Der Jahreswechsel bedeutet immer auch zahlreiche Gesetzesänderungen durch Bund und Länder für alle Bürger. Auch im Straßenverkehr und Automobilbereich dürfen Fahrzeugbesitzer im neuen Jahr mit Neuerungen rechnen. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Steuervorteile für Elektro-Dienstautos

Gute Nachrichten gibt es für Arbeitnehmer, die ihr Elektro- oder Hybrid-Dienstfahrzeug auch privat nutzen. So müssen künftig nur noch monatlich 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden anstatt wie bisher 1 Prozent. Dies gilt für Dienstwagen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 geleast oder angeschafft werden.

Dieselfahrverbote 2019

Im kommenden Jahr wird im gesamten Stadtgebiet Stuttgarts ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter in Kraft treten. Schon ab Januar sind davon auswärtige Fahrzeuge betroffen, Stuttgarter Diesel sowie Handwerker-Fahrzeuge ab April. Vom Fahrverbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge sowie Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen.

Ob auch in der Frankfurter Innenstadt Diesel von einem Fahrverbot betroffen sind, steht noch nicht ganz fest. Voraussichtlich aber werden dort ab 1. Februar Dieselautos, die lediglich die Abgasnorm Euro 4 abwärts erfüllen, sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr fahren dürfen. Ab September sind davon auch Euro-5-Diesel betroffen.

RDE-Test zur Abgasmessung während der Fahrt

Emissionen im realen Fahrbetrieb oder RDE (Real Driving Emissions) werden ab 1. September 2019 zusätzlich zum neuen WLTP-Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) auf dem Prüfstand ermittelt. Damit sollen Abgasmanipulationen unterbunden werden, denn RDE ermöglicht die Messung von Stickoxiden und Partikeln während der Fahrt. Dazu wird ein tragbares Emissionsmessungssystem (PEMS, Portable Emissions Measurement System) verwendet. Vor allem Stickoxide (NOX) lassen sich so unter realen Bedingungen ermitteln. Die RDE-Tests sind künftig im Rahmen der Typenzulassung für alle neu zuzulassenden Lkw, Pkw und Busse verpflichtend.

Akustisches Warnsystem für E-Fahrzeuge

Elektro- und Hybridfahrzeuge kommen fast geräuschlos und damit unbemerkt herangerollt. Um die Sicherheit besonders von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen, müssen neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge ab Juli 2019 ein akustisches Warnsignal von sich geben.

Mit dem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) machen E-Fahrzeuge bis zu einem Tempo von 20 km/h auf sich aufmerksam.

Höhere Mautgebühren

Gleich zum Jahresanfang steigen die Lkw-Mautgebühren auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Davon sind in erster Linie laute und schwere Lastwagen betroffen, da die Lärmbelästigung ab 2019 in die Berechnung der Mauttarife mit einfließt. Grundlage dafür ist ein neues Wegekostengutachten der Bundesregierung.

In den südlichen Nachbarländern steigen die Mautgebühren für Pkw ebenfalls leicht: In der Schweiz schlägt die Jahresvignette 2019 mit 36,50 Euro zu Buche (plus 75 Cent). In Österreich kostet das Pickerl für ein ganzes Jahr 89,20 Euro (plus 1,90 Euro); für zwei Monate fallen 26,80 Euro und für zehn Tage 9,20 Euro an. Motorradfahrer zahlen 35,50 Euro, 13,40 Euro und 5,30 für ein Jahr, zwei Monate bzw. zehn Tage. In Slowenien ändert sich nichts – ein Jahr Pkw-Maut ist für 110 Euro, ein Monat für 30 Euro und eine Woche für 15 Euro zu haben.

Die Jahresvignetten 2018 sind noch bis Ende Januar 2019 gültig; die Jahresvignetten für 2019 können seit 1. Dezember 2018 verwendet werden.

Fahrzeugzulassung online

Wer 2019 ein neues Auto erstmals zulassen oder ummelden möchte, für den sind Warteschlangen in der Zulassungsstelle bald passé. Denn mit einer Änderung, die im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, können Fahrzeuge auch über das Internet bei den Zulassungsbehörden zugelassen wie auch umgemeldet werden. Voraussetzung dafür ist die aktivierte Online-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung. Wiederzulassungen und Abmeldungen via Online-Portal sind bereits seit 2017 bzw. 2015 möglich.

Typklassen

Rund elf Millionen Autofahrer in Deutschland sind im kommenden Jahr von einer Änderung der Typklasse bei der Kfz-Versicherung betroffen. Während rund 5,4 Millionen Autobesitzer von einer besseren Einstufung profitieren, müssen rund 5,7 Millionen Fahrer höhere Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung einplanen.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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