Essbare Insekten wie Käfer, Maden und Termiten zählen für rund 2 Milliarden Menschen weltweit zu den Grundnahrungsmitteln. Hierzulande gelten sie inzwischen als Trend-Lebensmittel. Die Novel Food Verordnung ist auf diese für Europäer neuartige Proteinquelle ausgerichtet und hat damit den Weg für Insekten als Nahrungsmittel in der EU geebnet. TÜV SÜD erklärt, warum Verbraucher von dem neuen Zulassungsverfahren profitieren.

Aus ökologischer Sicht sind Insekten anderen tierischen Proteinlieferanten überlegen, weil größere Anteile essbar sind. Bis zu 80 % ihres Körpergewichtes sind für die Ernährung nutzbar. Beim Rind ist es nur ein Anteil von 40 %, bei Hühnern 55 %. Zudem ist bei der kommerziellen Haltung von Insekten der Flächen- und Futterverbrauch vergleichsweise gering gegenüber anderen Nutztieren. Um die gleiche Proteinmenge aus Insekten zu erzeugen, werden im Vergleich zu herkömmlichen Fleischarten nur etwa ein Hundertstel der Treibhausgase emittiert.

Rechnet man die nicht verdaulichen Teile wie Beine und Chitinpanzer ab, sitzen die Nährstoffe überall „im Fleisch“ der Tiere. Rund 1.900 Insektenarten gelten als essbar. Ihr Nährstoffgehalt ist ähnlich dem von Fisch und Fleisch: Insekten haben viele Vitamine, hohen Eiweißgehalt und mehrfach ungesättigte Fettsäuren. 100 Gramm Raupen, Schmetterlingslarven oder Larven von Motten decken zirka drei Viertel des täglichen Eiweißbedarfes und 100 % des täglichen Bedarfes an einigen Vitaminen.

Verbraucher profitieren von Sicherheitsbewertung

„Verbraucher profitieren durch das neue Zulassungsverfahren, das eine Sicherheitsbewertung der Insekten-Nahrungsmittel vorschreibt“, sagt Dr. Andreas Daxenberger von TÜV SÜD. Denn noch fehlen verlässliche Daten zur allgemeinen gesundheitlichen Unbedenklichkeit der künftig als Novel Food angebotenen Insektenprodukte. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen Hersteller deshalb detaillierte Informationen zu den Produkteigenschaften, der toxikologischen und mikrobiologischen Bewertung sowie des hygienischen Umgangs mit den Insekten vorlegen.

Bis zum 1. Januar 2018 war rechtlich unklar, wie aus Insekten hergestellte Lebensmittel in der Europäischen Union behandelt werden sollen. Die Novel-Food-Verordnung 2015/2283 regelt per Durchführungsverordnung für die Zeit ab Januar 2018, dass und wie Insekten als neuartige Zutaten auf den Speiseplan der Europäer gelangen dürfen. Insekten oder Produkte, die aus Insekten hergestellt worden sind, bedürfen nun der gesundheitlichen Bewertung und Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Mit der neuen Novel Food Verordnung und den entsprechenden Übergangsvorschriften macht die EU den Weg frei für eine langfristig umfassendere Verwendung von Insekten als Proteinquelle. Denn über den Einsatz als Dekoration auf Speisen oder als Snack für zwischendurch hinaus, könnte der Verzehr essbarer Insekten künftig auch wirtschaftliche Bedeutung bekommen.

Vorsicht bei rohem und unerhitztem Verzehr

Gerade weil noch wenig Erfahrungen bestehen, ist Vorsicht im Umgang mit Insekten und daraus produzierten Lebensmitteln wichtig. „Insekten in unverarbeitetem Zustand sind bisher vor allem als Krankheitsüberträger und Nährboden für Bakterien bekannt“, betont Daxenberger. Deshalb stellen sie unerhitzt grundsätzlich ein gesundheitliches Risiko dar. Vom Verzehr in rohem Zustand wird dringend abgeraten. Auch als Verursacher von Allergien sind sie auf Grund ihres hohen Proteingehaltes schon verschiedentlich in Erscheinung getreten. Für Insekten greift bisher zudem keine verpflichtende Allergenkennzeichnung. Inwieweit Insekten in der Lebensmittelherstellung den hygienischen und kulinarischen Erwartungen in unserer Esskultur entsprechen, wird letztlich vom Konsumenten entschieden.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bioökonomie.de

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