Jeden Tag ein Held: Gesundheitsberufe sind besonders von der Coronakrise betroffen. Gerade Niedergelassene müssen angesichts des um sich greifenden Virus‘ nicht nur um Leib und Leben fürchten, sondern oft genug auch um ihre Existenz. Mit dem am Mittwoch im Eilverfahren verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat die Bundesregierung daher einen Schutzschirm aufgespannt, der die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gesundheitseinrichtungen abfedern soll. Finanzielle Ausfallhilfen soll es geben für Krankenhäuser, Ärzte, Pflegende, Psychotherapeuten … Und Zahnärzte? Leider Fehlanzeige.

Für den Bundesvorsitzenden des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, ist das unerträglich. „Den Zahnarztpraxen brechen derzeit fast vollständig die Einnahmen weg. Viele werden dies nicht über mehrere Wochen und Monate durchhalten“, gibt er zu bedenken. Durch den weitgehenden Shutdown sei nicht nur die wirtschaftliche Existenz einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte gefährdet, sondern die gesamte zahnärztliche Infrastruktur – und damit die flächendeckende Versorgung der Patienten. Dass die freiberuflich tätige Zahnärzteschaft im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz nicht berücksichtigt werde und damit nicht mit finanzieller Unterstützung bei Honorareinbußen rechnen könne, sei für den FVDZ weder nachvollzieh- noch hinnehmbar.

„Wir fordern eine Nachbesserung des Gesetzes“, stellt Schrader den Standpunkt des FVDZ klar und fügt hinzu: „Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Praxen herunterfahren müssen, werden mit Ausgleichszahlungen unterstützt. Wenn wir Zahnärzte aber dasselbe tun, wenn wir Zahnärzte also unserer medizinischen und ethischen Verpflichtung nachkommen, indem wir unsere Praxen auch unter diesen widrigen Umständen weiterbetreiben, gehen wir leer aus.“ Für diese Ungleichbehandlung gibt es für Schrader keinerlei Begründung. Der Freie Verband erwarte daher „von der Bundesregierung, dass sie nicht mit zweierlei Maß misst und die Zahnärzteschaft mit unter den finanziellen Schutzschirm nimmt.“

Und nicht nur in puncto „Schutzschirm“, auch in puncto „Schutzkleidung“ sieht der FVDZ klar Nachbesserungsbedarf vonseiten der Politik. „Kein anderer Arzt ist seinen Patienten so nah wie ein Zahnarzt, keine Arztgruppe so gefährdet – wenn es aber um Schutzausrüstung geht, dann fallen wir einfach durchs Raster“, fasst Schrader die derzeitige Lage zusammen. Wenn auch der zahnmedizinische Bereich als systemrelevant eingestuft würde, sei ein geregelter Zugang zu Schutzkleidung auch für die Zahnärzteschaft unabdingbare Voraussetzung für die sichere Patientenversorgung. Schrader bringt die für Zahnärzte unglückliche Situation auf den Punkt: „Es kann nicht sein, dass wir alles möglich machen, um die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten, dafür aber auf in MacGyver-Manier selbstgebastelte Schutzausrüstung zurückgreifen müssen.“

Über den Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.

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