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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei News-Blast</title>
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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei News-Blast</title>
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		<title>Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten?</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/bienen-und-wespen-am-haus-was-ist-rechtlich-zu-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 07:05:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder Deutsche isst pro Jahr rund ein Kilogramm Honig. Kein Wunder also, dass das Halten von eigenen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs voll im Trend liegt. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Mittlerweile gibt es hierzulande mehr als 140.000 passionierte Imker . Passend zum Weltbienentag am 20. Mai zeigt ein aktuelles Urteil [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/bienen-und-wespen-am-haus-was-ist-rechtlich-zu-beachten/" data-wpel-link="internal">Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Jeder Deutsche isst pro Jahr rund <a href="https://de.statista.com/themen/9185/honig-und-imkerei/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ein Kilogramm Honig</a>. Kein Wunder also, dass das Halten von eigenen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs voll im Trend liegt. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Mittlerweile gibt es hierzulande mehr als <a href="https://deutscherimkerbund.de/zahlen-fakten/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">140.000 passionierte Imker</a> . Passend zum Weltbienentag am 20. Mai zeigt ein aktuelles Urteil aus Köln jedoch, dass selbst gut gemeinte Naturverbundenheit rechtliche Grenzen haben kann. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was erlaubt ist, wann Nachbarn mitreden dürfen, wie man mit den summenden Tieren richtig umgeht und wer für Schäden durch die Insekten aufkommt.</p>
<p>Darf jeder seine eigenen Bienen haben?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ja. Die Bienenhaltung ist auf geeigneten Grundstücken oder in Gärten grundsätzlich erlaubt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Paragraf 906 Absatz 1 Satz 1) müssen Nachbarn Bienenflug tolerieren, wenn die Nutzung ihres Grundstücks dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.</p>
<p><b>Sind Bienen auf dem Balkon erlaubt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Auch wenn privates Imkern voll im Trend liegt, eignet sich nicht jeder Ort dafür. Balkone von Mehrparteienhäusern können zum Beispiel problematisch sein. In einem aktuellen Fall vor Gericht hatten Wohnungseigentümer zum Ärger der Nachbarn mehrere Bienenkästen auf ihrem Balkon aufgestellt. Das Landgericht Köln entschied, dass Bienenvölker auf einem Balkon ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft unzulässig sind. Die Haltung könne für andere Bewohner eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen und überschreite die übliche Wohnnutzung (Az.: 15 S 17/25).</p>
<p><b>Worin liegt das größte Konfliktpotenzial beim privaten Imkern?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ökologisch gesehen sind Honigbienen unbestritten äußerst wertvoll. Sie bestäuben Obstbäume, Gemüse und zahlreiche Wildpflanzen. Gleichzeitig können Bienenvölker vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten Konflikte auslösen. Entscheidend ist deshalb immer der Einzelfall. Juristisch wird häufig darauf abgestellt, ob sich ein durchschnittlicher Nachbar verständlicherweise gestört fühlen könnte, etwa durch viele fliegende Bienen, durch Stiche oder durch Verschmutzungen auf Terrasse oder Balkon. Geht die Beeinträchtigung über das zu tolerierende Maß hinaus, greift der Paragraf 1004 BGB. Danach haben Nachbarn einen Unterlassungsanspruch.</p>
<p><b>Was bedeutet ein Unterlassungsanspruch konkret?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ein Unterlassungsanspruch bedeutet zunächst, dass der betroffene Nachbar verlangen kann, dass die störende Beeinträchtigung künftig unterbleibt. In der Praxis wird der Bienenhalter also aufgefordert, die Ursache zu beseitigen. Beispielsweise indem er die Bienenkästen entfernt oder an einen anderen, geeigneteren Ort bringt. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Anspruch auch vor Gericht durchgesetzt werden. Stellt ein Gericht fest, dass tatsächlich eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann es dem Halter untersagen, weiterhin Bienenvölker an diesem Ort zu halten. Hält sich der Betroffene nicht daran, können Ordnungsgelder oder weitere rechtliche Schritte folgen.</p>
<p><b>Was gilt für Wespen und Wespennester?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Während Bienen meist friedlich sind und nur stechen, wenn sie sich bedroht fühlen, sorgen im Sommer häufig Wespen für Ärger am Kaffeetisch. Doch genauso wie Wildbienen oder Hornissen stehen einige spezielle Wespenarten unter Schutz und dürfen daher nicht einfach getötet oder ihre Nester zerstört werden. Wer ein Nest am Haus entdeckt, sollte deshalb nicht selbst aktiv werden. Wer diese Tiere oder ihre Nester ohne Genehmigung stört oder beseitigt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. In vielen Fällen helfen Fachleute, wie Schädlingsbekämpfer oder speziell geschulte Umsiedler, die Tiere sicher an einen anderen Ort zu bringen.</p>
<p><b>Wie findet man denn seriöse Hilfe?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Um sich vor überteuerten Notdiensten zu schützen, rate ich, sich an Umweltämter, lokale Imkervereine, den <a href="https://vfoes.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e. V.</a> oder den <a href="https://www.dsvonline.de/dsv/index.php" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Deutschen Schädlingsbekämpfer Verband e. V.</a> zu wenden. Sie vermitteln qualifizierte Fachleute mit Sachkundenachweis. Seriöse Anbieter informieren am Telefon transparent über Preise und Vorgehensweise und drängen nicht auf sofortige Zahlung. Eine Recherche im Internet sollte stets mit einem Blick ins Impressum beginnen, um zu prüfen, ob es sich um einen echten lokalen Betrieb handelt.</p>
<p><b>Wer zahlt eigentlich, wenn es zu Schäden durch Insekten kommt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Da Holz der Grundstoff für den Nestbau von Wespen ist, können an Verschalungen aus Holz oder Holzverkleidungen am Haus leicht Schäden entstehen. Je nach Situation können Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen helfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hausratversicherung springt beispielsweise dann ein, wenn durch eindringende Insekten Schäden an Möbeln, Kleidung oder technischen Geräten entstehen. Die Wohngebäudeversicherung kann leisten, wenn es zu Gebäudeschäden kommt, beispielsweise wenn ein Wespennest die Fassade beschädigt und daraufhin Regenwasser eindringt. Entscheidend ist dabei, ob solche Risiken in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind.</p>
<p>Kommt es beim Umsiedeln oder Entfernen der Insekten durch unsachgemäße Arbeit zu Schäden am Gebäude, sollte ein Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung eingeschaltet werden. Dieser überprüft die Arbeit und stellt bei Bedarf ein Gutachten aus. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, lohnt sich ein solcher Schritt in der Regel nur, wenn ein Gerichtsverfahren geplant ist, um Schadensersatz zu erstreiten.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Tierische Fälle vor Gericht</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/tierische-flle-vor-gericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2026 07:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte das Füttern von Tauben wirklich verbieten? Die ARAG Experten ordnen drei aktuelle Entscheidungen ein. Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko? [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte das Füttern von Tauben wirklich verbieten? Die ARAG Experten ordnen drei aktuelle Entscheidungen ein.</p>
<p>Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko?</b><br />
In einem Tierpark betrat eine Urlauberin das Streichelgehege mit afrikanischen Zwergziegen. Dort wurde sie von einer Ziege umgerannt und verletzte sich so schwer am Knie, dass eine Operation und eine längere Krankschreibung notwendig wurden. Ihre Krankenkasse verlangte anschließend vom Tierpark die Erstattung von rund 30.000 Euro Behandlungskosten. Nach Auskunft der ARAG Experten sah das Landgericht Stralsund dafür jedoch keine Grundlage (Az.: 2 O 77/25). Wer ein Streichelgehege betritt, muss mit typischem Tierverhalten rechnen. Im konkreten Fall konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Ziege besonders aggressiv war oder die Frau gezielt angegriffen hat. Entscheidend war für die Richter zudem, dass der Tierpark seine Sorgfaltspflichten erfüllt hatte. Die eingesetzte Ziegenrasse ist für Streichelgehege üblich, die Tiere waren ausreichend versorgt und es lagen keine Hinweise auf besondere Gefahren vor.</p>
<p><b>Pony fällt bei Einschläferung auf Ärztin: Wer haftet?</b><br />
In einem weiteren Fall sollte eine Tierärztin ein schwer krankes Pony einschläfern. Während des Eingriffs verlor das Tier die Kontrolle über seinen Körper, kippte zur Seite und fiel auf die behandelnde Ärztin. Diese wurde verletzt und verlangte von der Halterin des Ponys Schmerzensgeld. Begründung: Es habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht, für die die Halterin nach Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewertete die Situation anders (Az.: 3 U 127/25). Nach Darstellung der ARAG Experten argumentierten die Richter, dass ein Pony, das gerade eingeschläfert wird, nicht mehr eigenständig „tierisch“ handelt. Das Umfallen sei in diesem Stadium nicht Ausdruck unberechenbaren Tierverhaltens, sondern allein der injizierten Betäubung und der Schwerkraft geschuldet. Die Bewegung des Tieres sei durch den medizinischen Eingriff verursacht worden, nicht durch eine spontane Reaktion.</p>
<p><b>Ist das Füttern von Tauben Tierschutz?</b><br />
Die ARAG Experten berichten über einen Fall, bei dem eine Bürgerin in der Innenstadt von Emsdetten regelmäßig Futter für Tauben auslegte. Die Kommune untersagte ihr dieses Verhalten per Bescheid. Die Frau klagte dagegen und berief sich auf ihre moralische Verpflichtung, die Tiere zu versorgen. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte das Verbot (Az.: 1 K 1474/21). Das Taubenfüttern ist kein grundrechtlich geschütztes Verhalten, das Städte hinnehmen müssen. Kommunen dürfen das Füttern untersagen, um die Taubenpopulation zu begrenzen und Verschmutzungen durch Taubenkot zu reduzieren. Auch das Argument der Klägerin, aus Tierschutzgründen handeln zu müssen, überzeugte das Gericht nicht. Der Tierschutz ist zwar ein wichtiger Aspekt, muss aber mit anderen öffentlichen Interessen, wie Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet, abgewogen werden.</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/versptete-airline-muss-auch-fr-bier-und-wein-aufkommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person, da [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/versptete-airline-muss-auch-fr-bier-und-wein-aufkommen/" data-wpel-link="internal">Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://nrwe.justiz.nrw.de/ag_koeln/j2025/164_C_1107_24_Urteil_20250507.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/medikamentensucht-gericht-verurteilt-apotheker-zu-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/schmerzensgeldanspruch-fuer-klaegerin-bestaetigt" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/nachbar-darf-zufahrt-zur-garage-verweigern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr für seinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-april-2026" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/die-gartensaison-ist-da-das-sollten-kleingrtner-jetzt-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 07:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin enthalten sind klare Regeln, die dafür [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/die-gartensaison-ist-da-das-sollten-kleingrtner-jetzt-wissen/" data-wpel-link="internal">Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin enthalten sind klare Regeln, die dafür sorgen, dass das Miteinander in der Anlage funktioniert. Die ARAG Experten mit einem Überblick.</p>
<p>Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt?<br />
</b>Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der gärtnerischen Betätigung dient. Das bedeutet auch, dass ein Kleingarten kein Dauerwohnsitz ist. Übernachten ist in vielen Anlagen zwar erlaubt, dauerhaftes Wohnen jedoch nicht. Wer sich daran nicht hält, riskiert im Zweifel sogar die Kündigung des Pachtvertrags.</p>
<p><b>Was ist bei Anbau und Nutzung erlaubt?</b><br />
Ein Kleingarten in Deutschland ist durchschnittlich <a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/ueber-uns/zahlen-und-fakten/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">370 Quadratmeter</a> groß. Ein zentraler Grundsatz bei der Nutzung lautet, dass der Garten zur Selbstversorgung beitragen soll. Ein Teil der Fläche muss daher für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden. Reine Ziergärten sind laut ARAG Experten in der Regel nicht zulässig. Wie groß dieser Nutzanteil sein muss, ist oft in der Satzung des Vereins geregelt. Auch bei der Gestaltung gibt es Grenzen: Versiegelte Flächen oder großflächige Bebauung sind meist nicht erlaubt.</p>
<p><b>Wie gepflegt muss ein Garten sein?</b><br />
Gartenzwerge auf dem Rasen, karierte Gardinen vor den Fenstern und stets frische Blumen auf dem Gartentisch – wie die Gartenidylle auszusehen hat, hängt in der Regel vom persönlichen Geschmack ab. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Optik eines Kleingartens auch juristisch nicht ganz unwichtig ist. In einem konkreten Fall musste ein Pächter seine 240 Quadratmeter große Parzelle sogar räumen, weil er sich nicht genug gekümmert hatte. Aufgrund von Zeitmangel und gesundheitlichen Einschränkungen hatte er auf weniger als 30 Quadratmetern dieser Fläche Obst und Gemüse angebaut. Die restliche Fläche lag brach und verwahrloste zunehmend. Weil sich innerhalb der vom Verein gesetzten Frist daran nichts änderte, wurde ihm gekündigt. Und das zu Recht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er weit weniger als ein Drittel der Parzellenfläche kleingärtnerisch im Sinne von Paragraf 1 Absatz 1 BKleingG nutzte. Damit hatte er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt. Warum der Beklagte nicht in der Lage war, den Garten vorschriftsgemäß zu nutzen, spielte dabei keine Rolle. Er hätte sich im Zweifelsfall bei der Bewirtschaftung seiner Parzelle von Dritten unterstützen lassen müssen (Amtsgericht München, Az.: 432 C 2769/16).</p>
<p><b>Gibt es Vorgaben für die Gartenlaube?</b><br />
Auch wenn die Laube in der Regel nicht als Wohnhaus genutzt werden darf, sondern nur dem vorübergehenden Aufenthalt dient, ist sie das Herzstück vieler Parzellen. Allerdings weisen die ARAG Experten auf feste Regeln hin, die fürs Gartenhäuschen gelten. Üblich ist eine maximale Größe von 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz. Eine Ausstattung mit Strom ist häufig möglich, ein Wasseranschluss ebenfalls, allerdings oft nur als Gemeinschaftslösung zusammen mit den übrigen Parzellen.<br />
Ein Ofen in der Gartenlaube mit Edelstahlschornstein kann hingegen unzulässig sein. So musste der Pächter einer Kleingartenzelle die gemütliche Wärmequelle samt Schornstein entfernen. Die Richter waren der Ansicht, dass eine solche Feuerstätte der unzulässigen Dauerwohnnutzung diene (Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Az.: 31 C 288/20).</p>
<p><b>Wie sieht es mit Ruhezeiten und Rücksichtnahme aus?</b><br />
In Kleingartenanlagen ist das Miteinander besonders wichtig. Deshalb gelten feste Ruhezeiten, in denen etwa Rasenmäher oder laute Geräte tabu sind. Diese Zeiten können je nach Anlage variieren. Auch beim Feiern oder Grillen gilt: Rücksicht auf Nachbarn ist Pflicht. Zudem sind offene Feuer häufig nur eingeschränkt erlaubt oder ganz verboten. Um Ärger zu vermeiden, raten die ARAG Experten vor allem frisch gebackenen Laubenpiepern zu einem Blick in die Vereinsordnung.</p>
<p><b>Wer ist zuständig für Wege, Hecken und Bäume?</b><br />
Pächter sind verpflichtet, ihre Parzelle zu pflegen. Dazu gehört nicht nur das Beet, sondern oft auch angrenzende Wege oder <a href="https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/herbstschnitt-fuer-die-hecke/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Hecken</a> . Doch die ARAG Experten warnen: Bäume dürfen meist nicht ohne Zustimmung gefällt werden. Vor allem dann nicht, wenn sie das Gesamtbild der Anlage prägen. Wer unsicher ist, sollte vorab den Vorstand einbeziehen.</p>
<p><b>Wie sind Laube und Garten versichert?</b><br />
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen meist nur greifen, wenn sich die Laube auf dem eigenen Grundstück befindet. In einer Kleingartenanlage ist das oft nicht der Fall. Zwar können einige Tarife auch Gegenstände in externen Gartenlauben absichern, beispielsweise gegen Feuer, Sturm oder Einbruch. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Schutz ausdrücklich vereinbart ist. Zudem sind die Entschädigungssummen häufig begrenzt.</p>
<p>Schäden an der Laube selbst sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Hier kann eine spezielle Kleingarten- oder Laubenversicherung sinnvoll sein. Diese bietet oft erweiterten Schutz, etwa für Garteninventar, Pflanzen oder auch Haftpflichtfälle, zum Beispiel, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Allerdings ist das Angebot an eigenständigen Laubenversicherungen begrenzt. In vielen Fällen sind Kleingärtner bereits über eine Gruppenversicherung des Vereins abgesichert.</p></div>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1060465.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/die-gartensaison-ist-da-das-sollten-kleingrtner-jetzt-wissen/" data-wpel-link="internal">Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<item>
		<title>Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/vaterschaftsrecht-mehr-rechte-fr-leibliche-vter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 07:21:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert. Neue gesetzliche Regelungen erleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Die ARAG Experten erklären, was sich geändert hat, wann eine Anfechtung möglich ist und welche Vorteile die neuen Bestimmungen für Väter bringen. Mehr Möglichkeiten für biologische [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/vaterschaftsrecht-mehr-rechte-fr-leibliche-vter/" data-wpel-link="internal">Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert. <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-vaterschaftsanfechtung-1140408" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Neue gesetzliche Regelungen</a> erleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Die ARAG Experten erklären, was sich geändert hat, wann eine Anfechtung möglich ist und welche Vorteile die neuen Bestimmungen für Väter bringen.</p>
<p>Mehr Möglichkeiten für biologische Väter<br />
</b>Bislang war es für leibliche Väter häufig schwierig, ihre biologische Vaterschaft rechtlich feststellen zu lassen, wenn bereits ein anderer Mann rechtlich als Vater galt. In solchen Fällen standen dem biologischen Vater laut ARAG Experten oft nur begrenzte rechtliche Schritte offen, selbst wenn eine biologische Vaterschaft wahrscheinlich war. Das Bundesverfassungsgericht hielt die bisherige Regelung für verfassungswidrig und hatte dem Gesetzgeber deshalb in seinem Urteil vom 9. April 2024 (Az.: 1 BvR 2017/21) aufgegeben, eine Neuregelung vorzunehmen. Die neue Rechtslage erweitert nun die Möglichkeiten zur Vaterschaftsanfechtung. Biologische Väter können unter bestimmten Voraussetzungen leichter gerichtlich klären lassen, ob sie tatsächlich der leibliche Vater eines Kindes sind.</p>
<p><b>Wann kann eine Vaterschaft angefochten werden?</b><br />
Eine Vaterschaftsanfechtung kommt grundsätzlich dann infrage, wenn Zweifel bestehen, ob der rechtliche Vater tatsächlich der biologische Vater ist. Anfechtungsberechtigt sind neben dem rechtlichen Vater und der Mutter auch der Mann, der behauptet, der biologische Vater des Kindes zu sein. Entscheidend ist dabei laut ARAG Experten in der Regel ein genetisches Abstammungsgutachten. Bestätigt ein DNA-Test die biologische Vaterschaft, kann das Familiengericht die bestehende rechtliche Vaterschaft aufheben und neu feststellen. Für leibliche Väter eröffnet dies die Möglichkeit, ihre familiäre Beziehung auch rechtlich anerkennen zu lassen.</p>
<p>Übrigens: Die Kosten eines Vater¬schafts¬feststellungs¬ver¬fahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 W 155/24).</p>
<p><b>Mehr Rechtssicherheit für Väter?</b><br />
Nach Auskunft der ARAG Experten schafft die Reform vor allem mehr Rechtssicherheit für Männer, die vermuten, der leibliche Vater eines Kindes zu sein. Bisher konnten solche Verfahren oft daran scheitern, dass zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bereits eine stabile soziale Beziehung bestand. Diese sogenannte sozial-familiäre Bindung hatte häufig Vorrang. Die neuen Regelungen sollen nun stärker berücksichtigen, dass auch biologische Väter ein berechtigtes Interesse daran haben können, ihre Vaterschaft feststellen zu lassen. Gerichte müssen künftig genauer abwägen, welche Interessen im Einzelfall überwiegen: Die bestehende soziale Familie oder das Interesse an der biologischen Abstammung.</p>
<p><b>Vorteile für Väter und Kinder</b><br />
Die Reform bringt nicht nur für Väter Vorteile, sondern auch für Kinder. Eine rechtlich geklärte Abstammung schafft Transparenz und kann langfristig zur Stabilität familiärer Beziehungen beitragen. Zudem können sich aus der rechtlichen Vaterschaft laut ARAG Experten wichtige Ansprüche ergeben, etwa beim Umgangsrecht oder bei Unterhaltsfragen. Für Männer, die vermuten, Vater eines Kindes zu sein, bedeutet die neue Rechtslage vor allem mehr Handlungsspielraum. Sie erhalten bessere Chancen, ihre Rolle rechtlich klären zu lassen und Verantwortung zu übernehmen.</p>
<p><b>Gerichtliche Klärung bleibt entscheidend<br />
</b>Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch nach der Reform die Vaterschaftsanfechtung ein gerichtliches Verfahren bleibt. Ob eine bestehende Vaterschaft aufgehoben wird, entscheidet stets das Familiengericht im Einzelfall. Dabei werden sowohl genetische Gutachten als auch das Kindeswohl berücksichtigt.</p>
<p><b>An wen können sich Betroffene wenden?</b><br />
Männer, die vermuten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, können ihre Vaterschaft nicht eigenständig feststellen lassen, sondern müssen den rechtlichen Weg über das Familiengericht gehen. Zuständig ist laut ARAG Experten das Familiengericht beim örtlichen Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort kann der Mann eine sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. In der Regel geschieht dies über eine anwaltliche Vertretung, da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt.</p>
<p>Vor einer Klage kann es sinnvoll sein, sich zunächst beim Jugendamt beraten zu lassen. Dort erhalten Betroffene Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu möglichen Fristen und zu den rechtlichen Voraussetzungen.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
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		<title>Umgangsrecht nach Trennung: Kindeswohl geht vor</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/umgangsrecht-nach-trennung-kindeswohl-geht-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für Kinder meist der gesamte Alltag. Plötzlich leben Mutter und Vater nicht mehr unter einem Dach, Gewohnheiten ändern sich und neue Regelungen müssen gefunden werden. Gerade in dieser Situation ist der Kontakt zu beiden Elternteilen für Kinder besonders wichtig. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass diese Beziehung bestehen bleibt. Die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/umgangsrecht-nach-trennung-kindeswohl-geht-vor/" data-wpel-link="internal">Umgangsrecht nach Trennung: Kindeswohl geht vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für Kinder meist der gesamte Alltag. Plötzlich leben Mutter und Vater nicht mehr unter einem Dach, Gewohnheiten ändern sich und neue Regelungen müssen gefunden werden. Gerade in dieser Situation ist der Kontakt zu beiden Elternteilen für Kinder besonders wichtig. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass diese Beziehung bestehen bleibt. Die ARAG Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Eltern haben und wie sich tragfähige Lösungen für den Familienalltag finden lassen.</p>
<p>Haben Kinder ein Recht auf beide Elternteile?<br />
</b>Das deutsche Familienrecht stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Dazu gehört in der Regel auch der Kontakt zu beiden Elternteilen. Deshalb haben Kinder grundsätzlich das Recht auf Umgang mit Mutter und Vater. Gleichzeitig haben auch beide Elternteile das Recht und sogar die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Dieses Recht gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder sind, gemeinsam oder getrennt leben oder wer das Sorgerecht ausübt. Selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass der andere Elternteil vom Leben des Kindes ausgeschlossen ist.</p>
<p><b>Kann ein Umgangsrecht ausgeschlossen werden?<br />
</b>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Umgangsrecht durchaus ausgeschlossen werden kann, um Kinder zu schützen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Vater seine beiden minderjährigen Kinder zunächst für die Dauer von drei Jahren nicht sehen durfte, weil von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Mutter ausging. Nach der Trennung hatte er ihr so massiv gedroht, dass sie in ein Opferschutzprogramm aufgenommen wurde und dort mit ihren Kindern unter anderer Identität lebte (Az.: 1 BvR 746/23).</p>
<p>Auch in einem anderen Fall musste ein Vater damit leben, sein Kind nur jeden zweiten Samstag tagsüber, aber nicht über Nacht, bei sich zu haben. Da er alkohol- und drogenabhängig war, hatten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg Sorge, dass der 5-jährige Sohn bei einer Übernachtung vernachlässigt würde (Az.: 9 UF 101/23).</p>
<p><b>Was ist der Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht?</b><br />
In vielen Familien werden Sorgerecht und Umgangsrecht miteinander verwechselt. Dabei regeln beide Begriffe unterschiedliche Bereiche. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Sorgerecht alle wichtigen Entscheidungen im Leben eines Kindes umfasst, beispielsweise die Schulwahl, medizinische Behandlungen oder den Wohnort. Verheiratete Eltern haben dieses Recht grundsätzlich gemeinsam, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Nur in bestimmten Fällen kann das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist.</p>
<p>Das Umgangsrecht dagegen betrifft ausschließlich den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteil. Es regelt also, wann und wie das Kind Zeit mit dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht dauerhaft lebt.</p>
<p><b>Wie viel Umgang steht Eltern zu?</b><br />
Der Gesetzgeber schreibt laut ARAG Experten keine festen Zeiten für den Umgang vor. Wie häufig und wie lange ein Kind den anderen Elternteil sieht, hängt immer von der individuellen Situation der Familie ab. Dabei spielen unter anderem das Alter des Kindes, die Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern und der Alltag des Kindes eine Rolle. Viele Familien einigen sich beispielsweise auf regelmäßige Wochenendbesuche, zusätzliche Treffen unter der Woche oder auf eine Aufteilung der Ferienzeiten. Wichtig ist vor allem, dass die Vereinbarungen verlässlich sind und dem Kind Orientierung geben.</p>
<p><b>Warum sollte das Umgangsrecht klar definiert sein?</b><br />
Bei der Frage, wann welcher Elternteil Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf, sollten am besten nicht nur Tage, sondern auch Uhrzeiten und mögliche Ausnahmen definiert werden. Ansonsten stehen die Chancen auf einen Rosenkrieg recht gut. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, bei dem das Umgangsrecht des getrennt lebenden Vaters alle 14 Tage für freitags nach der Schule bis montags zum Schulbeginn galt. Diese Regelung sollte erstmals vom 16. bis zum 19. September in Kraft treten. Das Problem: Schulstart war erst der 19. September. Daraufhin verweigerte die Kindesmutter ihrem Ex, das Kind bereits am 16. zu sehen, da dieser Freitag der letzte Ferientag war. Der Fall landete vor Gericht, wo die Mutter aufgrund ihrer Weigerung zunächst ein Ordnungsgeld zahlen sollte. Doch die Richter der nächsten Instanz hoben das Urteil und damit die Anordnung des Ordnungsgeldes auf. Sie waren der Ansicht, dass die Formulierung nicht klar genug regelt, was für schulfreie Tage gilt und für Tage, an denen das Kind nicht zur Schule gehen kann. Damit war die Umgangsregelung nicht vollstreckbar (OLG Karlsruhe, Az.: 5 WF 29/23).</p>
<p><b>Was passiert, wenn Eltern sich nicht einigen können?<br />
</b>Nicht immer gelingt es getrennten Eltern, selbst eine Lösung zu finden. In solchen Fällen können Jugendämter oder Familienberatungsstellen zunächst helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung zu entwickeln. Erst wenn auch diese Gespräche scheitern, entscheidet das Familiengericht über eine Umgangsregelung. Die Richter orientieren sich dabei immer am Kindeswohl. Ziel ist eine stabile und praktikable Lösung, die dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern ermöglicht.</p>
<p><b>Haben Kinder ein Mitspracherecht?</b><br />
Mit zunehmendem Alter spielen auch die Wünsche der Kinder eine größere Rolle. Zwar müssen Gerichte den Kindeswillen grundsätzlich unabhängig vom Alter in ihre Entscheidung miteinbeziehen, doch rechtlich verbindlich wird ihre Meinung erst später. Laut ARAG Experten haben Kinder ab etwa dem 12. Geburtstag ein Mitspracherecht, ab dem 14. Lebensjahr ist ihre Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren zwingend vorgeschrieben. Im Alltag zeigt sich jedoch häufig schon früher, dass flexible Lösungen sinnvoll sind. Denn Interessen und Bedürfnisse von Kindern verändern sich mit zunehmendem Alter. Während jüngere Kinder feste Routinen brauchen, möchten ältere Kinder ihre Freizeit oft selbstständiger gestalten. Zudem können neue Partnerschaften der Elternteile, andere Arbeitszeiten oder ein Umzug den Alltag verändern. Daher kann es auch nach einer gerichtlichen oder privaten Vereinbarung sinnvoll sein, Regelungen immer wieder anzupassen.</p>
<p><b>Haben auch Großeltern ein Umgangsrecht?</b><br />
Nicht nur Eltern können ein Umgangsrecht mit einem Kind haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Kontakt zu ihren Enkeln haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 1685 BGB) gilt dies allerdings nur, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Entscheidend ist also, ob eine enge persönliche Bindung besteht oder ob der Kontakt die Entwicklung des Kindes fördert. Leben Eltern getrennt und kommt es zu Konflikten innerhalb der Familie, kann der Umgang mit den Großeltern deshalb eingeschränkt werden, zum Beispiel wenn das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten könnte oder wenn die Großeltern die Erziehungsentscheidungen der Eltern nicht respektieren (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 350/16). Besteht jedoch eine stabile Beziehung, können Großeltern ihr Umgangsrecht im Zweifel sogar vor dem Familiengericht geltend machen (OLG Celle, Az.: 18 UF 4/99 und Brandenburgisches OLG, Az.: 10 UF 159/13 UF). Wie häufig und wie lange Treffen stattfinden, wird dabei immer individuell entschieden. Maßstab bleibt auch hier das Kindeswohl.</p>
<p>Wie viel Zeit die Großeltern mit ihrem Enkel verbringen dürfen, hängt allerdings immer vom Einzelfall ab. Während für das OLG Brandenburg ein Freitag im Monat für einige Stunden sowie ein Wochenende einmal im Jahr ausreichend war (Az.: 10 UF 210/07), hielten die Kammerrichter in Berlin fünf Stunden im Monat für angemessen (Az.: 17 UF 2/09).</p></div>
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		<title>Muttertag: Zwischen Wertschätzung und Verbraucherrechten</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/muttertag-zwischen-wertschtzung-und-verbraucherrechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 07:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der zweite Sonntag im Mai ist für viele Familien ein fester Termin, an dem Mütter besondere Aufmerksamkeit erhalten – ob mit Blumen, gemeinsamen Aktivitäten oder kleinen Aufmerksamkeiten. Gleichzeitig gehört der Muttertag zu den umsatzstärksten Tagen im Handel und führt jedes Jahr zu vielen Onlinebestellungen. Damit verbunden stellen sich Fragen zu Widerruf, Gewährleistung und typischen Ausnahmen, die häufig [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/muttertag-zwischen-wertschtzung-und-verbraucherrechten/" data-wpel-link="internal">Muttertag: Zwischen Wertschätzung und Verbraucherrechten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Der zweite Sonntag im Mai ist für viele Familien ein fester Termin, an dem Mütter besondere Aufmerksamkeit erhalten – ob mit Blumen, gemeinsamen Aktivitäten oder kleinen Aufmerksamkeiten. Gleichzeitig gehört der Muttertag zu den <a href="https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/14802-muttertag-ueber-eine-milliarde-euro-fuer-geschenke" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">umsatzstärksten Tagen im Handel</a> und führt jedes Jahr zu vielen Onlinebestellungen. Damit verbunden stellen sich Fragen zu Widerruf, Gewährleistung und typischen Ausnahmen, die häufig gerade bei personalisierten Geschenken greifen. Die ARAG Experten geben einen Überblick über Tradition, Erwartungen und relevante Verbraucherrechte.</p>
<p>Welche Bedeutung hat der Muttertag und welche Rolle spielt dabei der Handel?<br />
</b>Der Muttertag ist kein gesetzlicher Feiertag, seine <a href="https://de.statista.com/infografik/21561/umfrage-zum-muttertag-in-deutschland/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">gesellschaftliche Bedeutung</a> ist jedoch groß. Viele Menschen nutzen den Tag, um Wertschätzung zu zeigen. Nach Erhebungen des Handelsverbands Deutschland gehören Blumen zu den beliebtesten Muttertagsgaben. Händler und Floristen verzeichnen an diesem Tag regelmäßig eine hohe Nachfrage, was den wirtschaftlichen Stellenwert zusätzlich unterstreicht. Trotz des kommerziellen Aspekts bleibt der Muttertag für viele Familien vor allem ein Anlass, Zeit miteinander zu verbringen.</p>
<p><b>Was wünschen sich viele Mütter und was sagt die Tradition?<br />
</b>Blumen sind zwar beliebt, aber nicht alles. <a href="https://de.statista.com/infografik/13821/was-am-muttertag-wichtig-ist/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Knapp die Hälfte aller Mütter</a> freut sich vor allem über Zeit mit der Familie. Klassische „Geschenke“ sind deshalb auch gemeinsame Ausflüge, ein selbstgekochtes Essen, Ausschlafen oder Hilfe im Haushalt. Letzteres ist übrigens ein alter Brauch: Kinder und Partner übernehmen traditionell möglichst viele Aufgaben im Haushalt, damit Mama zumindest an diesem Tag etwas Zeit für sich genießen kann. Ob das tatsächlich klappt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.</p>
<p><b>Welche Rechte gelten beim Onlinekauf von Muttertagsgeschenken?<br />
</b>Wer Blumen, Schmuck oder andere Geschenke kurzfristig online bestellt, sollte ein paar Verbraucherrechte kennen. Grundsätzlich gilt bei Online-Bestellungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet: Verbraucher können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Frist beginnt in der Regel erst, wenn die Bestellung geliefert wurde. Allerdings weisen die ARAG Experten auf Ausnahmen hin. Und die betreffen ausgerechnet typische Muttertagsgeschenke: Frische Blumen, individuell angefertigte Produkte oder personalisierte Geschenke sind meist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein graviertes Armband oder ein nach Kundenwunsch zusammengestellter Blumenstrauß lassen sich also in der Regel nicht einfach zurückgeben.</p>
<p><b>Was gilt, wenn das Geschenk beschädigt oder verspätet ankommt?<br />
</b>Kommt eine Bestellung nicht rechtzeitig an oder ist die Ware beschädigt, greifen unabhängig vom Muttertag die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach Angaben der ARAG Experten haben Käufer Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, wenn die Lieferung fehlerhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht. Bei Transportschäden sollten Betroffene die Mängel zeitnah dokumentieren und den Händler informieren, damit Ersatz geleistet werden kann. Kommt das Geschenk verspätet an, hängt es vom Einzelfall und den Lieferzusagen ab, ob Verbraucher weitere Ansprüche geltend machen können.</p>
<p><b>Welche Besonderheiten gelten bei Gutscheinen und Erlebnisgeschenken?<br />
</b>Beliebt sind auch Gutscheine für Restaurantbesuche, Wellnessbehandlungen oder gemeinsame Aktivitäten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Gutscheine in der Regel der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Steht auf dem Gutschein eine kürzere Einlösefrist, setzt diese die gesetzliche Regelung außer Kraft. Allerdings muss die kürzere Frist begründet sein und mehr als ein Jahr betragen. Doch wo die Regel, da die Ausnahme: Handelt es sich um einen Gutschein für eine bestimmte Aktion, beispielsweise eine Veranstaltung an einem bestimmten Datum, so ist dieser Zeitpunkt des Angebots auch die gültige Gutscheinfrist.</p>
<p>Bei sogenannten Erlebnisgutscheinen, die über Vermittlerportale verkauft werden, schließen Verbraucher häufig einen Vertrag mit dem Portalbetreiber und machen später einen Termin mit dem eigentlichen Anbieter. Die ARAG Experten raten, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen: Nicht immer ist eine Erstattung möglich, wenn der gewünschte Termin nicht zustande kommt oder der Gutschein verfallen ist. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter abgesagt, besteht in der Regel Anspruch auf einen Ersatztermin; ob Geld erstattet wird, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab.</p>
<p><b>Was ist bei Restaurantreservierungen am Muttertag zu beachten?<br />
</b>Viele Familien nutzen den Muttertag für einen Restaurantbesuch. Rechtlich handelt es sich bei einer Reservierung nicht immer um einen verbindlichen Vertrag, häufig geht es zunächst nur um eine unverbindliche Platzfreihaltung. Theoretisch kann aber Schadensersatz oder eine sogenannte No-Show-Gebühr erhoben werden, falls die Gäste ihre Reservierung zu spät oder gar nicht absagen. Allerdings muss eine solche Regelung rechtssicher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert und einsehbar sein. Die ARAG Experten erklären, dass es zudem auf die Art der Vereinbarung ankommt: Wird ausdrücklich ein Menü oder eine bestimmte Leistung für eine feste Personenzahl zugesagt, kann daraus eine verbindliche Buchung entstehen. Sagt der Gast dann kurzfristig ab oder erscheint nicht, kann der Gastronom unter Umständen Ausfallkosten geltend machen, wenn er den Tisch nicht anderweitig vergeben kann.</p>
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		<title>Vorsicht Hund</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/vorsicht-hund-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2026 07:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Paketzusteller sprang aus Angst vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend rund 2.700 Euro Schadenersatz für Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Das Gericht hielt das Verhalten des Zustellers für verständlich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ein Paketzusteller sprang aus Angst vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend rund 2.700 Euro Schadenersatz für Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Das Gericht hielt das Verhalten des Zustellers für verständlich und sah die Ursache des Vorfalls im Verhalten der Hunde. Entscheidend war zudem, dass der Hundehalter wusste, dass der Zusteller nochmals kommen würde, seine Tiere aber nicht ausreichend sicherte. Die Haftung als Hundehalter überwog daher, sodass weder der Zusteller noch dessen Arbeitgeber für die Schäden am Fahrzeug haften müssen (Az.: 223 C 6838/25).<br />
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2026/14.php" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Mitteilung des Gerichts</a> .</div>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
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