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	<title>Firma Buchalik Brömmekamp, Autor bei News-Blast</title>
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	<title>Firma Buchalik Brömmekamp, Autor bei News-Blast</title>
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		<title>Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung erweitert Turnaround-Beratung um Geschäftsmodell-Innovation und digitale Kompetenz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Sep 2019 10:20:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung (BBU) erweitert ihre Beratungsleistungen und das Team, um ihre Kunden in Turnaround-Situationen noch besser unterstützen zu können. „Die zunehmende Dynamik und Unvorhersehbarkeit der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Geschäftsmodelle regelmäßiger und umfassender zu hinterfragen und anzupassen. Einerseits muss das bestehende Geschäftsmodell effizienter gestaltet werden, um Marktanteile und Wettbewerbspositionen zu verteidigen, andererseits [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2019/09/buchalik-broemmekamp-unternehmensberatung-erweitert-turnaround-beratung-um-geschaeftsmodell-innovation-und-digitale-kompetenz/" data-wpel-link="internal">Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung erweitert Turnaround-Beratung um Geschäftsmodell-Innovation und digitale Kompetenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung (BBU) erweitert ihre Beratungsleistungen und das Team, um ihre Kunden in Turnaround-Situationen noch besser unterstützen zu können. „Die zunehmende Dynamik und Unvorhersehbarkeit der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Geschäftsmodelle regelmäßiger und umfassender zu hinterfragen und anzupassen. Einerseits muss das bestehende Geschäftsmodell effizienter gestaltet werden, um Marktanteile und Wettbewerbspositionen zu verteidigen, andererseits muss es regelmäßig in Frage gestellt werden, um neue Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Grundlage für die langfristige Überlebensfähigkeit sind“, erklärt BBU-Geschäftsführer Harald Kam. Die bundesweit tätige Beratung unterstützt daher in Turnaround-Situationen zukünftig auch mit Methoden der Geschäftsmodell-Innovation und bei der Ermittlung und Umsetzung digitaler Potentiale.</p>
<p><b>Netzwerk aus Wissenschaft und Marktführern</b></p>
<p>Buchalik Brömmekamp setzt bei der Erweiterung des Portfolios auf ein starkes Netzwerk aus Marktführern. Seit rund einem Jahr arbeitet die Beratung, die für ihre Restrukturierungskonzepte und deren Umsetzung seit 2016 dreimal in Folge mit dem Best-of-Consulting-Award der Wirtschaftszeitung WiWo ausgezeichnet wurde, im Bereich der Geschäftsmodell-Innovation bereits intensiv mit der Grantiro-Initiative, dem Marktführer im Bereich des „Turnaround by Innovation“, zusammen.</p>
<p>Die Ermittlung und Umsetzung digitaler Potentiale wird zukünftig mit dem August-Wilhelm Scheer Institut für digitale Produkte und Prozesse aus Saarbrücken angegangen. „Dadurch dass der inhaltliche Schwerpunkt dieses Forschungsinstituts in der graduellen und disruptiven Digitalisierung mittelständischer Unternehmen sowie der Entwicklung neuer Technologien liegt, können wir gemeinsam sowohl markterprobte als auch innovative Ansätze für die Lösung der digitalen Herausforderungen unserer Kunden liefern“, freut sich Harald Kam über diese Kooperation.</p>
<p><b>Bozidar Radner wechselt zu Deloitte</b></p>
<p>Die Neuaufstellung der Unternehmensberatung ist zudem mit personellen Veränderungen verbunden. So wechselt der langjährige geschäftsführende Gesellschafter Bozidar Radner im September zu Deloitte. Die Unternehmensberatung führt Harald Kam, der bereits seit 2012 gemeinsam mit Bozidar Radner das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortet, allein weiter. „Auf der einen Seite bedauern wir natürlich den Weggang von Bozidar Radner. Wir sehen mit sehr viel Respekt auf seine Arbeit und sein herausragendes Engagement für uns zurück. Andererseits freuen wir uns für Herrn Radner über diesen nächsten Karriereschritt, wünschen ihm für die neuen Aufgaben viel Erfolg und sehen es auch ein wenig als Lob für unser Haus an, wenn eine der Big-Four-Unternehmensberatungen ihn zum Partner beruft“, so Robert Buchalik, Namensgeber der BBU. Der Diplom-Betriebswirt Bozidar Radner war seit 2007 Gesellschafter und Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft und hat das Unternehmen seit dieser Zeit maßgeblich weiterentwickelt.</p>
<p><b>Geschäftsführung benennt drei Associate Partner</b></p>
<p>Die Kundenbetreuung und die bundesweiten Vertriebsaktivitäten werden zukünftig durch die neu ernannten Associate Partner Philipp Kohlen, Rüdiger Oymanns und Florian Schercher verstärkt. Harald Kam sieht positiv in die Zukunft: „Wir werden mit der Erweiterung des Portfolios und der Verstärkung unseres Vertriebsteams unsere Kunden noch besser unterstützen können. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern und der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind wir in der Lage, Unternehmen Lösungswege von der Strategiekrise bis zur Begleitung durch die Insolvenz aufzuzeigen und sie aus einer Hand auf dem für sie passenden Weg zu begleiten.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Buchalik Br&ouml;mmekamp<br />
Prinzenallee 15<br />
40549 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 828977-200<br />
Telefax: +49 (211) 828977-211<br />
<a href="http://www.buchalik-broemmekamp.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.buchalik-broemmekamp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Markus Haase<br />
Leiter Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (211) 828977-168<br />
Fax: +49 (211) 828977-111<br />
E-Mail: &#109;&#097;&#114;&#107;&#117;&#115;&#046;&#104;&#097;&#097;&#115;&#101;&#064;&#098;&#117;&#099;&#104;&#097;&#108;&#105;&#107;&#045;&#098;&#114;&#111;&#101;&#109;&#109;&#101;&#107;&#097;&#109;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/robert-buchalik/Buchalik-Broemmekamp-Unternehmensberatung-erweitert-Turnaround-Beratung-um-Geschaeftsmodell-Innovation-und-digitale-Kompetenz/boxid/971161" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/robert-buchalik" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---24/971161.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sanierungsverfahren der Steinco Paul vom Stein erfolgreich beendet</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2019/06/sanierungsverfahren-der-steinco-paul-vom-stein-erfolgreich-beendet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 14:02:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizintechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wermelskirchen, 3. Juni 2019. Die Steinco Paul vom Stein GmbH in Wermelskirchen ist erfolgreich saniert und wieder zukunftsfähig aufgestellt. Heute informierte die Geschäftsleitung des Rollenherstellers die rund 200 Mitarbeiter über das Ende des Eigenverwaltungsverfahrens. Bereits Anfang des Monats hatte das Amtsgericht Köln den Beschluss über die Aufhebung getroffen. In dem überaus erfolgreich abgeschlossenen Verfahren werden die Gläubiger keinerlei Schaden [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2019/06/sanierungsverfahren-der-steinco-paul-vom-stein-erfolgreich-beendet/" data-wpel-link="internal">Sanierungsverfahren der Steinco Paul vom Stein erfolgreich beendet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wermelskirchen, 3. Juni 2019.</b> Die Steinco Paul vom Stein GmbH in Wermelskirchen ist erfolgreich saniert und wieder zukunftsfähig aufgestellt. Heute informierte die Geschäftsleitung des Rollenherstellers die rund 200 Mitarbeiter über das Ende des<a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug/insolvenzplan-und-eigenverwaltung-esug/was-ist-eine-eigenverwaltung" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow"> Eigenverwaltungsverfahrens</a>. Bereits Anfang des Monats hatte das Amtsgericht Köln den Beschluss über die Aufhebung getroffen. In dem überaus erfolgreich abgeschlossenen Verfahren werden die Gläubiger keinerlei Schaden erleiden und gemäß dem vom Kölner Insolvenzgericht bestätigtem <a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug/insolvenzplan" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Insolvenzplan</a> vollständig befriedigt werden.</p>
<p>„Nach der nun erfolgten Restrukturierung besteht jetzt wieder Sicherheit für unsere Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Steinco hat seine Profitabilität wieder zurückgewonnen, kann sich nun optimal am Markt positionieren und wird zukünftig wieder in neue Produkte investieren. Bei allen Beteiligten, dem Betriebsrat und besonders unseren Mitarbeitern bedanke ich mich für das Vertrauen und die oft intensive Zusammenarbeit“, so der Technische Leiter Ralf Goos, der nach dem Verfahren in die Steinco-Geschäftsführung wechseln wird.</p>
<p>Besonders erfreulich ist, dass der Gläubigerausschuss und insbesondere die sehr engagierte Stadtsparkasse Wermelskirchen vollumfänglich hinter dem erarbeiteten Sanierungskonzept stehen. Gleiches gilt für den Sachwalter Dr. Andreas Ringstmeier von der gleichnamigen Sozietät in Köln und seinem Team. Ebenso hatten alle Gläubiger in vollem Umfang für das Konzept votiert und damit den Weg für die schnelle Aufhebung des Verfahrens geebnet.</p>
<p>Die Unternehmensleitung von Steinco hatte im August 2018 beschlossen, sich über eine Sanierung in Eigenverwaltung für die Zukunft neu aufzustellen. Wesentlicher Grund war die Dreherei-Sparte, die unter der großen Abhängigkeit von der Automobilindustrie mit entsprechendem Preisdruck und hohen Verlusten litt. Die Verluste konnten durch die anderen Unternehmensbereiche nicht mehr kompensiert werden. Zusätzlich belastete die hohe Produktvielfalt der drei Produktbereiche die Ergebnisse. In der Kombination führte dies schleichend in die Liquiditätskrise.</p>
<p>Zusammen mit dem Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck sowie der Düsseldorfer Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp wurden die Sparten und die Produkte auf dem Prüfstand gestellt. „Steinco wird sich künftig auf die Kernsparte Rollen und Räder für die Medizintechnik und Schnellverschlusskupplungen konzentrieren. Weiterhin wurde die Herstellung von Drehteilen für Fremdkunden beendet. Das Produkt-Portfolio wurde um margenschwache Teile bereinigt. Das führte allein schon zu einer erheblichen Aufwands- und Kostenreduktion“, beschreibt <a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/ihre-experten/unternehmensberatung/harald-kam" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Harald Kam</a>, Projektbegleitender Partner bei Buchalik Brömmekamp, das Sanierungskonzept, das die Entschuldung sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Fortbestehen des Unternehmens aufzeigt.</p>
<p>Erste Erfolge des Sanierungskonzeptes konnte der Rollenhersteller schon während des Eigenverwaltungsverfahrens erzielen. In der Rekordzeit von nur neun Monaten wurde der Turnaround geschafft. „Aktuell liegt unser Umsatz und das Betriebsergebnis deutlich über dem Plan“, freut sich Vertriebsgeschäftsführer Michael Pesch. Aufgrund der sehr guten Ergebnisentwicklung und der damit verbundenen ausreichenden Liquidität kann das Unternehmen die Gläubiger ohne jegliche zusätzliche Fremdmittel vollständig befriedigen.</p>
<p>Sanierungsgeschäftsführer <a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/ihre-experten/rechtsberatung/volker-schreck" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Volker Schreck</a>, der Steinco nach der Verfahrensaufhebung planmäßig wieder verlassen wird, sieht ebenfalls gute Chancen für die nachhaltige Fortführung des Unternehmens: „Die Signale stehen auf grün. Schon während des Verfahrens erhielten wir eine große Unterstützung durch unsere Kunden, die teilweise mehr Produkte abnahmen als geplant. Für Steinco gilt es deshalb, die jetzt begonnenen Maßnahmen konsequent weiter zu führen.“ Den Schlüssel für die erfolgreiche Sanierung sieht Ralf Goos allerdings auch in der rechtzeitigen Antragsstellung: „Der Entschluss für eine Eigenverwaltung ist bei Steinco sehr früh gefallen. Wir waren damals nur drohend zahlungsunfähig und somit standen uns noch viele Handlungsmöglichkeiten offen. Damit haben wir eine zweite Chance erhalten.“</p>
<p>Während des Verfahrens schaffte Steinco zudem die Basis für ein neues Tochterunternehmen. Anfang Juni geht die neu gegründete Steinconnector GmbH an den Start, in der die Aktivitäten um die Schnellverschlusskupplungen gebündelt werden. „Insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau sowie der Medizin- und Kanaltechnik werden die innovativen Sicherheitslösungen von Steinco nachgefragt“, erklärt Paul-Frank vom Stein, Geschäftsführer der Steinconnector GmbH.</p>
<p>Mit der Eigenverwaltung nutzte Steinco eine Sanierungsmöglichkeit, die Unternehmen erst seit 2012 zur Verfügung steht. Im Vordergrund der sogenannten Sanierung unter Insolvenzschutz steht die Fortführung des Unternehmens, weshalb die unternehmerische Verantwortung auch bei der Geschäftsführung verbleibt. Sie führt den Sanierungsprozess selbstständig aber unter der Aufsicht eines Sachwalters durch. „Leider war das Verfahren bei vielen Kunden und Lieferanten noch unbekannt. Durch viele Gespräche konnten wir das Vertrauen in die Eigenverwaltung und in die Zukunft von Steinco gewinnen. Zudem berichteten wir laufend über unsere Sanierungsschritte. Die offene Kommunikation hat sich am Ende ausgezahlt, so dass wir die Umsätze in der Insolvenzphase sogar steigern konnten“, erklärt Goos.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Buchalik Br&ouml;mmekamp<br />
Prinzenallee 15<br />
40549 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 828977-200<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Markus Haase<br />
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Fax: +49 (211) 828977-111<br />
E-Mail: &#109;&#097;&#114;&#107;&#117;&#115;&#046;&#104;&#097;&#097;&#115;&#101;&#064;&#098;&#117;&#099;&#104;&#097;&#108;&#105;&#107;&#045;&#098;&#114;&#111;&#101;&#109;&#109;&#101;&#107;&#097;&#109;&#112;&#046;&#100;&#101;
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<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/robert-buchalik/Sanierungsverfahren-der-Steinco-Paul-vom-Stein-erfolgreich-beendet/boxid/959227" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/robert-buchalik" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2019/06/sanierungsverfahren-der-steinco-paul-vom-stein-erfolgreich-beendet/" data-wpel-link="internal">Sanierungsverfahren der Steinco Paul vom Stein erfolgreich beendet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>buchreport.de und Buchalik Brömmekamp: Beratung zur KNV-Insolvenz auf der Leipziger Buchmesse</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2019/03/buchreport-de-und-buchalik-broemmekamp-beratung-zur-knv-insolvenz-auf-der-leipziger-buchmesse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Mar 2019 09:18:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.news-blast.com/2019/03/buchreport-de-und-buchalik-broemmekamp-beratung-zur-knv-insolvenz-auf-der-leipziger-buchmesse/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Insolvenz von KNV sorgt weiterhin für Verunsicherung bei den Verlagen. Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und buchreport informieren deshalb auf der Leipziger Buchmesse über die nächsten Meilensteine im Verfahren sowie über die Rechte und weitere erforderliche Maßnahmen der Verlage.  Dr. Jasper Stahlschmidt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, geprüfter ESUG -Berater und geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Jasper Stahlschmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2019/03/buchreport-de-und-buchalik-broemmekamp-beratung-zur-knv-insolvenz-auf-der-leipziger-buchmesse/" data-wpel-link="internal">buchreport.de und Buchalik Brömmekamp: Beratung zur KNV-Insolvenz auf der Leipziger Buchmesse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Insolvenz von <b>KNV </b>sorgt weiterhin für Verunsicherung bei den Verlagen. Die Wirtschaftskanzlei <b>Buchalik Brömmekamp</b> und <b>buchreport</b> informieren deshalb auf der <b>Leipziger Buchmesse</b> über die nächsten Meilensteine im Verfahren sowie über die Rechte und weitere erforderliche Maßnahmen der Verlage. </p>
<p>Dr. Jasper Stahlschmidt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, geprüfter ESUG -Berater und geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft</p>
<p><b>Dr. Jasper Stahlschmidt,</b> Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, vertritt im KNV-Verfahren bereits einige Gläubiger und Verlage. Er gibt im Rahmen einer Sprechstunde Hilfestellungen und Hinweise</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>zu Fragen der <b>Weiterbelieferung</b></li>
<li>zu der bald anstehenden <b>Forderungsanmeldung</b></li>
<li>zu <b>gesetzlichen Leitlinien,</b> die Verlage beachten müssen, wenn diese durch den Ausfall selbst in eine <b>Krise</b> geraten sind.</li>
</ul>
<p>Verlage erhalten während des <b>kostenlosen Erstgespräches</b> mit dem Insolvenzrechtler Dr. Stahlschmidt eine erste Einordnung. Die rund 20-minütigen Gespräche finden im <b>buchreport-</b>Café in <b>Halle 3 Stand D200 </b>statt:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Donnerstag, 21. März, ab 12 Uhr</li>
<li>Freitag, 22. März, 10 bis 15 Uhr</li>
</ul>
<p>Eine <b>Anmeldung</b> unter <a href="mailto:seminar@bb-seminare.de" class="bbcode_email">seminar@bb-seminare.de</a> ist für die Terminabsprache unbedingt erforderlich.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
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Prinzenallee 15<br />
40549 D&uuml;sseldorf<br />
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                    </li>
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                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/robert-buchalik" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Gläubiger stimmen Insolvenzplan für den Gaslieferanten Enerco Systems zu</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/12/glaeubiger-stimmen-insolvenzplan-fuer-den-gaslieferanten-enerco-systems-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Dec 2018 15:19:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ludwigsburg. 20. Dezember 2018. Die Gläubiger der insolventen Enerco Systems GmbH &#38; Co. KG haben den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens bei nur einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen. Direkt im Anschluss an den Erörterungs- und Abstimmungstermin bestätigte das Amtsgericht Ludwigsburg den Plan. Das Eigenverwaltungsverfahren des Gaslieferanten soll nun Ende Dezember 2018 aufgehoben werden. Das positive Votum [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/12/glaeubiger-stimmen-insolvenzplan-fuer-den-gaslieferanten-enerco-systems-zu/" data-wpel-link="internal">Gläubiger stimmen Insolvenzplan für den Gaslieferanten Enerco Systems zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ludwigsburg. 20. Dezember 2018. Die Gläubiger der insolventen Enerco Systems GmbH &amp; Co. KG haben den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens bei nur einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen. Direkt im Anschluss an den Erörterungs- und Abstimmungstermin bestätigte das Amtsgericht Ludwigsburg den Plan. Das Eigenverwaltungsverfahren des Gaslieferanten soll nun Ende Dezember 2018 aufgehoben werden. Das positive Votum für den Insolvenzplan ist eine wichtige Voraussetzung für die Beendigungen des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens. Mit der Aufhebung wird der eingetretene Investor, die Nimex Petroleum (Neu-Isenburg), den Energielieferanten unter Beibehaltung der Firmierung Enerco Systems fortführen.</p>
<p>Enerco Systems, die zuletzt einen Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro erwirtschaftete, konnte nun in einer Rekordzeit von nur sechs Monaten mittels eines Insolvenzplans in Eigenverwaltung entschuldet werden. „Viele Energielieferanten sind bisher mit der Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Umso mehr freut es mich, dass wir dieses Ergebnis durch den engagierten Einsatz von Mitarbeitern, Gläubigerausschuss, Lieferanten, Kunden, Gericht und Sachwalter erreichen konnten. Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die den Sanierungsweg unterstützt haben“, erklärt Geschäftsführer Thomas Schuster nach der Gläubigerversammlung. In einem Eigenverwaltungsverfahren trägt die Geschäftsführung weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen. Sie führt die Sanierung selbst durch.</p>
<p>Die Gläubiger erhalten in diesem Eigenverwaltungsverfahren der Enerco Systems eine überdurchschnittlich hohe Quote. Der genaue Wert wird allerdings erst 13 Monate nach Rechtskraft des Plans feststehen. Nach derzeitigem Stand soll die flexible Quote rund 17,7 Prozent betragen. Damit erhalten die Gläubiger durch das Eigenverwaltungsverfahren eine vierfach höhere Zahlung im Vergleich zu einer Regelinsolvenz. Laut statistischem Bundesamt liegt die Deckungsquote in dieser Verfahrensart durchschnittlich bei nur 4,1 Prozent.</p>
<p>Enerco Systems wurde in dem Verfahren von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp juristisch und betriebswirtschaftlich beraten. Darüber hinaus ergänzte der Sanierungsexperte Dirk Eichelbaum (ebenfalls Buchalik Brömmekamp) die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer (CRO). „Aufgrund der vielen Gläubiger und der hohen Gaspreise, die sich über die Sommermonate antizyklisch nach oben bewegten, war die Sanierung sehr anspruchsvoll. Mit Hilfe der Eigenverwaltung und dem Einstieg eines Investors konnten wir für alle Beteiligten die beste Lösung finden“, so Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum. Sanierungsgeschäftsführer Eichelbaum wird mit der Aufhebung aus dem Unternehmen planmäßig ausscheiden.</p>
<p>Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage waren steigende Beschaffungspreise bei fixierten Absatzverträgen und ein ungünstiger Wechselkurs, die bei dem Energieunternehmen zu erheblich Kostensteigerungen führten. Deshalb beantragte Thomas Schuster bereits Anfang Juni 2018 vorsorglich ein Schutzschirmverfahren, um das Unternehmen umfassend und selbstbestimmt zu sanieren. Zum 1. Januar 2019 wird die Nimex Petroleum neue Alleingesellschafterin der Enerco Systems sein und das Unternehmen weiterhin unter der gleichen Firmierung fortführen. Fokus der neuen, entschuldeten Enerco Systems mit ihren Mitarbeitern ist das Erdgasgeschäft. Von der Stromlieferung hatte sich der Energielieferant bereits vor Monaten getrennt. Nimex Petroleum wurde bei dem Erwerb im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens rechtlich von Graf von Westphalen und betriebswirtschaftlich von RGT Consultants beraten.</p>
<p>Während des Verfahrens wird das Unternehmen, das den Antrag freiwillig gestellt hat, dem unmittelbaren Zugriff seiner Gläubiger entzogen. Die Geschäftsführung wird dabei von einem Sachwalter beaufsichtigt. Dieser überwacht die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regelungen und soll Gläubigerbenachteiligungen verhindern. Als Sachwalter ist Dr. Tibor Braun von der Kanzlei Rechtsanwälte Illig, Braun und Kirschnek aus Stuttgart tätig. „Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hat sich hier erfreulicherweise wieder einmal als Erfolgsmodell erwiesen, auch die verbindliche Auskunft zur Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns wurde von den Finanzbehörden erteilt“, so Dr. Braun.</p>
<p>Weitere Informationen <a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug/insolvenzplan-und-eigenverwaltung-esug/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">zum ESUG</a></p>
<p><b>Juristische Berater Enerco Systems: </b>Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft: Dirk Eichelbaum (CRO/Insolvenzrecht), Alfred Kraus (Insolvenz- und Gesellschaftsrecht) und Martin Rekers (Steuerrecht).</p>
<p><b>Betriebswirtschaftliche Berater Enerco Systems: </b>Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung: Harald Kam und Rüdiger Oymanns.</p>
<p><b>Juristische Berater Nimex Petroleum: </b>GvW Graf von Westphalen: Dr. Wolfram Desch (Insolvenzrecht), Felix Wolf (Gesellschaftsrecht) und Patrick Wolff (Bankrecht).</p>
<p><b>Betriebswirtschaftliche Berater Nimex Petroleum: </b>RGT Consultants: Sören Weißert.</div>
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<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/12/glaeubiger-stimmen-insolvenzplan-fuer-den-gaslieferanten-enerco-systems-zu/" data-wpel-link="internal">Gläubiger stimmen Insolvenzplan für den Gaslieferanten Enerco Systems zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<title>Lützenkirchen Lagertechnik startet nach Eigenverwaltungsverfahren neu durch</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/luetzenkirchen-lagertechnik-startet-nach-eigenverwaltungsverfahren-neu-durch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Nov 2018 13:36:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Logistik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Eigenverwaltungsverfahren der Lützenkirchen Lagertechnik GmbH aus Leichlingen (Rheinland) ist vom Amtsgericht Köln aufgehoben worden. Damit ist die im Juni 2017 begonnene Sanierung des Familienbetriebes erfolgreich beendet. Trotz gut gefüllter Auftragsbücher geriet Lützenkirchen Lagertechnik Mitte vergangenen Jahres in finanzielle Schwierigkeiten und führte eine Sanierung unter Insolvenzschutz durch. Das Unternehmen, das 1983 gegründet wurde, ist weltweit [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Eigenverwaltungsverfahren der Lützenkirchen Lagertechnik GmbH aus Leichlingen (Rheinland) ist vom Amtsgericht Köln aufgehoben worden. Damit ist die im Juni 2017 begonnene Sanierung des Familienbetriebes erfolgreich beendet. Trotz gut gefüllter Auftragsbücher geriet Lützenkirchen Lagertechnik Mitte vergangenen Jahres in finanzielle Schwierigkeiten und führte eine Sanierung unter Insolvenzschutz durch. Das Unternehmen, das 1983 gegründet wurde, ist weltweit aktiv und auf die maßgeschneiderte Planung, Fertigung und Montage von Regalsystemen und Lagertechnik spezialisiert.</p>
<p>Mit der Eigenverwaltung nutzte der Lagertechnikspezialist eine Sanierungsmöglichkeit, die Unternehmen erst seit 2012 zur Verfügung steht. Das Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Unternehmens. Deshalb bleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung, die den Sanierungsprozess selbstständig durchführt. Während des Verfahrens wurde der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt. Ebenso erfolgten die Lieferungen an Kunden termingerecht. „Ich bedanke mich bei allen Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und weiteren Beteiligten, die den Sanierungsweg mitgegangen sind, vollumfänglich hinter dem Sanierungskonzept stehen und uns immer unterstützt haben“, so Geschäftsführer Manfred Lützenkirchen.</p>
<p>Lützenkirchen Lagertechnik hatte nach der Antragstellung zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmten. Darüber hinaus unterstützte Buchalik Brömmekamp (<a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.buchalik-broemmekamp.de</a>) das Unternehmen in allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Wesentliche Eckpfeiler der Sanierung waren die Einführung moderner Controllinginstrumente, der weitere Ausbau des Marketings und Vertriebs sowie die Erweiterung der Geschäftsführung um einen Finanzexperten.</p>
<p>„Mit Adrian Huwald konnten wir einen ausgewiesenen Spezialisten für die Bereiche Administration und Finance gewinnen. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Unternehmensführung, Finance, Controlling und Risk Management – auch in internationalen Unternehmen. Er wird Lützenkirchen Lagertechnik wieder als Hidden Champion etablieren“, erklärt Manfred Lützenkirchen. Der Senior-Geschäftsführer und Gründer des Unternehmens wird dem Unternehmen noch für einen gewissen Zeitraum mit seinem technischen Know-how zur Verfügung stehen. Er verantwortet in der neuen Geschäftsführung den Bereich Produktion. Sein Sohn Mark Lützenkirchen zeichnet im Unternehmen für die Bereiche Vertrieb und Konstruktion neuer Produkte verantwortlich. Adrian Huwald ist mit der Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens als Mitgesellschafter in die Lützenkirchen Lagertechnik eingestiegen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
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<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Buchalik Br&ouml;mmekamp<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/11/luetzenkirchen-lagertechnik-startet-nach-eigenverwaltungsverfahren-neu-durch/" data-wpel-link="internal">Lützenkirchen Lagertechnik startet nach Eigenverwaltungsverfahren neu durch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<title>Bundestag und Bundesrat beschließen erneut Steuerbefreiung  des Sanierungsgewinns</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/bundestag-und-bundesrat-beschliessen-erneut-steuerbefreiung-des-sanierungsgewinns/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Nov 2018 10:27:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[banken]]></category>
		<category><![CDATA[beihilfenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach dem Bundestag (8. November 2018) hat heute auch der Bundesrat die Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns erneut gebilligt und damit endlich für mehr Rechtsicherheit gesorgt. Durch das neue Gesetz können Unternehmen in der Krise wieder aufatmen. Sie erhalten innerhalb eines Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahrens eine Steuerbefreiung, um die Sanierung zu erleichtern oder überhaupt möglich zu machen. Es [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/11/bundestag-und-bundesrat-beschliessen-erneut-steuerbefreiung-des-sanierungsgewinns/" data-wpel-link="internal">Bundestag und Bundesrat beschließen erneut Steuerbefreiung  des Sanierungsgewinns</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach dem Bundestag (8. November 2018) hat heute auch der Bundesrat die Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns erneut gebilligt und damit endlich für mehr Rechtsicherheit gesorgt. Durch das neue Gesetz können Unternehmen in der Krise wieder aufatmen. Sie erhalten innerhalb eines Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahrens eine Steuerbefreiung, um die Sanierung zu erleichtern oder überhaupt möglich zu machen. Es ist bereits das zweite Gesetz innerhalb eines Jahres. Damit der erste Anlauf hätte in Kraft treten können, sollte die EU-Kommission wegen einer möglichen rechtswidrigen Beihilfe der Steuerbefreiung zustimmen. Brüssel hatte zwar keine Bedenken, entschied aber nicht durch förmlichen Beschluss. Dadurch musste der Gesetzgeber nacharbeiten. Das Gesetz gilt auch für Altfälle, die bis zum 8. Februar 2017 vollzogen wurden.</p>
<p>Die Regelung ist grundsätzlich nicht neu, vielmehr waren Unternehmenssanierungen bisher in einem steuerlichen Schwebezustand. Gerichte, Finanzministerium und Finanzverwaltungen stritten um die formale Grundlage, auf der die Befreiung des sogenannten Sanierungsgewinns durchgeführt werden kann. Mit dem neuen Gesetz verfügen die Unternehmen im Insolvenzplanverfahren nun über ertragsteuerliche Planungssicherheit, denn die Finanzämter haben keinen Ermessensspielraum mehr. „Damit geht eine nun mehrjährige Hängepartie zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem BFH zu Ende, die vor allem auf dem Rücken der erfolgreichen sanierten Unternehmen ausgetragen wurde. Eine Vielzahl von Sanierungen, insbesondere solche unter Insolvenzschutz, sind im Vertrauen auf den Bestand des Sanierungserlasses eingeleitet worden. Die Chancen, das Unternehmen dem Unternehmer auch im Rahmen einer Eigenverwaltung zu erhalten, erhöhen sich damit signifikant“, erklärt Robert Buchalik, Geschäftsführer von Buchalik Brömmekamp und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes ESUG.</p>
<p>Aufgrund des sogenannten Sanierungserlasses konnten bis Anfang 2017 die Finanzämter die sanierten Unternehmen von der Steuer, die auf den Sanierungsgewinn anfielen, befreien. Der Gewinn entsteht, wenn Gläubiger wie Lieferanten, Banken oder Sozialversicherungen innerhalb einer Sanierung ganz oder teilweise auf ihre Forderungen verzichten. Durch den Verzicht erhöht sich das Betriebsvermögen, das grundsätzlich steuerpflichtig ist.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hatte in einer im Februar 2017 veröffentlichten Entscheidung den Steuererlass gekippt, da dieser Vorgehensweise eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Gesetzgeber beschloss daraufhin bereits Anfang Juni 2017 eine gesetzliche Regelung. Die Einführung machte er jedoch von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig, die eine Unbedenklichkeit zum europäischen Beihilfenrecht untersuchen sollte. Allerdings erteilte Brüssel diese Bestätigung in der Form eines „comfort letters“ und nicht als förmlichen Beschluss. Die Neuregelung konnte damit noch nicht in Kraft treten und musste eine zusätzliche Runde im Gesetzgebungsverfahren drehen.</p>
<p>Der vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf weist im Grundsatz Übereinstimmungen mit dem bisherigen Sanierungserlass von 2003 auf. So bleibt es bei der Steuerbefreiung der Sanierungsgewinne und der Ausrichtung des Anwendungsbereichs auf fortführungsorientierte (unternehmensbezogene) Sanierungen.</p>
<p>In Teilen geht die gesetzliche Neuregelung deutlich über den Erlass hinaus. Es bezieht sich nun sowohl auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§§ 3a EStG, ggf. i. V. m. 8 KStG) als auch auf die Gewerbesteuer (§ 7a GewStG). Die Folgen sind weitreichend. Es ist nur noch das Finanzamt für die Entscheidung der Steuerbefreiung zuständig, auch im Bereich der Gewerbesteuer, die eigentlich in die Zuständigkeit der Kommunen fällt. Weiterhin ist bei Personengesellschaften nur noch das Betriebsfinanzamt der Personengesellschaft selbst zuständig. Die Einbeziehung der Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter (Kommanditisten bzw. Vollhafter) entfällt.</p>
<p>Neu ist im zweiten Anlauf der Gesetzgebung hinzugekommen, dass auf Antrag der §§ 3a EStG, 7b GewStG auch für Altfälle gilt, die bis zum 8. Februar 2017 verwirklicht wurden. Wird dieser Antrag gestellt, ist auch in den Altfällen ausschließlich das Betriebsfinanzamt für die gesamte Ertragsbesteuerung einschließlich der Gewerbesteuer zuständig.</p>
<p>Mehr auf <a href="https://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenz-esug/</a></div>
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<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
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		<title>Buchalik Brömmekamp macht das Triple beim Best of Consulting perfekt</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/buchalik-broemmekamp-macht-das-triple-beim-best-of-consulting-perfekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2018 10:53:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dienstleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Buchalik Brömmekamp hat erneut die Auszeichnung „Best of Consulting“ in der Kategorie Restrukturierung Mittelstand der Wirtschaftswoche erhalten. Für die Düsseldorfer Unternehmensberatung setzt sich damit eine Erfolgsserie fort, denn sie erhält das Qualitätssiegel der Wirtschaftszeitung zum dritten Mal hintereinander. Prämiert wurde von der fünfköpfigen Jury das Sanierungskonzept für die Arnstädter Frischback-Gruppe, die sich im Rahmen einer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Buchalik Brömmekamp hat erneut die Auszeichnung „Best of Consulting“ in der Kategorie Restrukturierung Mittelstand der Wirtschaftswoche erhalten. Für die Düsseldorfer Unternehmensberatung setzt sich damit eine Erfolgsserie fort, denn sie erhält das Qualitätssiegel der Wirtschaftszeitung zum dritten Mal hintereinander. Prämiert wurde von der fünfköpfigen Jury das Sanierungskonzept für die Arnstädter Frischback-Gruppe, die sich im Rahmen einer Eigenverwaltung wieder wettbewerbsfähig aufgestellt hat. WiWo verlieh gestern Abend in Düsseldorf die begehrten Awards für die Beratungsbranche.</p>
<p>„Die Auszeichnung ist eine Bestätigung für die gemeinsame Arbeit aller unserer Berater, Anwälte und Mitarbeiter von Frischback. Wir freuen uns, dass wir das Traditionsunternehmen erfolgreich durch eine Sanierung unter Insolvenzschutz führen konnten und dafür nun gewürdigt werden“, erklärt Bozidar Radner, Geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung und projektbegleitender Partner.</p>
<p>Discounter und SB-Backshops machen es dem traditionellen Bäckerhandwerk durch Kampfpreise immer schwerer. Der Margenverfall, Lohnerhöhungen im Mindestlohnbereich und der hohe Investitionsbedarf im Bereich der 139 Filialen sowie an den beiden Produktionsstandorten der Frischback waren die Auslöser für die Liquiditätskrise. Im August 2017 wurden deshalb für drei Unternehmen der Gruppe Insolvenzanträge in Eigenverwaltung gestellt. Inzwischen ist die Krise überwunden: Die Sanierungsverfahren wurde Ende April 2018 nach einer einstimmigen Entscheidung der Gläubigerversammlung aufgehoben. Frischback betreibt heute 120 Filialen und beschäftigt rund 800 Mitarbeiter.</p>
<p>„Im Vordergrund der Neuausrichtung der Frischback-Gruppe standen von Beginn an die Reduktion der Komplexität, die Optimierung der Filialstruktur sowie die Positionierung als regionaler, inhabergeführter Qualitätsanbieter. Gemeinsam mit dem Unternehmen haben wir hierzu ein passgenaues Konzept erarbeitet und die Neuausrichtung auf einen guten Weg gebracht“, erklärt Sanierungsexperte Bozidar Radner.</p>
<p>Die zentrale Maßnahme bei der Neuausrichtung der Frischback-Gruppe, die Komplexität zu reduzieren, zieht sich wie ein roter Faden durch das Konzept. In enger Zusammenarbeit mit der Unternehmerfamilie Heyl wurde das Produktportfolio überarbeitet und rund 50 unrentable Produkte wurden aus dem Sortiment genommen. Hierdurch konnten auch die Produktionsabläufe nachhaltig verbessert werden. Aus diesem Grund wurde die Produktion schrittweise auf den neuen Standort Erfurt konzentriert. Durch die Verkürzung der Wege und die Optimierung der gesamten Prozesse sowie der Logistik kann somit noch mehr Frische in den Filialen gewährleistet werden.</p>
<p>Dass mit der Sanierung und Restrukturierung eines Unternehmens nicht zwangsläufig ein Stellen- und Filialabbau, sondern vielmehr ein entsprechender Ausbau verbunden sein kann, zeigt sich im hiesigen Fall deutlich: Im Rahmen der Optimierung der Filialstruktur übernahm die Frischback von der ebenfalls insolventen elmi-Bäckerei sechs Filialen. Den dort gekündigten Mitarbeitern konnten von Frischback neue Stellen angeboten werden. Weiterhin übernahm der Traditionsbäcker innerhalb des Sanierungsverfahrens weitere attraktive Filialstandorte. Die diesbezüglichen Verhandlungen und die Einarbeitung der teilweisen Übernahme des Wettbewerbers in das Gesamtsanierungskonzept waren dabei von großer Individualität geprägt und bewegten sich weit außerhalb jedweden üblichen Sanierungsansatzes.</p>
<p>„In enger Zusammenarbeit mit der Unternehmerfamilie ist es uns so gelungen, die Frischback-Gruppe sowohl auf die Bedürfnisse der Unternehmerfamilie Heyl anzupassen als auch produktions- und vertriebsseitig fit für die Zukunft zu trimmen. Mit einer weiteren Verstärkung durch einen branchenerfahrenen Vertriebsgeschäftsführer wird die Neuausrichtung in den kommenden Jahren nachhaltig fortgeführt und vertieft werden“, so Dr. Hubertus Bartelheimer, der federführend die insolvenzrechtliche Beratung der Unternehmensgruppe begleitet. Dr. Bartelheimer ist Geschäftsführender Gesellschafter sowie Leiter der Berliner und Dresdner Büros von Buchalik Brömmekamp.</p>
<p>Frischback ist eines von rund 40 Unternehmen, die Buchalik Brömmekamp jedes Jahr innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens begleitet. Es basiert auf dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das erst vor sechs Jahren in Kraft trat. Es stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit. Hierbei handelt es sich um eine Insolvenz ohne klassischen Insolvenzverwalter. Der Unternehmer bleibt weiterhin am Ruder und führt die Sanierung durch. Es bietet eine Vielzahl von Effekten zum Liquiditätsaufbau. Buchalik Brömmekamp erhielt die Auszeichnungen „Best of Consulting Mittelstand“ in den Vorjahren für die Sanierungen des Möbelherstellers Wellemöbel und des Busunternehmens Pfeiffer Reisen.</p></div>
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<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
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<li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>INKA Beteiligungsverwaltung muss ihre 20 Mio. Euro-Anleihe restrukturieren</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/inka-beteiligungsverwaltung-muss-ihre-20-mio-euro-anleihe-restrukturieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:28:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH (vormals Admiral Beteiligungsverwaltung GmbH) aus Wiesbaden hat eine Schuldverschreibung (ISIN: DE000A1K0XL0, WKN: A1K0XL) emittiert. Für den 21. November 2018 hat die Gesellschaft ihre Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung eingeladen. Nach eigenen Angaben befindet sich die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH in einer wirtschaftlichen Krise und bittet aus diesem Grunde dem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. In den letzten Jahren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/11/inka-beteiligungsverwaltung-muss-ihre-20-mio-euro-anleihe-restrukturieren/" data-wpel-link="internal">INKA Beteiligungsverwaltung muss ihre 20 Mio. Euro-Anleihe restrukturieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH (vormals Admiral Beteiligungsverwaltung GmbH) aus Wiesbaden hat eine Schuldverschreibung (ISIN: DE000A1K0XL0, WKN: A1K0XL) emittiert.</p>
<p>Für den 21. November 2018 hat die Gesellschaft ihre Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung eingeladen. Nach eigenen Angaben befindet sich die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH in einer wirtschaftlichen Krise und bittet aus diesem Grunde dem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. In den letzten Jahren konnten nicht die für die Rückführung der Schuldverschreibung erforderlichen Umsätze erwirtschaftet werden. Der ursprüngliche Geschäftsgegenstand „Fotodrucker“ war so die Gesellschaft nicht mehr erfolgversprechend. Aus diesem Grund beabsichtigte die Emittentin, Gewinne aus Immobilienprojekten, zu erwirtschaften. Dennoch ist es der Gesellschaft nicht möglich, die Anleihe zurückzuzahlen. Weder die fällige Zinsforderung noch die Rückzahlung ist nach Angaben der Emittentin möglich.</p>
<p>Die Anleihegläubiger sollen nun über verschiedene Rückzahlungsoptionen abstimmen. Diese sehen zum Teil einen Verzicht in Höhe von 40 Prozent des Nennbetrages vor. Ein weiterer Vorschlag sieht die Rückzahlung in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren vor.</p>
<p>Unklar ist bislang, ob die Emittentin ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben hat. Belastbare Nachweise, welche die Einhaltung der Restrukturierungsziele stützten, sind bislang nicht bekannt.</p>
<p>Die auf das Insolvenz-/Sanierungsrecht sowie auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Buchalik Brömmekamp bietet den Anleihegläubigern nicht nur die Bündelung, sondern auch die Vertretung ihrer Interessen an.</p>
<p><b>Was müssen Anleger tun?</b></p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Anleihegläubiger sollten schon jetzt einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie ein Stimmrecht in der Anleihegläubigerversammlung erhalten. Ohne einen solchen Sperrvermerk kann ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden.</li>
<li>Anleihegläubiger, die an der am 21. November 2018 anberaumten Anleihegläubigerversammlung vertreten werden wollen, können der Kanzlei Buchalik Brömmekamp eine entsprechende Vollmacht erteilen, damit diese die Rechte in der Gläubigerversammlung ausübt. Die Stimmrechtsvollmacht finden Investoren unter: <a href="https://www.kapitalanlagen-krise.de/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.kapitalanlagen-krise.de/</a></li>
</ol>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Seit &uuml;ber zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt f&uuml;r Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Br&ouml;mmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Anspr&uuml;che und ist selbst auch gemeinsamer Vertreter.<br />
Die Kanzlei Buchalik Br&ouml;mmekamp z&auml;hlt zu den markf&uuml;hrenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz &amp; Sanierung ausgezeichnet.<br />
Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Anspr&uuml;che. Setzen Sie sich gern per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Br&ouml;mmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 D&uuml;sseldorf, in Verbindung.<br />
Besuchen Sie uns auch gerne unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/</p>
</div>
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		<title>mybet Holding SE: Buchalik Brömmekamp zur gemeinsamen Vertreterin bestellt</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/mybet-holding-se-buchalik-broemmekamp-zur-gemeinsamen-vertreterin-bestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:25:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp ist von den Anleihegläubigern der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8 / WKN: A1X3GJ) der insolventen Mybet Holding SE zur gemeinsamen Vertreterin bestellt worden. Sie wird nun die Ansprüche der Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibung können sich für die Vertretung bei Buchalik Brömmekamp melden. Dazu [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp ist von den Anleihegläubigern der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8 / WKN: A1X3GJ) der insolventen Mybet Holding SE zur gemeinsamen Vertreterin bestellt worden. Sie wird nun die Ansprüche der Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibung können sich für die Vertretung bei Buchalik Brömmekamp melden. Dazu reicht zunächst eine Mail an <a href="mailto:kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de" class="bbcode_email">kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de</a>. Es ist allerdings der Nachweis der Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges erforderlich.</p>
<p>Die Registrierung bei der Kanzlei Buchalik Brömmekamp ist mit keinen Kosten für die betroffenen Anleihegläubiger verbunden, sondern bietet den Vorteil, dass sie von den Fachanwälten über die weiteren Entwicklungen informiert werden. Als nächsten Schritt fordert die gemeinsame Vertreterin die Herausgabe der seinerzeit bestellten Sicherheiten. Auf diesem Wege soll eine größtmögliche Befriedigung für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger erreicht werden.</p>
<p>Der Glückspiel- und Wettanbieter Mybet hatte am 17. August 2018 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Das Scheitern der geführten Investorengespräche sowie die Ablehnung der Einstellung der vom Finanzamt Frankfurt am Main II betriebenen Vollstreckung über rund vier Millionen Euro Steuerschulden werden als Gründe für die Vorbereitung des Insolvenzantrages genannt. Für den 14. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Berichtstermin für alle Gläubiger der Mybet Holding SE i.I. einberufen. Zu der möglichen Höhe der Insolvenzquote hat der Insolvenzverwalter Sascha Feies noch keine Angaben gemacht.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Seit &uuml;ber zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt f&uuml;r Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Br&ouml;mmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Anspr&uuml;che und ist selbst auch gemeinsamer Vertreter.<br />
Die Kanzlei Buchalik Br&ouml;mmekamp z&auml;hlt zu den markf&uuml;hrenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz &amp; Sanierung ausgezeichnet.<br />
Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Anspr&uuml;che. Setzen Sie sich gern per E-Mail: kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Br&ouml;mmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 D&uuml;sseldorf, in Verbindung.<br />
Besuchen Sie uns auch gerne unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Buchalik Br&ouml;mmekamp<br />
Prinzenallee 15<br />
40549 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 828977-200<br />
Telefax: +49 (211) 828977-211<br />
<a href="http://www.buchalik-broemmekamp.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.buchalik-broemmekamp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Markus Haase<br />
Leiter Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (211) 828977-168<br />
Fax: +49 (211) 828977-111<br />
E-Mail: &#109;&#097;&#114;&#107;&#117;&#115;&#046;&#104;&#097;&#097;&#115;&#101;&#064;&#098;&#117;&#099;&#104;&#097;&#108;&#105;&#107;&#045;&#098;&#114;&#111;&#101;&#109;&#109;&#101;&#107;&#097;&#109;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/robert-buchalik/mybet-Holding-SE-Buchalik-Broemmekamp-zur-gemeinsamen-Vertreterin-bestellt/boxid/931746" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/robert-buchalik" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Buchalik Br&ouml;mmekamp</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/11/mybet-holding-se-buchalik-broemmekamp-zur-gemeinsamen-vertreterin-bestellt/" data-wpel-link="internal">mybet Holding SE: Buchalik Brömmekamp zur gemeinsamen Vertreterin bestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<title>Die Musterfeststellungsklage – kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher mit vielen Risiken</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2018/11/die-musterfeststellungsklage-kollektiver-rechtsschutz-fuer-verbraucher-mit-vielen-risiken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Buchalik Brömmekamp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Nov 2018 13:37:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit November 2018 können Verbraucher ihre Rechte gegen Unternehmen besser durchsetzen, denn mit der Musterfeststellungsklage wird der kollektive Rechtsschutz für Verbraucher erweitert. Stellvertretend für den Endverbraucher lassen Verbraucherverbände strittige Fragen in einem Musterprozess klären. Das Prozesskostenrisiko trägt dabei der klagende Verband. Nachteilig ist, dass nach dem Urteil im Musterprozess jeder Verbraucher seinen Schadensersatz selber durchsetzen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2018/11/die-musterfeststellungsklage-kollektiver-rechtsschutz-fuer-verbraucher-mit-vielen-risiken/" data-wpel-link="internal">Die Musterfeststellungsklage – kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher mit vielen Risiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Seit November 2018 können Verbraucher ihre Rechte gegen Unternehmen besser durchsetzen, denn mit der Musterfeststellungsklage wird der kollektive Rechtsschutz für Verbraucher erweitert. Stellvertretend für den Endverbraucher lassen Verbraucherverbände strittige Fragen in einem Musterprozess klären. Das Prozesskostenrisiko trägt dabei der klagende Verband. Nachteilig ist, dass nach dem Urteil im Musterprozess jeder Verbraucher seinen Schadensersatz selber durchsetzen muss. Und selbst in Musterfeststellungsklageverfahren bestehen Rechtsunsicherheiten, die zu einem Verlust der verbraucherseitigen (sicheren) Ansprüche führen können.</p>
<p><b>Individuelle Einzelklage, Musterfeststellungsklage oder eine geschickte Kombination beider Klagen?</b></p>
<p>Das in der Öffentlichkeit, auch vom Justizministerium, gezeichnete Bild, mit der Musterfeststellungsklage würde den Verbrauchern ein sicherer kollektiver Rechtsschutz an die Hand gegeben, trügt bei näherer Betrachtung.</p>
<p>Allein die Anmeldung der Ansprüche im Klageregister birgt zahlreiche Tücken:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Anmeldung muss nicht nur rechtzeitig, sondern auch richtig, also qualifiziert, erfolgen. Allein die Mitteilung an das Bundesamt für Justiz, man wolle an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, reicht gerade nicht aus.</li>
<li>Das mit der Musterfeststellungsklage verfolgte Feststellungsziel muss mit dem Sachverhalt des Verbrauchers übereinstimmen.</li>
</ul>
<p><b>Beispiel:</b>    Mit der Musterfeststellungsklage soll festgestellt werden, dass der Motor X des Herstellers einen Mangel aufweist. Ist in dem Fahrzeug desselben Herstellers, das der Verbraucher erworben hat, jedoch nicht der Motor X, sondern der Motor Y eingebaut, erfasst die Musterfeststellungsklage den Sachverhalt dieses Verbrauchers nicht.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Verbraucher müssen also zunächst (a) die Feststellungsziele der Musterfeststellungklage ermitteln, (b) dann prüfen, ob die Feststellungsziele ihren Sachverhalt erfassen (dazu zählt auch der richtige Klagegegner), und (c) erst dann ist eine Eintragung in das Klageregister sinnvoll.</li>
<li>Aber auch bei der Anmeldung der Ansprüche müssen formale, wie auch inhaltliche Klippen umschifft werden.</li>
<li>Unterlaufen dem Verbraucher Fehler, kann dies zu einem vollständigen Verlust seiner Ansprüche führen, da diese bspw. verjährt sind. <b>Nur eine wirksame Anmeldung hemmt die Verjährung!</b> Das Bundesamt für Justiz prüft die Anmeldung nicht, sondern übernimmt nur die dort enthaltenen Angaben.</li>
<li>Verbraucher, die die mit der Musterfeststellungklage verfolgten Feststellungsziele nicht prüfen oder rechtlich falsch bewerten, laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche verjähren. Zudem werden regelmäßig nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner berücksichtigt. Der Hersteller wird oft nicht der Verkäufer sein. Gegen letzteren müssen etwaige Ansprüche individuell geprüft und vor Ablauf der Verjährungsfrist durchgesetzt werden.</li>
<li>Ungeklärt ist bislang noch, ob deliktische Ansprüche im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend gemacht werden können. In zahlreichen Fällen werden, gerade wenn die Frage der Verwendung einer „Betrugssoftware“ im Raume steht, deliktische Ansprüche die aussichtsreichsten sein.</li>
<li>Mit der Eintragung in das Klageregister verzichten die Verbraucher – zumindest soweit es die Feststellungsklage betrifft – auf ihr rechtliches Gehör.</li>
<li>Im Laufe des Musterfeststellungsverfahrens kann dieses unzulässig werden, wenn Verbraucher ihre Anmeldungen zum Klageregister zurücknehmen und damit die erforderliche Anzahl an Eintragungen unter die gesetzlich erforderliche Anzahl fällt.</li>
<li>Eine Rücknahme der Anmeldung kann zu weitreichenden Rechtsverlusten bis hin zum vollständigen Verlust der Ansprüche führen.</li>
</ul>
<p><b>Die Musterfeststellungsklage lässt eine spätere Einzelklage des Verbrauchers nicht entfallen</b></p>
<p>Wird eine Musterfeststellungsklage erfolgreich geführt, stehen den im Klageregister angemeldeten Personen gegen den unterlegenen Unternehmer keine Zahlungsansprüche zu. Im Falle eines positiven Feststellungsurteils steht lediglich fest, dass ein Rechtsverstoß angenommen wurde. Werden mehrere Feststellungsziele in einer Musterfeststellungsklage geltend gemacht, ist von dem Verbraucher weiter zu prüfen, ob ihm der festgestellte Rechtsverstoß im Rahmen der sodann von ihm individuell durchzuführenden Rechtsverfolgung gegen den Unternehmer weiter hilft.</p>
<p>Der am Feststellungsverfahren „teilnehmende“ Verbraucher muss seine behaupteten Zahlungsansprüche weiterverfolgen und ggf. eine eigene Klage auf Zahlung des individuell zu berechnenden Schadensersatz-Betrages einreichen – dann trägt er das Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.</p>
<p>Sollte ein Vergleich im Musterverfahren angeboten werden, sollten sowohl die Vorteile als auch etwaige Rechtsnachteile, wie bspw. Rechtsverzichte etc. individuell geprüft werden.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Verbraucher sollten sich deshalb individuell anwaltlich beraten lassen, wenn eine Musterfeststellungsklage eingereicht wird, da die dort verfolgten Ansprüche bei genauer Betrachtung dem Verbraucher nicht weiterhelfen. Zudem sind Ansprüche, die nicht von den Feststellungszielen der Musterklage erfasst sind, zu prüfen und ggf. die Verjährung dieser zu hemmen. Unnötige Kosten sollten keinesfalls ausgelöst werden. Doch das Sparen am falschen Ende kann auch zu einem vollständigen Rechtsverlust führen, der regelmäßig höhere Schäden verursacht.</p>
<p>Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, scheuen die individuelle Klage, da sie ein Kostenrisiko eingehen, welches über zwei Instanzen betrachtet, nicht unwesentlich ist. Denn bis heute gilt, dass diejenige Partei, welche den Prozess verliert, die eigenen sowie die gegnerischen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten zu zahlen hat. Dies schreckt bei ungewissem Ausgang eines Prozesses ab. Die Finanzierung des Prozesses über einen sog. Prozessfinanzierer wird oft nicht in Betracht gezogen. Auch der erst vor wenigen Jahren gesetzlich geregelten alternativen Streitbeilegung in sog. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren wird eine zu geringe Rolle in der Praxis zuerkannt.</p>
<p>Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltschaft mbH berät und vertritt seit Jahrzehnten in komplexen Rechtsfragen und Prozessen. Als von der JUVE-Redaktion ausgezeichnete Wirtschaftskanzlei beraten wir unsere Mandanten individuell, um so maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden. Die Prüfung Ihrer Ansprüche, eine umfassende Hemmung deren Verjährung und die Durchsetzung Ihrer Interessen steht für uns an erster Stelle. Unter den verschiedensten Möglichkeiten schlagen wir Ihnen den optimalen Weg vor.</p>
<p>Rechtsanwalt Sascha Borowski (<a href="mailto:sascha.borowski@buchalik-broemmekamp.de" class="bbcode_email">sascha.borowski@buchalik-broemmekamp.de</a>) und Rechtsanwalt Ralf Schreiber (<a href="mailto:ralf.schreiber@buchalik-broemmekamp.de" class="bbcode_email">ralf.schreiber@buchalik-broemmekamp.de</a>) stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0211 / 82 89 77 200 für weitere Informationen zur Verfügung.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Buchalik Br&ouml;mmekamp</div>
<p>Als Beratungsgesellschaft f&uuml;r Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Br&ouml;mmekamp darauf spezialisiert, mittelst&auml;ndische Unternehmen innerhalb und au&szlig;erhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Br&ouml;mmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplin&auml;r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen f&uuml;r mittelst&auml;ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Br&ouml;mmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige L&ouml;sungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Br&ouml;mmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.</p>
</div>
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<p>Buchalik Br&ouml;mmekamp<br />
Prinzenallee 15<br />
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Telefon: +49 (211) 828977-200<br />
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Leiter Unternehmenskommunikation<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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</ul></div>
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