<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Firma ARAG SE, Autor bei News-Blast</title>
	<atom:link href="https://www.news-blast.com/author/firma_aragse/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.news-blast.com/author/firma_aragse/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 06 Oct 2026 08:20:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.5.13</generator>

<image>
	<url>https://www.news-blast.com/wp-content/uploads/sites/23/2018/01/cropped-cropped-logo_150px-32x32.png</url>
	<title>Firma ARAG SE, Autor bei News-Blast</title>
	<link>https://www.news-blast.com/author/firma_aragse/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Verdorbene Lebensmittel in der Mietwohnung: Wer haftet?</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/10/verdorbene-lebensmittel-in-der-mietwohnung-wer-haftet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2026 07:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[geräte]]></category>
		<category><![CDATA[grillen]]></category>
		<category><![CDATA[hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[hausordnung]]></category>
		<category><![CDATA[lebensmittel]]></category>
		<category><![CDATA[mäuse]]></category>
		<category><![CDATA[mieter]]></category>
		<category><![CDATA[mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmel]]></category>
		<category><![CDATA[vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[wohnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/10/verdorbene-lebensmittel-in-der-mietwohnung-wer-haftet/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ob durch einen kaputten Kühlschrank, Stromausfall oder Schädlingsbefall: Lebensmittel können schnell verderben. Für Mieter stellt sich dann die Frage, wer für entstandene Schäden aufkommen muss und ob Ansprüche gegen den Vermieter bestehen. Entscheidend ist dabei meist die Ursache der Störung. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann ein Mietmangel vorliegt und was Betroffene beachten sollten. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/verdorbene-lebensmittel-in-der-mietwohnung-wer-haftet/" data-wpel-link="internal">Verdorbene Lebensmittel in der Mietwohnung: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Ob durch einen kaputten Kühlschrank, Stromausfall oder Schädlingsbefall: Lebensmittel können schnell verderben. Für Mieter stellt sich dann die Frage, wer für entstandene Schäden aufkommen muss und ob Ansprüche gegen den Vermieter bestehen. Entscheidend ist dabei meist die Ursache der Störung. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann ein Mietmangel vorliegt und was Betroffene beachten sollten.</p>
<p>Wann ein Schaden mehr als nur ärgerlich wird<br />
</b>Grundsätzlich weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Vermieter eine Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten müssen. Dazu zählen auch Einrichtungen, die ausdrücklich Teil der Mietsache sind. Befindet sich in der Wohnung beispielsweise eine mitvermietete Einbauküche samt Kühlschrank, gehört deren Funktionsfähigkeit also grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn der Kühlschrank dem Mieter selbst gehört. Dann trägt dieser im Regelfall auch das Risiko technischer Defekte.</p>
<p>So führt eine defekte Kühlung und die unter Umständen damit verbundenen verdorbenen Lebensmittel nicht automatisch zu rechtlichen Ansprüchen. Entscheidend ist zunächst die Ursache des Problems. Tritt beispielsweise ein technischer Defekt auf, für den der Vermieter verantwortlich ist, kann die Situation anders zu bewerten sein als bei einem allgemeinen Stromausfall oder einem selbst verursachten Schaden.</p>
<p><b>Können mitvermietete Geräte einen Mietmangel darstellen?</b><br />
Fällt ein mitvermieteter Kühlschrank oder eine andere fest zur Wohnung gehörende Einrichtung aus, kann laut ARAG Experten ein Mietmangel vorliegen. Mieter sollten einen solchen Defekt unverzüglich beim Vermieter melden. Denn dieser muss zunächst die Gelegenheit erhalten, den Schaden zu beheben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schadensersatzansprüche entstehen. Das setzt allerdings meist voraus, dass den Vermieter ein Verschulden trifft oder er mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist. Wenn beispielsweise bekannte Mängel trotz Hinweisen nicht behoben wurden oder notwendige Reparaturen unterblieben sind, kann dies rechtlich relevant werden.</p>
<p>Nicht jeder Kühlschrankinhalt ist einen Streit mit dem Vermieter wert. Doch jeder weiß, dass ein Großeinkauf, vor allem, wenn hochwertige Lebensmittel darunter sind, ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen kann. Wer diesen Schaden ersetzt bekommen möchte, sollte ihn möglichst sorgfältig dokumentieren. Fotos, Einkaufsbelege oder eine Liste der entsorgten Lebensmittel können helfen, die Höhe eines entstandenen Schadens nachvollziehbar darzustellen.</p>
<p><b>Ist Stromausfall automatisch Vermietersache?</b><br />
Besonders ärgerlich wird es, wenn ein Stromausfall den Inhalt von Kühl- und Gefrierschrank unbrauchbar macht. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht jeder Ausfall automatisch zu Ansprüchen gegen den Vermieter führt. Liegt die Ursache beispielsweise in einer allgemeinen Störung des öffentlichen Stromnetzes, befindet sich der Grund meist außerhalb seines Verantwortungsbereiches. Anders kann die Lage aussehen, wenn technische Defekte innerhalb des Gebäudes zum Stromausfall geführt haben, zum Beispiel Schäden an Leitungen oder elektrischen Anlagen, für deren Instandhaltung der Vermieter zuständig ist.</p>
<p><b>Wenn Schimmel und Schädlinge zum Problem werden</b><br />
Nicht nur technische Defekte können Lebensmittel unbrauchbar machen. Auch Schimmelbefall oder Schädlingsprobleme können erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung einer Wohnung haben. Wenn Mäuse, Kakerlaken oder andere Schädlinge Lebensmittelvorräte befallen oder Schimmel die sichere Lagerung von Lebensmitteln unmöglich macht, kann laut ARAG Experten ebenfalls ein Mietmangel vorliegen. In einem konkreten Fall, in dem ein Schädlingsbekämpfer gleich neun Mal wegen erheblichen Mäusebefalls in einer Mietwohnung anrücken musste, durfte der Mieter 20 Prozent Mietminderung für die Dauer der Beeinträchtigung geltend machen (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 33 C 390/21). Schädlingsbekämpfungskosten, die nicht vorsorglich, sondern aufgrund eines konkreten Befalls entstehen, können übrigens nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (Amtsgericht Hamburg, Az.: 45 C 35/01).</p>
<p>Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage nach der Ursache. Denn während bauliche Mängel oder Feuchtigkeitsschäden in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen können, kann auch ein falsches Nutzerverhalten, wie zu seltenes Lüften, eine Rolle spielen.</p>
<p><b>Auch Essensgerüche können zum Streitfall werden</b><br />
Rund um Lebensmittel entstehen im Mietverhältnis aber nicht nur Schäden, sondern auch Konflikte zwischen Nachbarn. Starke Essensgerüche im Treppenhaus oder regelmäßiges Grillen auf dem Balkon führen immer wieder zu Diskussionen. Grundsätzlich gehört Kochen zum normalen Gebrauch einer Wohnung und muss von Nachbarn in einem gewissen Umfang hingenommen werden. Allerdings gibt es Grenzen. Werden Gerüche dauerhaft außergewöhnlich intensiv oder kommt es regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen, können im Einzelfall Konflikte entstehen, die unter anderem eine Mietminderung nach sich ziehen (Amtsgericht Berlin Mitte, Az.: 122 C 156/21). Ähnliches gilt für das <a href="https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/grillen-und-die-nachbarn/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse</a> . Hier spielen neben Mietvertrag und Hausordnung oft auch Rücksichtnahme eine wichtige Rolle. Denn das Recht des Individuums auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit endet laut ARAG Experten da, wo Mitmenschen gestört werden.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/verdorbene-lebensmittel-in-der-mietwohnung-wer-haftet/boxid/1075269" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1075269.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/verdorbene-lebensmittel-in-der-mietwohnung-wer-haftet/" data-wpel-link="internal">Verdorbene Lebensmittel in der Mietwohnung: Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnenfliegen: Hobby mit strengen Regeln</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/10/drohnenfliegen-hobby-mit-strengen-regeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2026 07:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bayerischen]]></category>
		<category><![CDATA[drohne]]></category>
		<category><![CDATA[drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[fernpiloten]]></category>
		<category><![CDATA[flüge]]></category>
		<category><![CDATA[flughafen]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[panoramafreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[riesa]]></category>
		<category><![CDATA[spielenden]]></category>
		<category><![CDATA[spielzeugdrohnen]]></category>
		<category><![CDATA[spielzeugrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[wohnungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/10/drohnenfliegen-hobby-mit-strengen-regeln/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Drohnen bieten faszinierende Perspektiven und sind längst nicht mehr nur bei Profis beliebt. Geschätzte 346.000 privat genutzte Drohnen gibt es laut Statista in Deutschland. Doch wer sein Fluggerät privat steigen lassen möchte, muss einige Regeln beachten, die durch die EU-Drohnenverordnung und das Luftverkehrsgesetz vorgegeben werden. Entscheidend sind unter anderem Gewicht und Ausstattung der Drohne, der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/drohnenfliegen-hobby-mit-strengen-regeln/" data-wpel-link="internal">Drohnenfliegen: Hobby mit strengen Regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Drohnen bieten faszinierende Perspektiven und sind längst nicht mehr nur bei Profis beliebt. Geschätzte 346.000 privat genutzte Drohnen gibt es laut Statista in Deutschland. Doch wer sein Fluggerät privat steigen lassen möchte, muss einige Regeln beachten, die durch die EU-Drohnenverordnung und das Luftverkehrsgesetz vorgegeben werden. Entscheidend sind unter anderem Gewicht und Ausstattung der Drohne, der geplante Flugort und die Frage, ob eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein erforderlich ist. Auch der Schutz der Privatsphäre spielt eine wichtige Rolle. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben.</p>
<p>Wer darf welche Drohne fliegen?<br />
</b>Grundsätzlich liegt das Mindestalter für Fernpiloten laut ARAG Experten bei 16 Jahren. Für bestimmte Drohnen und Betriebsszenarien gibt es allerdings Ausnahmen. Minderjährige können zudem unter bestimmten Voraussetzungen unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten fliegen. Für Spielzeugdrohnen gelten wiederum eigene Regelungen. Sie sind nicht allein deshalb Spielzeugdrohnen, weil sie weniger als 100 Gramm wiegen oder keine Kamera und kein GPS haben. Entscheidend ist vielmehr, ob sie als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie eingestuft und entsprechend gekennzeichnet sind.</p>
<p>Für viele Drohnen ab 250 Gramm ist ein sogenannter <a href="https://www.lba.de/DE/Drohnen/Fernpiloten/Kompetenznachweis_A1_A3.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">EU-Kompetenznachweis</a> erforderlich, umgangssprachlich auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt. Er gilt für bestimmte Flüge in den Unterkategorien A1 und A3. Für Flüge in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich ein EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich. Welche Qualifikation notwendig ist, hängt dabei nicht allein vom Gewicht, sondern auch von der Drohnenklasse und der geplanten Betriebsart ab.</p>
<p><b>Welche Drohnenklassen gibt es?<br />
</b>Drohnen werden nach unterschiedlichen Kriterien eingeteilt. Für private Nutzer ist nach Auskunft der ARAG Experten vor allem die sogenannte „offene Kategorie“ relevant. Sie umfasst Flüge mit vergleichsweise geringem Risiko und Drohnen bis zu einem Startgewicht von 25 Kilogramm, sofern die dafür geltenden Betriebsbedingungen eingehalten werden. Die offene Kategorie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Abstände zu Menschen und bestimmten Gebieten. In A1 dürfen beispielsweise Drohnen der entsprechenden Klassen unter bestimmten Voraussetzungen näher an einzelnen Personen betrieben werden; Menschenansammlungen dürfen jedoch nicht überflogen werden. In A2 gelten unter anderem Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen. In A3 müssen größere Abstände zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden.</p>
<p>Daneben werden Drohnen in die Klassen C0 bis C6 eingeteilt. Die ARAG Experten warnen: Diese Einteilung ist komplex. Wer eine Drohne kaufen möchte, sollte deshalb bereits vor dem Kauf prüfen, welcher Drohnenklasse sie angehört und welche Regeln für den geplanten Einsatz gelten. Hilfreiche Informationen bietet beispielsweise der <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/fliegen-in-der-offenen-kategorie-ab-2024/?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Bundesverband der Copter-Piloten</a> .</p>
<p><b>Wann muss die Drohne registriert werden?</b><br />
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht jede Drohne selbst registriert werden muss. Registrierungspflichtig ist in erster Linie der Betreiber. Eine <a href="https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt</a> ist grundsätzlich erforderlich, wenn eine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder wenn sie mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Spielzeugdrohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese muss an den vom Betreiber eingesetzten Drohnen angebracht werden und von außen sichtbar sein.</p>
<p><b>Welche Versicherung brauchen Drohnenpiloten?</b><br />
Unabhängig von Gewicht und Einsatzart raten die ARAG Experten Drohnenpiloten außerdem, den Versicherungsschutz zu klären. Für den Betrieb von Drohnen ist in Deutschland grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn die Drohne beispielsweise Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, sollte prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betrieb der eigenen Drohne mitversichert ist. Das ist nicht automatisch der Fall. Wichtig ist daher, vor dem ersten Flug einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen und insbesondere auf mögliche Gewichts- oder Nutzungsgrenzen zu achten.</p>
<p><b>Wo darf eine Drohne fliegen?</b><br />
Für Drohnenflüge gelten laut ARAG Experten klare Grenzen. In der offenen Kategorie darf die Drohne grundsätzlich nicht höher als 120 Meter über der Erdoberfläche fliegen und muss vom Fernpiloten jederzeit in Sichtweite gehalten werden. Zusätzlich gibt es geografische Flugbeschränkungen, beispielsweise in der Nähe von Flugplätzen oder an bestimmten sensiblen Orten. Je nach Gebiet können dafür zusätzliche Genehmigungen oder Freigaben erforderlich sein.</p>
<p>Tabu beziehungsweise besonders eingeschränkt sind unter anderem Flüge über Menschenansammlungen. Auch im Umfeld von Flughäfen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie bestimmten militärischen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen gelten besondere Abstands- und Betriebsregeln.</p>
<p>Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass unerlaubte Drohnen-Luftaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kunstwerken urheberrechtlich unzulässig sind. Sie sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, die nur Lichtbildaufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen erfasst (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 67/23).</p>
<p><b>Privatsphäre bleibt auch aus der Luft geschützt</b><br />
Beim Drohnenflug geht es nicht nur um die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch um Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Wer mit einer Kamera fremde Personen aufnimmt, dem raten die ARAG Experten zur besonderen Vorsicht. Aufnahmen, auf denen Personen identifizierbar sind, können datenschutzrechtlich relevant sein. Auch das gezielte Filmen fremder Grundstücke, Wohnungen, Gärten oder Balkone kann die Privatsphäre verletzen.</p>
<p>Wie weit dieser Schutz reicht, zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267). Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit wollte Wohngrundstücke per Drohne fotografieren, um Geschossflächen für die Berechnung von Abwasserbeiträgen zu ermitteln. Das Gericht untersagte die geplante Befliegung. Nach Auffassung der Richter stellte die Drohnenbefliegung einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Denn mit den Aufnahmen konnten unter anderem Terrassen, Balkone und Gartenflächen sowie Personen, die sich dort aufhalten, erfasst werden; auch Aufnahmen von Innenräumen durch Glasflächen waren nicht auszuschließen. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass das Überfliegen jedes Wohngrundstücks mit einer Drohne generell verboten ist. Es zeigt vielmehr, dass auch öffentliche Stellen für Drohnenaufnahmen über privaten Wohnbereichen eine ausreichende rechtliche Grundlage benötigen und die Privatsphäre der Betroffenen berücksichtigen müssen.</p>
<p><b>Darf man sich gegen eine private Drohne wehren?</b><br />
Wie weit der Schutz der Privatsphäre reicht, zeigt ein weiteres Urteil. Hier hatte ein Familienvater die Persönlichkeitsrechte seiner Kinder sogar mit Waffengewalt geschützt, indem er eine Drohne, die im Tiefflug über seine im Garten spielenden Töchter kreiste, mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Zuvor hatte er lautstark nach dem Besitzer des unbemannten Flugobjekts gerufen, der dies zunächst überhörte. Erst als sein Gerät in Trümmern lag, war der Pilot aufgetaucht. Von der anschließenden Anklage wegen Sachbeschädigung wurde der Familienvater freigesprochen. Denn das Gericht billigte ihm laut ARAG Experten einen Defensiv-Notstand nach Paragraf 228 Bürgerliches Gesetzbuch zu, der auch extreme Reaktionen gestattet (Amtsgericht Riesa, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19).</p>
<p>Übrigens: Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Je nach Verstoß können diese bis zu 50.000 Euro betragen. In bestimmten Fällen, etwa bei unzulässigen Bildaufnahmen oder einer Gefährdung des Luftverkehrs, können darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen drohen.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/drohnenfliegen-hobby-mit-strengen-regeln/boxid/1075112" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1075112.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/drohnenfliegen-hobby-mit-strengen-regeln/" data-wpel-link="internal">Drohnenfliegen: Hobby mit strengen Regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechte und Grenzen im Klassenzimmer</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/10/rechte-und-grenzen-im-klassenzimmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2026 07:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[eltern]]></category>
		<category><![CDATA[gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[kind]]></category>
		<category><![CDATA[klasse]]></category>
		<category><![CDATA[lehrkräfte]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[ordnungsmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[schule]]></category>
		<category><![CDATA[schulen]]></category>
		<category><![CDATA[schüler]]></category>
		<category><![CDATA[schulordnung]]></category>
		<category><![CDATA[whatsapp]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/10/rechte-und-grenzen-im-klassenzimmer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was darf die Lehrerin, was darf der Lehrer und wo ist die Grenze? Für Schüler gehört es zum Schulalltag, Anweisungen zu erhalten, Hausaufgaben aufgetragen zu bekommen oder bei Störungen ermahnt zu werden. Doch wie weit dürfen Lehrkräfte dabei gehen? Dürfen sie das Smartphone einkassieren, Nachsitzen anordnen oder einen Schüler vom Unterricht ausschließen? Die ARAG Experten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/rechte-und-grenzen-im-klassenzimmer/" data-wpel-link="internal">Rechte und Grenzen im Klassenzimmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Was darf die Lehrerin, was darf der Lehrer und wo ist die Grenze? Für Schüler gehört es zum Schulalltag, Anweisungen zu erhalten, Hausaufgaben aufgetragen zu bekommen oder bei Störungen ermahnt zu werden. Doch wie weit dürfen Lehrkräfte dabei gehen? Dürfen sie das Smartphone einkassieren, Nachsitzen anordnen oder einen Schüler vom Unterricht ausschließen? Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln. Dabei gilt: Schulrecht ist Ländersache. Welche Maßnahmen im Einzelnen zulässig sind, kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.</p>
<p>Was dürfen Lehrkräfte überhaupt anordnen?<br />
</b>Dürfen Lehrkräfte eigentlich alles anordnen, was ihnen sinnvoll erscheint? Nein. Ihre Anweisungen müssen auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zum Verhalten im Unterricht, zur Nutzung von Geräten oder zur Erledigung von Aufgaben. Grundlage sind laut ARAG Experten das jeweilige Schulgesetz, Schulordnungen und weitere schulische Regelungen. Auch Lehrkräfte müssen sich an diese Vorgaben halten. Ihre Entscheidungen müssen zudem angemessen und verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Ein Lehrer darf beispielsweise verlangen, dass während einer Klassenarbeit nicht gesprochen wird oder ein Smartphone nicht benutzt wird. Er darf aber nicht nach Belieben Regeln erfinden oder Maßnahmen verhängen, die im jeweiligen Schulrecht nicht vorgesehen sind.</p>
<p><b>Darf der Lehrer das Handy wegnehmen?</b><br />
Das Smartphone ist einer der häufigsten Konfliktpunkte im Klassenzimmer. Wird entgegen den Schulregeln während des Unterrichts telefoniert, gespielt oder werden Nachrichten geschrieben, kann die Lehrkraft grundsätzlich einschreiten. Je nach Landesrecht und Schulordnung kann dazu auch die vorübergehende Wegnahme des Geräts gehören. Sogar übers Wochenende, wenn es nötig ist (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 3 K 797/15). Entscheidend ist dabei stets, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt. Das Handy darf nicht einfach als dauerhafte Strafe einbehalten werden, betonen die ARAG Experten. Wann und an wen es zurückgegeben werden muss, ist wiederum vom jeweiligen Landesrecht bzw. der Schulordnung abhängig. Auch der Inhalt des Smartphones darf nicht einfach kontrolliert werden. Aus dem vorübergehenden Einkassieren folgt kein Recht, private Nachrichten, Fotos oder andere persönliche Daten zu durchsuchen.</p>
<p><b>Darf Nachsitzen angeordnet werden?</b><br />
Auch beim Nachsitzen kommt es auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes an. Eine zusätzliche Zeit in der Schule kann als pädagogische beziehungsweise erzieherische Maßnahme zulässig sein, etwa wenn versäumter Unterrichtsstoff nachgearbeitet werden soll. Sie darf aber nicht einfach als willkürliche Strafmaßnahme eingesetzt werden. Generell gilt laut ARAG Experten: Erziehungsmaßnahmen sollen Unterrichtsstörungen beheben und angemessenes Verhalten fördern – nicht bestrafen. Bei schwerwiegenden Verstößen können weitergehende Ordnungsmaßnahmen greifen. Diese unterliegen jedoch besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und liegen nicht im freien Ermessen der einzelnen Lehrkraft.</p>
<p><b>Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt?</b><br />
Hausaufgaben gehören zum Schulalltag und dürfen von Lehrkräften aufgegeben werden. Ein pauschales bundesweites Zeitlimit gibt es nicht. Allerdings gibt es Richtwerte. In der Regel ist in der ersten und zweiten Klasse eine Hausaufgabenzeit von maximal 30 Minuten erlaubt. In der dritten und vierten Klasse sind es schon 45 Minuten, in der fünften Klasse dürfen es 60 Minuten Bearbeitungszeit sein. Hausaufgaben über das Wochenende, die Ferien oder Feiertage sollten tabu sein.</p>
<p>Wenn Eltern in puncto Hausaufgaben Zweifel haben, lohnt ein Blick in die Schulordnung oder die einschlägigen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Haben Eltern das Gefühl, ihr Kind sitzt unverhältnismäßig lange an den Hausaufgaben, raten die ARAG Experten zu einem Austausch mit anderen Eltern und gegebenenfalls zu einem Gespräch mit der Lehrkraft.</p>
<p><b>Darf ein Schüler aus dem Unterricht ausgeschlossen werden?</b><br />
Bei einer erheblichen Störung kann ein vorübergehender Unterrichtsausschluss möglich sein – völlig frei nach eigenem Ermessen dürfen Lehrkräfte davon aber nicht Gebrauch machen. Je nach Art und Dauer des Ausschlusses gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen kommen laut ARAG Experten sogenannte Ordnungsmaßnahmen infrage. Je nach Landesrecht können dazu beispielsweise ein schriftlicher Verweis, der Ausschluss vom Unterricht, die Umsetzung in eine andere Klasse oder weitergehende schulische Maßnahmen gehören. Sie müssen sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. So kann das Beschmieren einer Schultoilette mit antisemitischen Parolen sogar zur Entlassung von der Schule führen (Verwaltungsgericht München, Az.: M 3 S 22.3412).</p>
<p><b>Was passiert bei Gewalt oder schweren Verstößen?</b><br />
Bei Beleidigungen, Bedrohungen, körperlicher Gewalt, Drogen- oder Waffenbesitz oder anderen schweren Verstößen durch Schüler endet der Handlungsspielraum einer einzelnen Lehrkraft schnell. Je nach Situation können schulische Ordnungsmaßnahmen erforderlich sein. Bei möglichen Straftaten müssen außerdem Polizei oder andere zuständige Stellen eingeschaltet werden. Wichtig ist dabei: Schulische Maßnahmen haben grundsätzlich keinen Strafcharakter. Sie sollen vor allem den ordnungsgemäßen Schulbetrieb sichern und erzieherisch wirken. So musste ein gewalttätiger Schüler zu Hause bleiben, als seine Mitschüler auf Skireise fuhren. Er hatte einen Mitschüler ins Gesicht geschlagen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 3 L 61/24).</p>
<p><b>Dürfen Lehrer mit Schülern über WhatsApp kommunizieren?</b><br />
Bei Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken ist besondere Vorsicht geboten. Eine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Schulen gleichermaßen festlegt, ob und wie Lehrer und Schüler über private Messenger kommunizieren dürfen, gibt es nicht. Auch hier sind unter anderem die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, der Schule und des Datenschutzes entscheidend. Die ARAG Experten raten deshalb von einer pauschalen Nutzung privater Messenger für schulische Zwecke ab. Schüler sollten insbesondere nicht gezwungen werden, sich für den Unterricht bei einem bestimmten Dienst anzumelden. Bei digitalen Lernplattformen müssen zudem Datenschutz und Datensicherheit berücksichtigt werden.</p>
<p><b>Was gilt für Lehrer, wenn sie Fotos schießen oder Videoaufnahmen machen?</b><br />
Im digitalen Schulalltag stellt sich die Frage, ob Unterricht oder Mitschüler einfach fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Grundsätzlich sollten Schüler nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung fotografiert oder gefilmt und die Aufnahmen anschließend verbreitet werden. Das gilt auch für Lehrkräfte. Umgekehrt dürfen Schüler nicht einfach Unterrichtssituationen aufnehmen und beispielsweise in sozialen Netzwerken veröffentlichen.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/rechte-und-grenzen-im-klassenzimmer/boxid/1074993" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074993.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/rechte-und-grenzen-im-klassenzimmer/" data-wpel-link="internal">Rechte und Grenzen im Klassenzimmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Cyberangriffe: So schützen sich Verbraucher</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/10/cyberangriffe-so-schtzen-sich-verbraucher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[app]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[banken]]></category>
		<category><![CDATA[banking]]></category>
		<category><![CDATA[bbk]]></category>
		<category><![CDATA[bevölkerungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[bsi]]></category>
		<category><![CDATA[cloud]]></category>
		<category><![CDATA[firmware]]></category>
		<category><![CDATA[phishing]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[smart]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[wallbox]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/10/cyberangriffe-so-schtzen-sich-verbraucher/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Jeder zehnte Internetnutzer ist im vergangenen Jahr in Deutschland Opfer von Cyberkriminalität geworden. Das geht aus einer aktuellen Befragung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass Cyberangriffe auch kritische Infrastruktur treffen könnten. So halten 71 Prozent der Haushalte das deutsche Stromnetz für anfällig gegenüber Cyberangriffen. Mit einigen einfachen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/cyberangriffe-so-schtzen-sich-verbraucher/" data-wpel-link="internal">Cyberangriffe: So schützen sich Verbraucher</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Jeder zehnte Internetnutzer ist im vergangenen Jahr in Deutschland Opfer von Cyberkriminalität geworden. Das geht aus einer aktuellen Befragung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass Cyberangriffe auch kritische Infrastruktur treffen könnten. So halten 71 Prozent der Haushalte das deutsche Stromnetz für anfällig gegenüber Cyberangriffen. Mit einigen einfachen Maßnahmen lässt sich das persönliche Risiko jedoch deutlich reduzieren. Die ARAG IT-Experten erklären, worauf es ankommt.</p>
<p>Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Schutz<br />
</b>Ein wichtiger Schutz beginnt bei den eigenen Online-Konten. Für E-Mail, Onlinebanking, Shopping oder soziale Netzwerke sollten Verbraucher jeweils eigene, möglichst lange und sichere Passwörter verwenden. Die ARAG IT-Experten empfehlen einen Passwortmanager, der dabei helfen kann, den Überblick zu behalten. Noch besser geschützt sind Konten, wenn zusätzlich eine <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Zwei-Faktor-Authentisierung/zwei-faktor-authentisierung.html?nn=131630&amp;utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Zwei-Faktor-Authentisierung</a> aktiviert wird. Dann reicht ein gestohlenes Passwort allein nicht mehr für den Zugang aus.</p>
<p><b>Updates nicht aufschieben<br />
</b>Auch Smartphone, Computer, Tablet und Heimrouter sollten regelmäßig aktualisiert werden. Sicherheitslücken in Betriebssystemen, Apps und Router-Software können von Cyberkriminellen ausgenutzt werden. Deshalb raten die ARAG IT-Experten zur Aktivierung automatischer Updates auf allen Geräten. Die laufen bei Windows meist standardmäßig und können bei Android und iOS in den Software-Einstellungen aktiviert werden. Zusätzlich sollten Sicherheitsupdates, die von Herstellern regelmäßig angeboten werden, möglichst zeitnah installiert werden. Das gilt auch für Apps, insbesondere wenn sie Zugriff auf sensible Daten oder Gerätefunktionen haben.</p>
<p><b>Bei Nachrichten lieber zweimal hinschauen</b><br />
Eine der wichtigsten Regeln der ARAG IT-Experten lautet: Nicht vorschnell klicken. Phishing-Nachrichten sehen häufig täuschend echt aus und fordern beispielsweise dazu auf, ein Konto zu bestätigen, eine Zahlung freizugeben oder einen Link anzuklicken. Besonders bei unerwarteten Nachrichten sollten Nutzer deshalb genau prüfen, von wem die Nachricht tatsächlich stammt. Die ARAG IT-Experten raten dazu, nicht nur den angezeigten Namen des Absenders zu beachten, sondern auch die dahinterliegende E-Mail-Adresse. Häufig unterscheiden sich diese nur durch kleine Abweichungen von der echten Adresse, etwa zusätzliche Buchstaben, Zahlendreher oder ungewöhnliche Domain-Endungen. Weitere Warnzeichen sind Zeitdruck, ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen, Rechtschreibfehler oder die Aufforderung, persönliche Daten preiszugeben. Links und Anhänge in verdächtigen E-Mails oder SMS sollten nicht geöffnet werden.</p>
<p>Auch bei vermeintlichen Anrufen von Banken, Paketdiensten oder Behörden ist Vorsicht angebracht. Wer aufgefordert wird, Passwörter, TANs oder andere Zugangsdaten preiszugeben, sollte das Gespräch beenden und den jeweiligen Anbieter über eine selbst recherchierte, offizielle Telefonnummer kontaktieren, um so sicherzustellen, dass es sich um keinen Fake-Anruf handelt.</p>
<p><b>Das smarte Heim nicht zum Einfallstor machen</b><br />
Immer mehr Haushalte sind digital vernetzt: vom Fernseher über Sprachassistenten und Kameras bis zur Heizung oder Wallbox. Jedes internetfähige Gerät kann grundsätzlich ein zusätzliches Angriffsziel darstellen. Deshalb raten die ARAG IT-Experten auch bei Smart-Home-Geräten, voreingestellte Passwörter zu ändern, Sicherheitsupdates zu installieren und nur Geräte und Funktionen zu aktivieren, die tatsächlich benötigt werden. Besonders wichtig ist dabei der Heimrouter. Hier lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die Einstellungen: Ist die Firmware veraltet, sollte sie aktualisiert werden. Bei älteren Geräten sollte man zudem prüfen, ob der Hersteller überhaupt noch Sicherheitsupdates anbietet. Fehlen diese dauerhaft, kann ein Austausch sinnvoll sein. Auch Virenschutz und Firewall sollten aktiviert und auf dem aktuellen Stand sein.</p>
<p><b>Schützen </b><b>Back-ups vor Datenverlust?</b><br />
Nicht jeder Cyberangriff lässt sich verhindern. Deshalb sollten wichtige persönliche Daten regelmäßig gesichert werden. Fotos, Dokumente und andere wichtige Dateien können beispielsweise auf einem externen Speichermedium oder einem vertrauenswürdigen Cloud-Dienst gesichert werden. Sinnvoll ist es laut ARAG IT-Experten, wichtige Back-ups so aufzubewahren, dass sie nicht dauerhaft mit dem Computer verbunden sind. Denn bei einem Angriff mit Schadsoftware können sonst unter Umständen auch Sicherungskopien betroffen sein.</p>
<p><b>Sollte man Onlinebanking zusätzlich absichern?<br />
</b>Für das Onlinebanking gilt besondere Vorsicht. Nutzer sollten Konto- und Kreditkartenumsätze regelmäßig kontrollieren und Benachrichtigungen über Transaktionen aktivieren, sofern die Bank diese Funktion anbietet. Wer eine Zahlung nicht selbst angestoßen hat oder einen verdächtigen Kontozugriff bemerkt, sollte unverzüglich die Bank kontaktieren und gegebenenfalls den Zugang sperren lassen. Die ARAG IT-Experten warnen: Zugangsdaten und TANs gehören niemals in eine Antwort auf eine E-Mail oder SMS. Selbst die Weitergabe einer TAN an eine Vertrauensperson kann im Zweifel dazu führen, dass der Anspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn es anschließend zu Phishing-Vorfällen kommt. In einem aktuellen Fall hatte eine Ehefrau ihrem Partner die SMS-TAN weitergegeben, damit er eine online gebuchte Reise für sich und seine Frau zahlen konnte. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine gefälschte Seite, auf der der Ehemann sowohl Kreditkartendaten als auch TAN eingab. Das ermöglichte den Betrügern, ein neues Gerät in der Banking-App zu registrieren. Im Anschluss kam es zu diversen dubiosen Abbuchungen. Als die Frau am Abend die Sperrung der Karte veranlasste, war der Schaden bereits angerichtet: Knapp 2.000 Euro waren unberechtigt abgebucht worden. Erstattet wurde ihr der Betrag allerdings nicht, weil die Weitergabe der TAN an ihren Mann als grob fahrlässig bewertet wurde (Amtsgericht München, Az.: 271 C 16677/24).</p>
<p><b>Was tun nach einem Cyberangriff?<br />
</b>Wer Opfer eines Cyberangriffs geworden ist, sollte schnell handeln. Betroffene Konten sollten, sofern noch möglich, gesichert und Passwörter geändert werden. Bei einem Verdacht auf einen finanziellen Schaden raten die ARAG IT-Experten, unverzüglich die Bank zu informieren. Je nach Fall können außerdem Kreditkarten oder Onlinebanking-Zugänge gesperrt werden. Ein Cyberangriff sollte zudem bei der Polizei angezeigt werden. Wichtig können auch Screenshots, E-Mails, Chatverläufe oder andere Belege sein, die den Angriff dokumentieren.</p>
<p><b>Wieso ist der Schutz vor einem Stromausfall wichtig?<br />
</b>Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur sind für Verbraucher vor allem deshalb relevant, weil sie im Extremfall auch alltägliche Abläufe beeinträchtigen können. Und so befürchten <a href="https://bitkom-research.de/news/sorge-um-stromnetz-haushalte-sehen-risiken-durch-sabotage-und-cyberangriffe?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">46 Prozent der Haushalte</a> , dass es an ihrem Wohnort künftig zu einem Stromausfall von mehreren Stunden kommen könnte. Nur 26 Prozent halten Deutschland für gut auf einen längeren Stromausfall vorbereitet. Deshalb raten die ARAG IT-Experten zu einem kleinen Notfallvorrat, unabhängig von der Ursache eines möglichen Stromausfalls. Taschenlampe und Ersatzbatterien, ein geladenes Notfall-Ladegerät für das Smartphone, ausreichend Trinkwasser und haltbare Lebensmittel gehören ebenso dazu wie wichtige Medikamente, die regelmäßig benötigt werden. Wer ausschließlich digital bezahlt, sollte außerdem etwas Bargeld zu Hause haben. Denn bei einem Strom- oder Netzausfall können Kartenzahlungen und Geldautomaten zeitweise nicht funktionieren. In diesem Zusammenhang empfehlen die ARAG IT-Experten den Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Broschüre gibt in kompakter Form Hinweise und Empfehlungen, was im Krisenfall zu tun ist.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/cyberangriffe-so-schtzen-sich-verbraucher/boxid/1074761" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074761.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/10/cyberangriffe-so-schtzen-sich-verbraucher/" data-wpel-link="internal">Cyberangriffe: So schützen sich Verbraucher</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/provisionsanspruch-bleibt-auch-bei-widerruf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 07:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[656c]]></category>
		<category><![CDATA[absatz]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
		<category><![CDATA[bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[experten]]></category>
		<category><![CDATA[freiwilligen]]></category>
		<category><![CDATA[käufer]]></category>
		<category><![CDATA[lesen]]></category>
		<category><![CDATA[makler]]></category>
		<category><![CDATA[maklervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[provision]]></category>
		<category><![CDATA[richter]]></category>
		<category><![CDATA[Satz]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/provisionsanspruch-bleibt-auch-bei-widerruf/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Makler kann seine Provision vom Käufer auch dann verlangen, wenn die Verkäuferseite den Maklervertrag wirksam widerrufen hat. Das hat der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten entschieden. Die Richter stellten klar, dass ein Widerruf nicht mit einem freiwilligen Verzicht auf die Provision gleichzusetzen ist. Daher gilt der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Halbteilungsgrundsatz (Paragraf 656c [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/provisionsanspruch-bleibt-auch-bei-widerruf/" data-wpel-link="internal">Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ein Makler kann seine Provision vom Käufer auch dann verlangen, wenn die Verkäuferseite den Maklervertrag wirksam widerrufen hat. Das hat der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten entschieden. Die Richter stellten klar, dass ein Widerruf nicht mit einem freiwilligen Verzicht auf die Provision gleichzusetzen ist. Daher gilt der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Halbteilungsgrundsatz (Paragraf 656c Absatz 1 Satz 1) in diesem Fall nicht. Ein Doppelmakler kann somit trotz des Provisionsverlusts auf einer Vertragsseite die vereinbarte Provision von der anderen Vertragspartei weiterhin verlangen (Az.: I ZR 223/25).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR_223-25.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des BGH</a> .</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/provisionsanspruch-bleibt-auch-bei-widerruf/boxid/1074611" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074611.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/provisionsanspruch-bleibt-auch-bei-widerruf/" data-wpel-link="internal">Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zigaretten am defekten Automaten ergattert: Ist das Diebstahl?</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/zigaretten-am-defekten-automaten-ergattert-ist-das-diebstahl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 07:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[angeklagte]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[automaten]]></category>
		<category><![CDATA[daten]]></category>
		<category><![CDATA[diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[experten]]></category>
		<category><![CDATA[gericht]]></category>
		<category><![CDATA[landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[lesen]]></category>
		<category><![CDATA[mann]]></category>
		<category><![CDATA[nbs]]></category>
		<category><![CDATA[packungen]]></category>
		<category><![CDATA[ravensburg]]></category>
		<category><![CDATA[sah]]></category>
		<category><![CDATA[zigaretten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/zigaretten-am-defekten-automaten-ergattert-ist-das-diebstahl/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein defekter Zigarettenautomat gab 93 Packungen Zigaretten aus, ohne dass dafür bezahlt werden musste. Ein Mann nutzte diesen Fehler aus und nahm die Zigaretten mit. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass er sich damit wegen Diebstahls strafbar gemacht hat. Einen Computerbetrug sah das Gericht jedoch nicht: Der Mann hatte seine [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/zigaretten-am-defekten-automaten-ergattert-ist-das-diebstahl/" data-wpel-link="internal">Zigaretten am defekten Automaten ergattert: Ist das Diebstahl?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ein defekter Zigarettenautomat gab 93 Packungen Zigaretten aus, ohne dass dafür bezahlt werden musste. Ein Mann nutzte diesen Fehler aus und nahm die Zigaretten mit. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass er sich damit wegen Diebstahls strafbar gemacht hat. Einen Computerbetrug sah das Gericht jedoch nicht: Der Mann hatte seine eigene Bankkarte ganz normal vor das Lesegerät gehalten. Er täuschte dem Automaten also keine falschen Daten vor, sondern nutzte lediglich dessen bereits aktivierten Probeverkaufsmodus aus. Auch ein Erschleichen von Leistungen schied aus. Ausschlaggebend war vielmehr, dass der Angeklagte die unberechtigte Nutzung des Automaten zumindest billigend in Kauf genommen und die Zigaretten mit der Absicht entnommen hatte, sie zu behalten. Das Gericht wertete die Tat daher als Diebstahl und verhängte eine Geldstrafe von 2.400 Euro (Az.: 5 NBs 52 Js 27866/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001652384" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des LG Ravensburg</a> .</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/zigaretten-am-defekten-automaten-ergattert-ist-das-diebstahl/boxid/1074612" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074612.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/zigaretten-am-defekten-automaten-ergattert-ist-das-diebstahl/" data-wpel-link="internal">Zigaretten am defekten Automaten ergattert: Ist das Diebstahl?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Stromsperre ohne korrekte Information</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/keine-stromsperre-ohne-korrekte-information/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 07:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[experten]]></category>
		<category><![CDATA[frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[gericht]]></category>
		<category><![CDATA[ihn]]></category>
		<category><![CDATA[kunde]]></category>
		<category><![CDATA[kunden]]></category>
		<category><![CDATA[leben]]></category>
		<category><![CDATA[main]]></category>
		<category><![CDATA[oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[olg]]></category>
		<category><![CDATA[strom]]></category>
		<category><![CDATA[stromsperre]]></category>
		<category><![CDATA[versorger]]></category>
		<category><![CDATA[wohnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/keine-stromsperre-ohne-korrekte-information/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Energieversorger einem säumigen Kunden den Strom nicht sperren darf, wenn er ihn vorher nicht ausreichend über seine Rechte informiert hat. Der Versorger hatte in der Sperrandrohung darauf hingewiesen, dass Einwände nur bei einer Gefahr für Leib und Leben möglich seien. Nach Auffassung des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/keine-stromsperre-ohne-korrekte-information/" data-wpel-link="internal">Keine Stromsperre ohne korrekte Information</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Energieversorger einem säumigen Kunden den Strom nicht sperren darf, wenn er ihn vorher nicht ausreichend über seine Rechte informiert hat. Der Versorger hatte in der Sperrandrohung darauf hingewiesen, dass Einwände nur bei einer Gefahr für Leib und Leben möglich seien. Nach Auffassung des Gerichts reicht das jedoch nicht aus. Denn auch andere Umstände können dazu führen, dass eine Stromsperre im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Zudem muss der Versorger dem Kunden ausreichend Möglichkeiten geben, seine Einwände vorzubringen. Eine E-Mail-Adresse allein genügte dem Gericht dafür nicht. Weil der Versorger seine Informationspflichten verletzt hatte, durfte die angekündigte Stromsperre nicht umgesetzt werden. Der Kunde musste deshalb auch niemanden in seine Wohnung lassen, damit die Sperre durchgeführt werden konnte (Az.: 5 W 18/26).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/keine-versorgungsunterbrechung-bei-gewichtiger-informationspflichtverletzung-des-energieversorgers" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.</a></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/keine-stromsperre-ohne-korrekte-information/boxid/1074610" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074610.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/keine-stromsperre-ohne-korrekte-information/" data-wpel-link="internal">Keine Stromsperre ohne korrekte Information</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fernwärme-Kunden können sich auch später gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/fernwrme-kunden-knnen-sich-auch-spter-gegen-unzulssige-preiserhhungen-wehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 07:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[eugh]]></category>
		<category><![CDATA[europäischen]]></category>
		<category><![CDATA[fernwärme]]></category>
		<category><![CDATA[klausel]]></category>
		<category><![CDATA[kunde]]></category>
		<category><![CDATA[preisanpassungsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[preise]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[sollten]]></category>
		<category><![CDATA[unwirksam]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[versorger]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[verträge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/fernwrme-kunden-knnen-sich-auch-spter-gegen-unzulssige-preiserhhungen-wehren/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer Fernwärme bezieht, muss die Preiserhöhungen seines Versorgers nicht automatisch hinnehmen, nur weil er ihnen zunächst nicht widersprochen hat. Der Europäische Gerichtshof hat die sogenannte Dreijahreslösung des Bundesgerichtshofs für unvereinbar mit dem europäischen Verbraucherschutzrecht erklärt (Az.: C-900/24). Hintergrund war laut ARAG Experten der Streit eines Fernwärmekunden über die Preise seines Fernwärmeversorgers. Der Kunde hatte über [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/fernwrme-kunden-knnen-sich-auch-spter-gegen-unzulssige-preiserhhungen-wehren/" data-wpel-link="internal">Fernwärme-Kunden können sich auch später gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wer Fernwärme bezieht, muss die Preiserhöhungen seines Versorgers nicht automatisch hinnehmen, nur weil er ihnen zunächst nicht widersprochen hat. Der Europäische Gerichtshof hat die sogenannte Dreijahreslösung des Bundesgerichtshofs für unvereinbar mit dem europäischen Verbraucherschutzrecht erklärt (Az.: C-900/24). Hintergrund war laut ARAG Experten der Streit eines Fernwärmekunden über die Preise seines Fernwärmeversorgers. Der Kunde hatte über Jahre die steigenden Preise akzeptiert. Später stellte sich allerdings heraus, dass die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel im Vertrag unwirksam war. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte eine Preiserhöhung dennoch nach drei Jahren zum neuen Ausgangspreis werden, wenn der Kunde sie nicht beanstandete. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Denn eine unwirksame Klausel bleibt unwirksam, auch wenn der Verbraucher die höheren Preise zunächst bezahlt hat. Der Versorger darf eine unwirksame Preisanpassungsklausel zudem nicht einfach einseitig durch eine neue Klausel ersetzen.</p>
<p>Was das für bereits gezahlte Beträge bedeutet, muss nun im konkreten Fall geklärt werden. Dabei könnten beispielsweise auch Verjährungsfragen eine Rolle spielen. Verbraucher, die Zweifel an früheren Preiserhöhungen haben, sollten deshalb ihre Verträge und Abrechnungen prüfen lassen.<br />
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0900-24-00000000RP-01-P-01-3522288/ARRET/327188-DE-1-html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des EuGH</a> .</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/fernwrme-kunden-knnen-sich-auch-spter-gegen-unzulssige-preiserhhungen-wehren/boxid/1074609" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074609.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/fernwrme-kunden-knnen-sich-auch-spter-gegen-unzulssige-preiserhhungen-wehren/" data-wpel-link="internal">Fernwärme-Kunden können sich auch später gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Krankgeschrieben: Rechte, Pflichten und typische Fehler</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/krankgeschrieben-rechte-pflichten-und-typische-fehler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[eau]]></category>
		<category><![CDATA[entgfg]]></category>
		<category><![CDATA[grippe]]></category>
		<category><![CDATA[klingelhöfer]]></category>
		<category><![CDATA[krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Krankschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[migräne]]></category>
		<category><![CDATA[person]]></category>
		<category><![CDATA[tobias]]></category>
		<category><![CDATA[urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[versicherten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/krankgeschrieben-rechte-pflichten-und-typische-fehler/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kopfschmerzen, Grippe oder eine Verletzung: Wer krank ist, sollte sich auskurieren und muss nicht arbeiten. Trotzdem gibt es auch während einer Arbeitsunfähigkeit einige Pflichten. Wer die Krankmeldung zu spät abgibt, die falsche Ansprechperson informiert oder eine Folgeerkrankung nicht rechtzeitig meldet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche Regeln gelten, welche Fehler [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/krankgeschrieben-rechte-pflichten-und-typische-fehler/" data-wpel-link="internal">Krankgeschrieben: Rechte, Pflichten und typische Fehler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Kopfschmerzen, Grippe oder eine Verletzung: Wer krank ist, sollte sich auskurieren und muss nicht arbeiten. Trotzdem gibt es auch während einer Arbeitsunfähigkeit einige Pflichten. Wer die Krankmeldung zu spät abgibt, die falsche Ansprechperson informiert oder eine Folgeerkrankung nicht rechtzeitig meldet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche Regeln gelten, welche Fehler häufig vorkommen und ob Beschäftigte während ihrer Krankheit für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen.</p>
<p>Was müssen Arbeitnehmer tun, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Das bedeutet: Wer morgens feststellt, dass er nicht arbeiten kann, sollte die Krankmeldung möglichst vor Arbeitsbeginn durchgeben. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig erfährt, dass der Mitarbeiter ausfällt und wie lange das voraussichtlich der Fall sein wird. Wie die Krankmeldung erfolgen muss, kann beispielsweise durch betriebliche Regelungen oder den Arbeitsvertrag festgelegt sein. Wer unsicher ist, sollte sich an die im Betrieb übliche Vorgehensweise halten. Wie auch immer die Meldung kommuniziert wird: Kranke Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass die Nachricht den Chef wirklich erreicht hat.</p>
<p><b>Viele gesetzlich Versicherte müssen keine Papierbescheinigung mehr beim Arbeitgeber abgeben. Braucht man noch eine Krankmeldung vom Arzt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Bei gesetzlich Versicherten läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich elektronisch (kurz: eAU). Der Arzt übermittelt die Daten an die Krankenkasse und der Arbeitgeber ruft die entsprechenden Informationen dort ab. Die Pflicht, sich beim Arbeitgeber krankzumelden, bleibt davon aber unberührt. Arbeitnehmer können also nicht einfach darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber durch die eAU automatisch von ihrer Erkrankung erfährt. Sie müssen weiterhin mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.</p>
<p><b>Müssen Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag zum Arzt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Das hängt zunächst von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Gesetzlich gilt grundsätzlich: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie ärztlich festgestellt werden. Der Arbeitgeber kann unabhängig von einem konkreten Anlass verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Krankheitstag ärztlich festgestellt wird.<br />
Wichtig ist außerdem: Wer länger krank ist als zunächst angenommen, muss eine weitere Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen. Eine häufige Fehlerquelle ist, dass Beschäftigte davon ausgehen, die erste Krankschreibung verlängere sich automatisch. Das ist nicht der Fall.</p>
<p><b>Was sind typische Formfehler bei der Krankmeldung?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ein Klassiker ist die verspätete Krankmeldung. Wer sich erst Stunden nach dem eigentlichen Arbeitsbeginn meldet, kann damit bereits gegen seine Pflichten verstoßen. Auch eine Nachricht an die falsche Person kann problematisch sein, wenn beispielsweise ausdrücklich vorgesehen ist, dass die Krankmeldung bei der Personalabteilung oder einer bestimmten Führungskraft erfolgen muss. Ein weiterer Fehler ist, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht mitzuteilen. Und auch dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube: Der Grund der Erkrankung muss dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Es reicht aus, die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer anzuzeigen.</p>
<p><b>Darf der Chef anrufen, während man krankgeschrieben ist?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Eine generelle Pflicht, während der Arbeitsunfähigkeit ständig telefonisch oder per E-Mail erreichbar zu sein, gibt es nicht. Arbeitnehmer müssen während ihrer Krankheit grundsätzlich auch keine Arbeitsleistung erbringen oder sich auf Abruf für normale betriebliche Aufgaben bereithalten. Umgekehrt ist eine Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber nicht grundsätzlich verboten. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass sie unter bestimmten Umständen zulässig sein kann (Az.: 10 AZR 596/15). Der Arbeitgeber muss dabei allerdings auf die Erkrankung und den Genesungsprozess Rücksicht nehmen. Eine Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig. Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, an Personalgesprächen teilzunehmen oder für reguläre Arbeitsaufgaben zur Verfügung zu stehen, besteht während der Arbeitsunfähigkeit jedoch grundsätzlich nicht. Ausnahmen kommen nur bei dringenden betrieblichen Gründen in Betracht.</p>
<p><b>Wie viel muss ein Arbeitnehmer über seine Erkrankung erzählen?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Grundsätzlich muss der Arbeitgeber wissen, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Die Diagnose gehört normalerweise nicht dazu. Ob jemand an einer Grippe, Migräne oder einer anderen Erkrankung leidet, muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht wissen. Auch bei einer eAU erhält der Arbeitgeber keine Diagnose, sondern lediglich die für die Entgeltfortzahlung relevanten Angaben zur Arbeitsunfähigkeit.</p>
<p><b>Viele denken, dass man während einer Krankschreibung das Bett hüten muss. Stimmt das?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Nein. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man das Haus nicht verlassen darf. Entscheidend ist vielmehr, dass man nichts tut, was die Genesung beeinträchtigt. Was erlaubt ist, hängt deshalb von der Erkrankung ab. Ein Spaziergang kann beispielsweise sinnvoll sein, während bestimmte sportliche Aktivitäten bei einer anderen Erkrankung die Genesung gefährden können. Auch private Erledigungen sind nicht grundsätzlich verboten. Arbeitnehmer sollten sich aber vernünftig verhalten und alles vermeiden, was ihrer Genesung entgegensteht.</p>
<p><b>Was muss man beachten, wenn man während des Urlaubs krank wird?<br />
Tobias Klingelhöfer: </b>Wer während des Urlaubs im Ausland erkrankt, muss neben dem Arbeitgeber auch seine gesetzliche Krankenkasse unverzüglich informieren. Dem Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort mitgeteilt werden. Bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitgeber und Krankenkasse entsprechend informiert werden. Sobald man nach Deutschland zurückkehrt, muss man auch dies unverzüglich melden. Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss übrigens nicht mit Fieber und Schnupfen verreisen. Auch dann kann der Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu geplant werden.</p>
<p>Übrigens: Verhält sich ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit in einer Weise, die den Heilungserfolg gefährdet oder verzögert, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 53/05).</p>
<p><b>Darf man direkt nach einer Krankheit in den Urlaub gehen?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ja. Arbeitnehmer müssen nach einer überstandenen Krankheit nicht erst einen Tag zur Arbeit erscheinen, bevor sie einen bereits genehmigten Urlaub antreten. Ein bereits genehmigter Urlaub darf grundsätzlich nur ausnahmsweise verweigert werden, etwa wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Umgekehrt sind Vereinbarungen unwirksam, nach denen Arbeitnehmer einen bereits angetretenen Urlaub im Notfall abbrechen und zur Arbeit zurückkehren müssen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99).</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/krankgeschrieben-rechte-pflichten-und-typische-fehler/boxid/1074434" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074434.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/krankgeschrieben-rechte-pflichten-und-typische-fehler/" data-wpel-link="internal">Krankgeschrieben: Rechte, Pflichten und typische Fehler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Online-Verträge: Wo die Fallstricke lauern</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/09/online-vertrge-wo-die-fallstricke-lauern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 07:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abo]]></category>
		<category><![CDATA[arag]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
		<category><![CDATA[hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[koeln]]></category>
		<category><![CDATA[kunden]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[kündigungsbutton]]></category>
		<category><![CDATA[landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsbutton]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2026/09/online-vertrge-wo-die-fallstricke-lauern/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein paar Klicks, und schon ist das Fitnessstudio-Abo abgeschlossen, der Streamingdienst gebucht oder ein Online-Service bestellt. Doch wenn man den Vertrag nicht mehr möchte, kann die Kündigung schnell komplizierter werden als der Abschluss. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt nun die Rechte von Verbrauchern bei der Online-Kündigung. Die ARAG Experten erklären, welche Regeln gelten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/online-vertrge-wo-die-fallstricke-lauern/" data-wpel-link="internal">Online-Verträge: Wo die Fallstricke lauern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Ein paar Klicks, und schon ist das Fitnessstudio-Abo abgeschlossen, der Streamingdienst gebucht oder ein Online-Service bestellt. Doch wenn man den Vertrag nicht mehr möchte, kann die Kündigung schnell komplizierter werden als der Abschluss. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt nun die Rechte von Verbrauchern bei der Online-Kündigung. Die ARAG Experten erklären, welche Regeln gelten und worauf Verbraucher bereits beim Abschluss eines Online-Vertrags achten sollten.</p>
<p>Kündigungsbutton darf nicht zur Werbefläche werden<br />
</b>Die ARAG Experten weisen auf ein aktuelles Urteil des BGH hin, wonach die Bestätigungsseite bei einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Im konkreten Fall ging es um einen Fitnessstudiovertrag. Nach dem Klick auf den Kündigungsbutton wurden Kunden auf einer weiteren Seite unter anderem auf die Möglichkeit hingewiesen, den Vertrag stattdessen beitragsfrei pausieren zu lassen. Das war nach Ansicht der Richter unzulässig. Die Bestätigungsseite diene allein dazu, die für die Kündigung notwendigen Angaben zu erfassen und die Kündigungserklärung abzugeben. Andere Angebote oder Informationen dürften dort nicht platziert werden (Az.: I ZR 200/25).</p>
<p>Hintergrund ist der Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach müssen Unternehmen, die auf ihrer Website den Abschluss laufender kostenpflichtiger Verträge ermöglichen, auch eine einfache Online-Kündigung anbieten. Der Kündigungsbutton muss leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit „Verträge hier kündigen“. Anschließend führt er zu einer Bestätigungsseite. Dort können Verbraucher die notwendigen Angaben machen und die Kündigung mit einer ebenfalls eindeutig bezeichneten Schaltfläche abschicken.</p>
<p><b>Kündigungsbestätigung gut aufbewahren<br />
</b>Nach dem Absenden der Kündigung muss der Anbieter den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung elektronisch bestätigen. Die ARAG Experten raten, diese Bestätigung gut aufzubewahren. Sie kann wichtig sein, wenn es später Streit darüber gibt, ob und wann gekündigt wurde.</p>
<p>Fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton oder ist er nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann das für Kunden weitreichende Folgen haben: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das gilt allerdings nicht für alle Verträge. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Kredit- oder Versicherungsverträge.</p>
<p><b>Kündigung und Widerruf sind nicht dasselbe</b><br />
Ob Fitnessstudio-, Streaming-, Mobilfunk- oder Internetverträge – wer einen Online-Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis abschließt, sollte außerdem zwischen Kündigung und Widerruf unterscheiden. Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag in der Regel zum vereinbarten Vertragsende. Dabei gilt für viele Verbraucherverträge, dass die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen sich Verträge in der Regel nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein.</p>
<p>Ein Widerruf dagegen ermöglicht es bei entsprechenden Verträgen, sich innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist wieder vom Vertrag zu lösen. Seit Juni 2026 gibt es für viele online abgeschlossene Verträge mit bestehendem Widerrufsrecht zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion. Der sogenannte <a href="https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/ein-klick-genuegt-widerruf-wird-einfacher/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Widerrufsbutton</a> soll es Verbrauchern ermöglichen, einen Vertrag direkt über die Website zu widerrufen.</p>
<p>Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Online-Shops dabei durchaus unter¬schiedliche Widerrufs¬belehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen dürfen, zum Beispiel für kleine Pakete im Vergleich zu sperriger Speditionsware. In einem konkreten Fall gab es unterschiedliche Hinweise für Waren, die per Paket verschickt werden konnten, und für nicht paketfähige, sperrige Speditionswaren. Entscheidend dabei ist, dass die Informationen vollständig, verständlich und für Kunden nachvollziehbar sind. Auch unterschiedliche Regelungen zu Rücksendekosten sind grundsätzlich zulässig (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 149/20).</p>
<p><b>Vor dem Klick Preise und Laufzeit prüfen</b><br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisübersichten und Vertragsbestätigungen sollte man nicht ungelesen wegklicken. Gerade bei Abonnements lohnt sich ein Blick auf Gesamtpreis, Zusatzkosten, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Die ARAG Experten warnen: Auch ein zunächst günstiger Probezeitraum kann sich anschließend in ein kostenpflichtiges Abonnement verwandeln. Entscheidend ist daher nicht nur der beworbene Einstiegspreis, sondern auch, was danach berechnet wird.</p>
<p>Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen muss unmittelbar vor dem Absenden außerdem klar und verständlich über die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert werden. Der Bestellvorgang muss eindeutig erkennen lassen, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Bei einer Schaltfläche ist grundsätzlich eine eindeutige Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ erforderlich.</p>
<p><b>Kündigung nicht bis zum letzten Tag aufschieben</b><br />
Wer einen Vertrag beenden möchte, sollte die Kündigungsfrist nicht bis zum letzten Moment ausreizen. Am sichersten ist es, frühzeitig zu kündigen und die Bestätigung aufzubewahren. Bei einer Online-Kündigung sollten Kunden außerdem einen Screenshot oder eine Kopie der Kündigung speichern.</p>
<p><b>Seriöse Anbieter und sichere Bezahlung wählen</b><br />
Auch die Seriosität des Anbieters sollten Verbraucher prüfen. Ein vollständiges Impressum, nachvollziehbare Kontaktdaten und transparente Preisangaben sind wichtige Orientierungspunkte. Auch Erfahrungsberichte anderer Kunden können bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit helfen. Zur Vorsicht raten die ARAG Experten, wenn wesentliche Informationen nur schwer zu finden sind, ein außergewöhnlich günstiger Preis zum schnellen Abschluss drängt oder zusätzliche Leistungen bereits vorausgewählt sind.</p>
<p>Bei der Bezahlung empfiehlt es sich, sichere und nachvollziehbare Zahlungswege zu nutzen. Wer seine Kontodaten oder Kreditkarteninformationen eingibt, sollte außerdem darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist und die Website tatsächlich zum gewünschten Anbieter gehört.</p>
<p><b>Online-Verträge müssen nicht zwingend online gekündigt werden</b><br />
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Verträge nicht zwingend online gekündigt werden müssen (Landgericht Hamburg, Az.: 312 O 94/20). Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton bietet bei vielen laufenden Verträgen lediglich einen zusätzlichen, einfachen Kündigungsweg. Kunden können grundsätzlich auch per Brief oder, sofern zulässig, per E-Mail kündigen.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ARAG SE<br />
ARAG Platz 1<br />
40472 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 9890-1436<br />
Telefax: +49 (211) 963-2850<br />
<a href="http://www.arag.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.arag.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jennifer Kallweit<br />
Pressereferentin<br />
Telefon: +49 (211) 963-3115<br />
Fax: +49 (211) 963-2220<br />
E-Mail: &#106;&#101;&#110;&#110;&#105;&#102;&#101;&#114;&#046;&#107;&#097;&#108;&#108;&#119;&#101;&#105;&#116;&#064;&#065;&#082;&#065;&#071;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/arag-se/online-vertrge-wo-die-fallstricke-lauern/boxid/1074274" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ARAG SE</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1074274.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/09/online-vertrge-wo-die-fallstricke-lauern/" data-wpel-link="internal">Online-Verträge: Wo die Fallstricke lauern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
