Am Jahresanfang haben die guten Vorsätze wieder Hochkonjunktur: Dazu gehört für viele Verbraucher auch, Verpackungsmüll zu reduzieren und Lebensmittel öfter unverpackt einzukaufen. In der EU sollen bestimmte Plastikbehältnisse für Lebensmittel, die unmittelbar vor Ort aus der Verpackung heraus verzehrt oder als Take-Away-Gericht mitgenommen werden, zudem bald verboten sein. Die Experten von TÜV SÜD fassen zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf unverpackter Lebensmittel achten sollten.

Beim Plastikverpackungsabfall liegt Deutschland laut Institut der Deutschen Wirtschaft je Einwohner bei 37 Kilogramm und damit 6 Kilogramm über dem EU-Durchschnitt. Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun auf ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik geeinigt, das in gut zwei Jahren in Kraft treten wird. Darunter befinden sich auch bestimmte Wegwerfverpackungen für Lebensmittel, die nur für den kurzzeitigen Einmalverbrauch bestimmt sind. In Deutschland gibt der Handel bereits seit Juli 2016 Plastiktragetaschen im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr gratis ab. Viele Verbraucher sind daher weitestgehend auf selbst mitgebrachte Mehrwegtragetaschen umgestiegen. Im Trend liegen auch sogenannte Unverpackt-Läden, die ihr Sortiment lose und verpackungsfrei verkaufen.

„Ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, hängt stark von der Art des Lebensmittels ab“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Schüttgut, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Öle können gut unverpackt gekauft werden. Bei Fleisch-, Wurst-, Käsewaren sowie Milchprodukten ist das schwieriger.“ Verpackungen halten das Lebensmittel frisch, schützen das Aroma und sichern einen hygienischen Transport. Sie verhindern nicht nur den vorzeitigen Verderb, sondern sind auch Informations-, Deklarations- und Werbefläche. Beispiele dafür sind die Pflichtangaben sowie die Hygieneanforderungen.

Pflichtangaben auf Lebensmitteln

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt bestimmte Informationen für Lebensmittel vor: So müssen zum Beispiel Nährwertkennzeichnung, Allergene, Zutatenverzeichnis bei verarbeiteten Lebensmitteln, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) dem Verbraucher vor dem Kauf als Information zugänglich sein. „Für Unverpackt-Läden gibt es hier keine anderen Vorgaben als bei jedem anderen konventionellen Ladenkonzept. Der Verbraucher verliert beim Unverpackt-Einkauf nichts an rechtlichem Schutz“, erklärt Daxenberger. Wenn also der Verkäufer die Verpackung nicht als Deklarationsort nutzen kann, ist er verpflichtet, die Informationen auf Schildern in direkter Umgebung der Ware anzubringen bzw. den Verbrauchern auf anderem Wege (z.B. ausliegende Listen mit Zutaten und Allergenen) über die Inhaltsstoffe zu informieren. Verbraucher sollten sich im Zweifelsfall danach im Laden erkundigen.

Hygieneanforderungen

Der Inhaber haftet für die Erfüllung hoher Hygieneanforderungen im Geschäft selbst und beim Einkaufsvorgangs an sich. Da die Lebensmittel in der Regel in größeren Gefäßen im Laden angeliefert werden, müssen sie in kleinere Spendersysteme umgefüllt werden, damit sie den Kunden ansprechend angeboten werden können. Gesundheitsamt und Zertifizierungsstellen kontrollieren bei Besuchen vor Ort, ob hier alles gut geplant ist und ob mögliche Fehlerquellen und Risiken minimiert wurden.

„Nicht geprüft werden können die von Verbrauchern selbst mitgebrachten Mehrwegverpackungen wie Gläser, Beutel, Becher, Schüsseln oder Kartonagen. Ganz wichtig ist, dass damit hygienisch alles in Ordnung ist und die Verschlüsse der Verpackungen einwandfrei funktionieren“, sagt Daxenberger. Denn der beste Unverpackt-Einkauf nützt nichts, wenn das Lebensmittel wegen Verschmutzung (z.B. Fettfilm oder Schimmel im Transportgefäß), Fehlaromen (Reste anderer Lebensmittel), Vermischung (von Schüttgut) oder mechanischer Beanspruchung (zerdrücktes Obst) letztlich nicht verwendet wird.

Unabhängig vom Verbot bestimmter Wegwerf-Gegenstände für den kurzzeitigen Einmal-Verbrauch kann der Verbraucher über die Produktauswahl beim Einkauf direkt Einfluss nehmen auf das Volumen der später zu entsorgenden Verpackung.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

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