In den Wintermonaten ist die Sicht auf den Straßen oft durch frühe Dämmerung, Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt. Umso gefährlicher ist es für Fahrradfahrer, wenn sie ohne Licht und vielleicht auch noch mit dunkler Kleidung unterwegs sind. Leicht werden sie von Auto- oder LKW-Fahrern übersehen. Deshalb ist eine gute und vorschriftsmäßige Beleuchtung wichtig. Die Auswahl an Fahrradbeleuchtung ist groß. Florian Hockel, TÜV SÜD-Produktexperte, gibt einen Überblick über das Angebot.

Ein gutes Licht am Rad dient der eigenen Sicherheit. Radfahrer werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur besser wahrgenommen, auch die eigene Sicht durch ein leistungsstarkes Vorderlicht ist bei Dunkelheit gewährleistet. Eine vorschriftsmäßige Ausrüstung für das Rad umfasst ein Vorder- und ein Rücklicht sowie passive Beleuchtung durch Reflektoren. Wer nachts ohne Licht erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt für jedes Fahrrad für vorne ein weißes und für hinten ein rotes Licht vor. Zusätzlich ist ein weißer Reflektor vorne und ein roter Reflektor hinten Pflicht, sowie Reflektoren in den Speichen. Damit noch nicht genug: Auch die Pedale müssen nach vorne und hinten mit gelben Reflektoren ausgestattet sein. Alle Beleuchtungselemente benötigen eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). „Die Leuchten dürfen bei korrekter Einstellung den Gegenverkehr nicht zu stark blenden und müssen ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen. Zugelassene Leuchten haben eine Zulassungsnummer (K-Nummer) und in der Regel gelangen auch nur diese in den Handel“, erklärt Florian Hockel. Vorsicht bei Blinklichtern: Diese dürfen nicht ans Fahrrad montiert werden. Erlaubt ist hingegen, ein Blinklicht am Rucksack oder an einer Tasche anzubringen, als zusätzliche Beleuchtung.

Batterien wechseln oder lieber Akku aufladen?
Im Trend, und etwas nachhaltiger als batteriebetriebene Leuchten, sind aufladbare Fahrradleuchten für vorne und hinten. Das Laden funktioniert über einen USB-Stecker. Diese Stecklichter brauchen tagsüber nicht mitgeführt werden, müssen aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Ein Nachteil der Stecklichter ist die hohe Diebstahlgefahr, wenn das Licht am abgestellten Rad bleibt. Besser ist es, die Lichter nach jeder Fahrt mitzunehmen.

LED-Lichtquellen bzw. Leuchten
LED-Technik steht für eine längere Lebensdauer, helleres Licht und weniger Stromverbrauch. Jeder Radfahrer, der noch die alten Dynamolichter kennt, wird die Helligkeit der LED-Leuchten schätzen. Der höhere Preis ist durch die längere Lebensdauer durchaus gerechtfertigt und rechnet sich auf lange Sicht. LED-Leuchten weisen eine Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden auf.

Halogen-Lichtquellen bzw. -Leuchten
Zwar ist diese Variante preislich attraktiver als die LED-Technik. Allerdings liegt die Lebensdauer bei maximal 4.000 Stunden und so relativiert sich die Kostenersparnis sehr schnell. Zudem erzeugen Halogenlampen eine hohe Abwärme und sind nicht stoßfest. Gerade am Fahrrad sollte eine Lampe auch robust sein, da ein Fahrrad Stößen ausgesetzt ist oder auch einmal umfällt.

Neuer Trend: Tagfahrlicht
Dynamobetriebene Fahrradscheinwerfer haben immer öfter eine Tagfahrlichtfunktion. „Hier leuchten kleine, wenige LEDs gerade so hell, dass man das Licht erkennt“, so Florian Hockel. Besonders für Kinder ist dies ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor, um auch tagsüber besser gesehen zu werden.

Der Dynamo
Sicherlich die umweltschonendste Variante ist der Dynamo. Besser als die alten Seitenläufer- oder Felgendynamos, die bei Bedarf an den Reifen gedrückt werden, sind moderne Varianten in der Radnabe verbaut. Sie sind nicht nur effizienter als frühere Stromerzeuger dieser Art, sondern laufen leise, leichtgängig und auch zuverlässig bei Nässe. Zudem ist der Dynamo fest im Rad installiert und muss nicht aufgeladen werden. Diese modernen Dynamos werden mit Muskelkraft angetrieben, haben aber häufig einen kleinen Speicher und so können Teile des angeschlossenen Leuchtmittels auch im Stehen leuchten. Dies bietet mehr Sicherheit, wenn das Rad zum Beispiel an einer Ampel zum Stehen kommt.

Tipps, die zu beachten sind:

  • Fahrradlichter immer rechtzeitig aufladen
  • Regelmäßiger Funktionscheck
  • Helle Kleidung oder Leuchtstreifen in der dunklen Jahreszeit tragen
  • Beim Kauf nicht nur auf den Preis, sondern auf Langlebigkeit achten
  • Nur vom KBA zugelassene Leuchten erwerben
  • Regelmäßig Reflektoren überprüfen

Einen weiteren Tipp hat Florian Hockel noch parat: „Es gibt Helme, die eine integrierte Rückleuchte haben. Wer dazu noch helle oder sogar reflektierende Kleidung trägt, erhöht seine Sichtbarkeit im Straßenverkehr um ein Vielfaches.“

Weitere Informationen: https://www.tuev-sued.de/produktpruefung/branchen/konsumgueter/pruefung-von-fahrraedern-und-fahrradzubehoer

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel