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	<title>Firma Eigenheimerverband Bayern, Autor bei News-Blast</title>
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	<title>Firma Eigenheimerverband Bayern, Autor bei News-Blast</title>
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		<title>Eigenheimerverband Bayern spendet 1.000 Euro an den WWF Deutschland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:43:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich seines 80-jährigen Bestehens setzt der Eigenheimerverband Bayern ein Zeichen für den Natur- und Umweltschutz. Statt das Jubiläum mit einer großen Feier zu begehen, unterstützt der Verband die regionale Gewässerschutzarbeit des WWF Deutschland mit einer Spende in Höhe von 1.000 Euro. Die symbolische Scheckübergabe fand am 21. Juli 2026 in der Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes Bayern [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Anlässlich seines 80-jährigen Bestehens setzt der Eigenheimerverband Bayern ein Zeichen für den Natur- und Umweltschutz. Statt das Jubiläum mit einer großen Feier zu begehen, unterstützt der Verband die regionale Gewässerschutzarbeit des WWF Deutschland mit einer Spende in Höhe von 1.000 Euro.</p>
<p>Die symbolische Scheckübergabe fand am 21. Juli 2026 in der Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes Bayern in München statt. Den Spendenscheck nahm Bianca Romanowsky, Managerin Philanthropie beim WWF Deutschland, entgegen. Überreicht wurde er von Verbandspräsident Wolfgang Kuhn.</p>
<p>Die Spende kommt der Gewässerschutz-Arbeit des WWF Deutschland zugute. Ziel der Arbeit ist es, natürliche Flusslandschaften zu erhalten und durch den Rückbau von Barrieren wiederherzustellen. Intakte Gewässer und ihre Auen leisten einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und Klimaschutz, fördern die Artenvielfalt und sichern wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen.</p>
<p>„Als Verband, der sich seit 80 Jahren für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzt, wissen wir, wie eng die Lebensqualität der Menschen mit einer intakten Natur verbunden ist“, betonte Präsident Wolfgang Kuhn. „Mit unserer Jubiläumsspende möchten wir bewusst einen nachhaltigen Beitrag für kommende Generationen leisten. Der Schutz unserer heimischen Flüsse ist eine Investition in die Zukunft Bayerns.“</p>
<p>Bianca Romanowsky bedankte sich im Namen des WWF Deutschland für die Unterstützung: „Wir freuen uns sehr über das Engagement des Eigenheimerverbandes Bayern. Nur gemeinsam mit starken Partnern können wir unsere heimischen Flüsse schützen und naturnahe Lebensräume für Mensch und Natur bewahren.“</p>
<p>Mit der Spende unterstreicht der Eigenheimerverband Bayern seine gesellschaftliche Verantwortung. Das 80-jährige Jubiläum soll nicht nur Anlass zum Rückblick sein, sondern zugleich einen nachhaltigen Beitrag für Umwelt und Heimat leisten.</p></div>
<div class="pb-company">
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Bund kürzt Förderung für Wärmepumpen</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/07/bund-krzt-frderung-fr-wrmepumpen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2026 07:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das ging schnell: Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages am 8. Juli 2026 zugestimmt hatte, konnten Hausbesitzer schon ab Mitternacht keine Anträge mehr zu den bisherigen Sätzen der Gebäudeförderung stellen. Die Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 sei nötig, um „notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Anträge zu den neuen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das ging schnell: Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages am 8. Juli 2026 zugestimmt hatte, konnten Hausbesitzer schon ab Mitternacht keine Anträge mehr zu den bisherigen Sätzen der Gebäudeförderung stellen. Die Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 sei nötig, um „notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Anträge zu den neuen Konditionen sind ab dem 21. Juli 2026 möglich – und die fallen für die meisten Antragsteller schlechter aus.</p>
<p><b>Höhere Hürden bei der Grundförderung</b></p>
<p>Bisher konnten Eigentümer beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten. Der Förderhöchstbetrag lag bei 30.000 Euro, und beträgt jetzt nur noch 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er weiter, halbjährlich um 750 Euro.</p>
<p>Die Grundförderung selbst bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Neu ist, dass der bislang einstufige Einkommensbonus künftig dreistufig gestaltet wird: Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das anzusetzende Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro, wodurch Familien in eine günstigere Bonusstufe rutschen können.</p>
<p><b>Klimageschwindigkeitsbonus und Herstellungsort entscheidend</b></p>
<p>Der Klimageschwindigkeitsbonus von bisher 16 Prozent wird ab 1. Februar 2027 schrittweise um jeweils 4 Prozentpunkte pro Halbjahr gesenkt. Im ersten Quartal 2027 soll zudem ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Die Grundförderung sinkt dann auf 15 Prozent für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, während innerhalb der EU produzierte Geräte einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent erhalten. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen komplett.</p>
<p><b>Verunsicherung bei den Hausbesitzern</b></p>
<p>„Wer gehofft hatte, dass das Förderchaos mit dem Regierungswechsel beendet ist, wird eines Besseren belehrt. In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesregierung die bisherige Förderung gestoppt, während parallel noch über das Gebäudemodernisierungsgesetz verhandelt wird. So ein Verhalten sorgt für noch mehr Verunsicherung bei den Hausbesitzern. Mit den niedrigeren Förderbeträgen rückt zudem das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung in weitere Ferne“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern.</p>
<p><b>Letzte Chance für Kurzentschlossene</b></p>
<p>Eigenheimer, die bereits ihren Antrag eingereicht haben oder eine Bestätigung zum Antrag von ihrem Heizungsbetrieb haben und den Förderantrag bis zum 20. Juli einreichen, können noch von den alten Förderbedingungen profitieren. Die neuen Fördersätze finden sich auf folgender Webseite: <a href="https://bit.ly/kfw-heizung" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://bit.ly/kfw-heizung</a>. </div>
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</ul></div>
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		<item>
		<title>Aus für Pläne zur Verstaatlichung von Wohnungen: Eigenheimerverband Bayern begrüßt Kurswechsel der Koalition</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/07/aus-fr-plne-zur-verstaatlichung-von-wohnungen-eigenheimerverband-bayern-begrt-kurswechsel-der-koalition/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2026 08:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Eigenheimerverband Bayern begrüßt die Entscheidung der Bundeskoalition, Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene per Bundesgesetz zu unterbinden. Präsident Wolfgang Kuhn ordnet den Beschluss wie folgt ein: „Das Schreckgespenst Vergesellschaftung von Wohnungen, vielfach auch Enteignung genannt, scheint vertrieben worden zu sein. Per Bundesgesetz sollen Vergesellschaftungsgesetze auf Länderebene unterbunden werden. Ich sage &#8218;gut so&#8216; dazu, weil die Gegenreaktion zu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/07/aus-fr-plne-zur-verstaatlichung-von-wohnungen-eigenheimerverband-bayern-begrt-kurswechsel-der-koalition/" data-wpel-link="internal">Aus für Pläne zur Verstaatlichung von Wohnungen: Eigenheimerverband Bayern begrüßt Kurswechsel der Koalition</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Eigenheimerverband Bayern begrüßt die Entscheidung der Bundeskoalition, Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene per Bundesgesetz zu unterbinden. Präsident Wolfgang Kuhn ordnet den Beschluss wie folgt ein: „Das Schreckgespenst Vergesellschaftung von Wohnungen, vielfach auch Enteignung genannt, scheint vertrieben worden zu sein. Per Bundesgesetz sollen Vergesellschaftungsgesetze auf Länderebene unterbunden werden. Ich sage &#8218;gut so&#8216; dazu, weil die Gegenreaktion zu Vergesellschaftungsgesetzen auf Länderebene eine Bankenkrise mit unvorstellbaren Auswirkungen für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet hätte.&quot;</p>
<p><b>Hintergrund: Beschluss der Koalitionsspitzen</b></p>
<p>Hintergrund der Regelung sind Pläne der Berliner Initiative &quot;Deutsche Wohnen &amp; Co enteignen&quot;, die im vergangenen September einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt hatte und diesen im Rahmen eines Volksentscheids in den kommenden zwei Jahren durchsetzen wollte. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, solche Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig gesetzlich zu unterbinden. Zusätzlich will die Koalition mit der Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) den sozialen Wohnungsbau und serielles Bauen gezielt in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel fördern.</p>
<p><b>Investitionssicherheit statt Enteignungsdebatte</b></p>
<p>Allein die Debatte über eine mögliche Vergesellschaftung hatte Investitionen in den Wohnungsbau beeinträchtigt und zu einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Wohnraummangels geführt. Eine Vergesellschaftung hätte eine fatale Wirkung auf die Investitionssicherheit in diesem Bereich und würde die Rahmenbedingungen weiter massiv verschlechtern.</p>
<p>Kuhn sieht in dem Beschluss zudem ein Signal für eine grundsätzliche politische Neuausrichtung: „Darüber hinaus erweckt die Regierungserklärung zu den Reformen den Eindruck, dass nunmehr endlich ein Fahrplan für die Zukunft entwickelt wurde. Dieser wird neben den angekündigten Entlastungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher sicher auch Belastungen an anderen Stellen mit sich bringen. Aber es geht darum, dass unser Land stabilisiert und in eine positive Zukunft geführt werden muss.“</p>
<p><b>Forderung: Selbstgenutztes Wohneigentum schützen</b></p>
<p>Der Eigenheimerverband Deutschland fordert zugleich, dass selbstgenutztes Wohneigentum konsequent geschützt und gefördert wird. Schädliche Änderungen etwa beim Schonvermögen oder bei der steuerlichen Berücksichtigung im Schenkungs- oder Erbfall müssten unterbleiben. Präsident Kuhn betont: „Das selbstgenutzte Wohneigentum ist der beste Schutz vor Mietpreissteigerung und die Eigenheimerquote Deutschlands ist bereits jetzt katastrophal niedrig.“</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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<li>
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<li>
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		<item>
		<title>Finanzbildung für Jugendliche und Finanz-Neulinge: Sicherer Umgang mit Geld und erste Schritte zur Geldanlage</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/06/finanzbildung-fr-jugendliche-und-finanz-neulinge-sicherer-umgang-mit-geld-und-erste-schritte-zur-geldanlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kontokorrentkredit, Zinseszins, ETF – das sind Begriffe, die das Leben junger Erwachsener maßgeblich beeinflussen, im deutschen Bildungssystem aber kaum eine Rolle spielen. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Banken wünschen sich 80 Prozent der 14- bis 24-Jährigen mehr Finanzbildung. Die Folge:  Viele junge Menschen verlassen die Schule, ohne je gelernt zu haben, mit Geld umzugehen. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/06/finanzbildung-fr-jugendliche-und-finanz-neulinge-sicherer-umgang-mit-geld-und-erste-schritte-zur-geldanlage/" data-wpel-link="internal">Finanzbildung für Jugendliche und Finanz-Neulinge: Sicherer Umgang mit Geld und erste Schritte zur Geldanlage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Kontokorrentkredit, Zinseszins, ETF – das sind Begriffe, die das Leben junger Erwachsener maßgeblich beeinflussen, im deutschen Bildungssystem aber kaum eine Rolle spielen. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Banken wünschen sich 80 Prozent der 14- bis 24-Jährigen mehr Finanzbildung. Die Folge:  Viele junge Menschen verlassen die Schule, ohne je gelernt zu haben, mit Geld umzugehen. Ein Online-Seminar des Eigenheimerverbands Bayern will das ändern – praxisnah und leicht verständlich.</p>
<p>Die Konsequenzen mangelnder Finanzbildung sind gravierend: Überschuldung, fehlende Altersvorsorge und ein unreflektiertes Konsumverhalten gerade bei jungen Erwachsenen werden von Fachleuten häufig auf mangelnde Bildung in diesem Bereich zurückgeführt.</p>
<p>Gründe für diese Lücke im Bildungssystem sind struktureller Natur: Finanzthemen sind im Lehrplan der meisten Bundesländer kaum verankert, Lehrkräften fehlt es oft an spezifischer Ausbildung, und gesellschaftlich gilt Geld vielerorts noch immer als privates Tabuthema.</p>
<p>Das Seminar „Konsum &amp; Investieren&quot; greift diese Lücke auf. Referent Matthias Olzog, Vermögensberater und Geschäftsführer der Olzog Finanz Consulting GmbH, behandelt in der einstündigen Veranstaltung folgende Themen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Preispsychologie und Konsummotive</li>
<li>Unterschied zwischen Bedürfnis und Wunsch</li>
<li>Grundlagen des Sparens und die Wirkung des Zinseszinses</li>
<li>Einführung in Anlageformen, Rendite und Risiko</li>
<li>Nachhaltiges Investieren</li>
<li>Gender Pay Gap und Pension Gap</li>
</ul>
<p>Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Motive der am Konsum beteiligten Parteien und deren Interessenslage zu erkennen. Sie lernen außerdem den Unterschied zwischen Bedürfnis und Wunsch zu verstehen und mit ersten Begrifflichkeiten im Bereich Investieren umzugehen.</p>
<p>Im Seminar sollen die Grundidee von Rendite, die Erweiterung des reinen Sparens, die Grundbegriffe der Geldanlage, das Verständnis von Risiko und die Fähigkeit, kluge Entscheidungen zu treffen, vermittelt werden. Schließlich wird erklärt, wie nachhaltiges Investieren funktionieren kann. Abgerundet wird das Thema mit der Sensibilisierung für den Gender Pay Gap und den Pension Gap.</p>
<p>Die Inhalte richten sich ausdrücklich an Einsteiger und werden ohne Fachsprache vermittelt.</p>
<p><b>Seminar-Infos:</b></p>
<p><b>Titel:</b> Konsum &amp; Investieren – Finanzbildung für Schülerinnen und Schüler<br />
<b>Datum:</b> Dienstag, 10. Juni 2026, 18 bis 19 Uhr<br />
<b>Format:</b> Online<br />
<b>Referent:</b> Matthias Olzog, Revisor, Vermögensberater, Gründer und Geschäftsführer Olzog Finanz Consulting GmbH<br />
<b>Anmeldeschluss:</b> 7. Juni 2026, 23:00 Uhr</p>
<p><a href="https://eigenheimerakademie.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://eigenheimerakademie.de/</a></div>
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		<title>Gebäudemodernisierungsgesetz: E⁠i⁠g⁠e⁠n⁠h⁠e⁠i⁠m⁠e⁠r⁠v⁠e⁠r⁠b⁠a⁠n⁠d⁠ Bayern begrüßt mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizen</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/gebudemodernisierungsgesetz-eigenheimerverband-bayern-begrt-mehr-entscheidungsfreiheit-beim-heizen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[bayern]]></category>
		<category><![CDATA[eigenheimerverband]]></category>
		<category><![CDATA[eigenheimerverbandes]]></category>
		<category><![CDATA[energien]]></category>
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		<category><![CDATA[gas]]></category>
		<category><![CDATA[hausbesitzer]]></category>
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		<category><![CDATA[heizungsentscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[heizungstausch]]></category>
		<category><![CDATA[kuhn]]></category>
		<category><![CDATA[mai]]></category>
		<category><![CDATA[wärmepumpen]]></category>
		<category><![CDATA[wärmewende]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt für Hauseigentümer mehr Flexibilität bei der Wahl des Heizsystems. Künftig dürfen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasseheizungen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig entfallen die bisher vorgesehenen pauschalen Vorgaben, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten. Ganz ohne klimapolitische Anforderungen kommt das neue [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt für Hauseigentümer mehr Flexibilität bei der Wahl des Heizsystems. Künftig dürfen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasseheizungen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig entfallen die bisher vorgesehenen pauschalen Vorgaben, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten.</p>
<p>Ganz ohne klimapolitische Anforderungen kommt das neue Gesetz jedoch nicht aus. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine stufenweise ansteigende Beimischung klimafreundlicher Energieträger. Vorgesehen sind mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Auch für bestehende Heizsysteme ist eine sogenannte Grünöl- oder Grüngasquote vorgesehen, die schrittweise weiterentwickelt werden soll.</p>
<p>Aus Sicht des Eigenheimerverbandes Bayern ist positiv zu bewerten, dass das Gesetz den Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit eröffnet. Gerade für private Hausbesitzer ist es wichtig, dass Sanierungs- und Heizungsentscheidungen an den baulichen Zustand, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können. Technologieoffenheit schafft hier mehr Planungssicherheit und kann dazu beitragen, die Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen zu stärken.</p>
<p>Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern, erklärt dazu: „Das überarbeitete Gesetz ist offener und lässt unseren Mitgliedern die Wahlfreiheit, wie sie weiter heizen wollen. Damit ist der Druck zur Heizungsanlagen-Umstellung vorerst weitestgehend rausgenommen.“</p>
<p>Zugleich bleibt entscheidend, dass Eigentümer weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen erhalten. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesförderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 abzusichern. Das ist für viele Haushalte ein wesentlicher Punkt, denn der Austausch einer Heizung oder eine energetische Modernisierung ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden.</p>
<p>Auch auf europäischer Ebene bleibt der Handlungsdruck bestehen. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutschland muss diese Vorgaben bis Ende Mai 2026 umsetzen. Für Eigentümer bedeutet das: Trotz größerer Freiheit bei der Wahl des Heizsystems wird die energetische Modernisierung von Gebäuden auch in Zukunft ein zentrales Thema bleiben.</p>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern sieht deshalb weiteren Beratungsbedarf. Eigentümer benötigen verständliche Informationen zu gesetzlichen Anforderungen, zu technologischen Optionen und zu verfügbaren Förderprogrammen. Nur wenn Regeln nachvollziehbar, Förderung verlässlich und technische Lösungen praxistauglich sind, kann die Wärmewende im Gebäudebereich dauerhaft gelingen.</p></div>
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		<title>Zeitmietvertrag bei Wohnraum: Wann eine unwirksame Befristung automatisch zum unbefristeten Mietverhältnis führt</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/05/zeitmietvertrag-bei-wohnraum-wann-eine-unwirksame-befristung-automatisch-zum-unbefristeten-mietverhltnis-fhrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[abs]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[bgb]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mietverhältnisse über Wohnraum können nur unter Einhaltung besonderer Voraussetzungen auf bestimmte Zeit eingegangen werden. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Voraussetzungen führt dazu, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Auf vertragliche Vereinbarungen allein, nach denen dem Mieter die Befristung bekannt sei oder er diese ausdrücklich anerkenne, kann sich der Vermieter im Streitfalle nicht berufen; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/05/zeitmietvertrag-bei-wohnraum-wann-eine-unwirksame-befristung-automatisch-zum-unbefristeten-mietverhltnis-fhrt/" data-wpel-link="internal">Zeitmietvertrag bei Wohnraum: Wann eine unwirksame Befristung automatisch zum unbefristeten Mietverhältnis führt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><a href="https://www.eigenheimerverband.de/wissenwertes-fachinformationen/recht-politik-steuern/aktuelle-beitraege-Recht/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mietverhältnisse über Wohnraum</a> können nur unter Einhaltung besonderer Voraussetzungen auf bestimmte Zeit eingegangen werden. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Voraussetzungen führt dazu, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Auf vertragliche Vereinbarungen allein, nach denen dem Mieter die Befristung bekannt sei oder er diese ausdrücklich anerkenne, kann sich der Vermieter im Streitfalle nicht berufen; solche zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Hürden abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 575 Abs. 4 BGB).</p>
<p><b>Drei anerkannte Gründe für eine Befristung</b></p>
<p>Das Gesetz erkennt in § 575 Abs. 1 S. 1 BGB genau drei Gründe an, die – ohne kumulativ vorliegend zu müssen – eine Befristung rechtfertigen:</p>
<p><b>Eigennutzung durch Vermieter oder Angehörige</b></p>
<p>Der erste Grund besteht darin, dass der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts nutzen will. Der Kreis der Familienangehörigen entspricht dabei demjenigen, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigt. Er umfasst in jedem Fall den Ehegatten (auch den geschiedenen), die Verwandten in gerader Linie wie Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern und Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad wie Geschwister und leibliche Nichten oder Neffen. Darüber hinaus können auch entferntere Verwandte und Verschwägerte zum Kreis der Familienangehörigen zu zählen sein. Das Gesetz unterscheidet nicht nach der Intensität der Nutzung als Wohnung; mithin kann ein die Befristung rechtfertigender zulässiger Wille zur Nutzung der Wohnung bereits dann vorliegen, wenn der Vermieter die vermieteten Räume nach dem Ablauf der Mietzeit als Zweit- oder Ferienwohnung nutzen will. Haushaltsangehöriger kann jeder sein, der mit dem Vermieter seit längerer Zeit auf Dauer (also nicht nur vorübergehend) in einer Hausgemeinschaft zusammenlebt. Darunter kann dann etwa auch die Lebensgefährtin des Vermieters fallen.</p>
<p><b>Bauliche Maßnahmen als Befristungsgrund</b></p>
<p>Der Vermieter will nach dem Ablauf der Mietzeit die vermieteten Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern beziehungsweise instandsetzen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden. Schon dem Wortlaut nach ist demnach die Absicht des Vermieters, das Objekt zu veräußern (z.B. aufgrund eines Kaufvertrages) kein wirksamer Grund für eine Befristung. Ebenso nicht ausreichend ist die geplante Durchführung von bloßen Schönheitsreparaturen und solchen Instandsetzungsarbeiten, die ohne weiteres bei bestehendem Mietverhältnis durchgeführt werden könnten. Andererseits liegt eine relevante „Erschwernis“ auch nicht erst dann vor, wenn der Mieter die Arbeiten nicht dulden muss; ausreichend ist insoweit vielmehr jeder bedeutende Mehraufwand des Vermieters, der auch finanzieller Art sein kann (vgl. AG Berlin-Wedding, Urteil vom 23.06.2025 – 18 C 4/25). Die Maßnahmen müssen im Prinzip genehmigungsfähig sein, womit ihnen nur keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse entgegenstehen dürfen; für sie zu erteilende (Bau-)Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber noch nicht vorliegen. Selbst wenn diese zum Zeitpunkt des geplanten Baubeginns noch nicht vorliegen, soll dies unschädlich sein (AG Berlin-Wedding a.a.O.)</p>
<p><b>Vermietung an Bedienstete</b></p>
<p>Der Vermieter will nach dem Ablauf der Mietzeit die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten. Betroffen sind damit hauptsächlich die werkeigenen Wohnungen oder Wohnungen, die das Werk angemietet und an seine Arbeitnehmer weitervermietet hat.</p>
<p><b>Schriftliche Begründung ist zwingend erforderlich</b></p>
<p>Das Vorliegen eines dieser Gründe reicht für eine wirksame Befristung eines Mietverhältnisses über Wohnraum nicht aus. Vom Vermieter wird von Gesetzes wegen vielmehr verlangt, dass er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Das Befristungsinteresse muss dabei so genau beschrieben werden, dass es von anderen Befristungsgründen unterschieden und vom Mieter überprüft werden kann.</p>
<p>Eine wirksame Befristung wegen beabsichtigter <a href="https://eigenheimerakademie.de/seminare/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Eigennutzung</a> kommt demnach nicht in Betracht, wenn sie der Vermieter lediglich mit dem Gesetzeswortlaut oder allein mit „familiären Gründen“, „Eigenbedarf“ oder „Angehörigen“ begründet. Sie setzt vielmehr voraus, dass der Vermieter sein Verwandtschaftsverhältnis zu dem zukünftigen Bewohner angibt; nur so kann der Mieter überprüfen, ob dieses eine Befristung rechtfertigt. Kommt es später zu geringfügigen Änderungen innerhalb des Verwandtschaftsgrads, etwa weil der Sohn statt der Tochter einzieht, muss dies die ursprünglich wirksame Befristung aber nicht unwirksam machen.</p>
<p><b>Rechtliche Folgen der Befristung </b></p>
<p>Für eine wirksame Befristung wegen beabsichtigter baulicher Maßnahmen gilt kein anderer Maßstab; lediglich im Falle der beabsichtigten Beseitigung der Räume können sich Details erübrigen. Nicht ausreichend ist demnach eine Erklärung derart, die „Wohnung soll grundlegend umgebaut werden, z.B. Badezimmereinbau, Zentralheizungseinbau usw.“; aus einer solchen Formulierung ergibt sich nämlich nicht, inwieweit die Fortsetzung des Mietverhältnisses die Durchführung der genannten Maßnahmen erheblich erschweren würde. Ganz anders jedoch im Mietvertrag über fünf Seiten detailliert beschriebene Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen: deren Umfang hatte den Mieter nach gerichtlicher Auffassung erkennen lassen, dass deren Durchführung durch die Vermietung erheblich erschwert werden würde (AG Berlin-Wedding, Urteil vom 23.06.2025 – 18 C 4/25). Somit kann letztlich allein bei beabsichtigter Vermietung an einen Bediensteten die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts faktisch ausnahmsweise ausreichen, um eine Befristung zu bewirken. Die Angabe des Namens des Bediensteten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist dem Vermieter nämlich nur selten möglich und daher – wie im Falle der geplanten Eigennutzung – entbehrlich.</p>
<p>Die Befristung eines Mietverhältnisses hat zur Konsequenz, dass es automatisch zum vorgesehenen Stichtag endet. Nicht nur bedarf es dazu keiner Kündigung; das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien sogar ausgeschlossen. Folglich gibt es auch kein Recht des Mieters, aus Härtegründen Widerspruch zu erheben. Es kann jedoch ein Recht zur ordentlichen Kündigung vereinbart werden. Ebenso kann sich das Mietverhältnis nach Ablauf der Mietzeit durch widerspruchslose Fortsetzung des Gebrauchs verlängern. Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien in jedem Fall unbenommen.</p>
<p>Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung kann der Mieter vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Er kann eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum verlangen, um den sich der Eintritt des Befristungsgrundes verzögert, oder Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen, falls der Befristungsgrund weggefallen ist.</p>
<p><b>Abgrenzung zum vorübergehenden Gebrauch von Wohnraum</b></p>
<p>Nicht zu verwechseln ist der Zeitmietvertrag mit einem Mietvertrag über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein solcher wird regelmäßig abgeschlossen von Reisenden über Hotel- oder Ferienzimmer, von Berufstätigen aus besonderen beruflichen Anlässen wie Montagearbeiten, Sportveranstaltungen oder Messe- oder Ausstellungstätigkeiten oder auch von Studenten für die Dauer eines Semesters an einem anderen Ort als ihrem Hauptstudienort. Allen diesen Mietverhältnissen ist gemeinsam, dass der Mieter seinen Lebensmittelpunkt nicht am Ort der Wohnung begründen will, über die das Mietverhältnis abgeschlossen wird. Vielmehr sind sich die Parteien darüber einig, dass nur einem vorübergehenden Sonderbedarf des Mieters Rechnung getragen werden soll.</p>
<p>Die Tatsache, dass also bei solcher Art Mietverhältnis der Mieter durch Beendigung des Mietverhältnisses nicht obdachlos wird (sondern in seine „Hauptwohnung“ zurückkehren kann), rechtfertigt es, ihn von Gesetzes wegen von entscheidenden Mieterschutzvorschriften auszunehmen. Mit § 575 BGB – als einer dieser Mieterschutzvorschriften – entfällt damit für diese Art von Mietverhältnissen die Pflicht zur Angabe eines Befristungsgrunds.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.</div>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern e. V. ist mit rund 300 eigenst&auml;ndig organisierten Ortsverb&auml;nden in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten und z&auml;hlt mehr als 70.000 Mitglieder. Als starke Interessenvertretung f&uuml;r Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum unterst&uuml;tzt der Verband seine Mitglieder in allen Fragen rund um Haus, Wohnung, Grundst&uuml;ck und Garten. Das Beratungsangebot reicht von Themen wie Erb- und Nachbarschaftsrecht bis hin zu Bau- und Grundst&uuml;cksfragen. Dar&uuml;ber hinaus bringt sich der Verband als kompetenter Ansprechpartner und Experte aktiv in die &ouml;ffentliche Diskussion zu Wohn- und Bauthemen ein. Die Leistungen f&uuml;r die Mitglieder beinhalten unter anderem eine monatliche Zeitschrift, eine Seminarplattform und weitreichende Serviceangebote. www.eigenheimerverband.de</p>
</div>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>EigenheimerAkademie: Kostenlos für Mitglieder – neues Preismodell für Nichtmitglieder ab 15. Januar 2026</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2026/01/eigenheimerakademie-kostenlos-fr-mitglieder-neues-preismodell-fr-nichtmitglieder-ab-15-januar-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jan 2026 08:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[amp]]></category>
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		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wachstum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die EigenheimerAkademie bietet ein vielfältiges Programm an Online- und Präsenzseminaren, die fundiertes Wissen vermitteln und wertvolle Impulse für Alltag, Beruf und persönliches Wachstum geben. Das Angebot richtet sich längst nicht mehr nur an Haus- und Wohnungseigentümer, sondern an alle, die sich in Themenbereichen wie Immobilien, Garten &#38; Außenbereich, Steuern &#38; Finanzen, Recht, Versicherung, persönliche Entwicklung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die EigenheimerAkademie bietet ein vielfältiges Programm an Online- und Präsenzseminaren, die fundiertes Wissen vermitteln und wertvolle Impulse für Alltag, Beruf und persönliches Wachstum geben.</p>
<p>Das Angebot richtet sich längst nicht mehr nur an Haus- und Wohnungseigentümer, sondern an alle, die sich in Themenbereichen wie Immobilien, Garten &amp; Außenbereich, Steuern &amp; Finanzen, Recht, Versicherung, persönliche Entwicklung und vielem mehr weiterbilden möchten.</p>
<p><b>Mitglieder profitieren weiterhin doppelt</b><br />
Für Mitglieder des Eigenheimerverbands Bayern bleibt die Teilnahme an allen Seminaren der EigenheimerAkademie kostenlos. Damit ergänzt das Bildungsangebot die zahlreichen weiteren Vorteile der Mitgliedschaft – wie Rechtsberatung, Versicherungsschutz, Gartenfachberatung, Informationen rund ums Eigentum und eine starke Interessenvertretung.</p>
<p><b>Neue Konditionen für Nichtmitglieder</b><br />
Bislang zahlten Nichtmitglieder 42 Euro pro Seminar – was dem Jahresbeitrag einer Einzelmitgliedschaft entsprach. Ab dem 15. Januar 2026 gilt ein neues Preismodell:<br />
Nichtmitglieder zahlen künftig nur noch 15 Euro pro Seminar.</p>
<p><b>Wissen für alle Lebensbereiche</b><br />
Mit der EigenheimerAkademie fördert der Verband nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch persönliches Wachstum und Bildung. Das Ziel: Menschen dabei zu unterstützen, sicher, informiert und selbstbestimmt zu handeln – ob als Eigentümer, Vermieter oder einfach als engagierte Bürgerinnen und Bürger.</p>
<p>Alle Termine und Themen der EigenheimerAkademie finden Interessierte unter:<br />
<a href="http://www.eigenheimerakademie.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.eigenheimerakademie.de</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.</div>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern e. V. ist mit rund 300 eigenst&auml;ndig organisierten Ortsverb&auml;nden in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten und z&auml;hlt mehr als 70.000 Mitglieder. Als starke Interessenvertretung f&uuml;r Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum unterst&uuml;tzt der Verband seine Mitglieder in allen Fragen rund um Haus, Wohnung, Grundst&uuml;ck und Garten. Das Beratungsangebot reicht von Themen wie Erb- und Nachbarschaftsrecht bis hin zu Bau- und Grundst&uuml;cksfragen. Dar&uuml;ber hinaus bringt sich der Verband als kompetenter Ansprechpartner und Experte aktiv in die &ouml;ffentliche Diskussion zu Wohn- und Bauthemen ein. Die Leistungen f&uuml;r die Mitglieder beinhalten unter anderem eine monatliche Zeitschrift, eine Seminarplattform und weitreichende Serviceangebote. www.eigenheimerverband.de</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Eigenheimerverband Bayern e.V.<br />
Schlei&szlig;heimer Str. 205 a<br />
80809 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 4520690-0<br />
Telefax: +49 (89) 4520690-99<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Susan Kastner<br />
Referentin Marketing-Kommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 4520690-16<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/eigenheimerverband-bayern-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories dem Eigenheimerverband Bayern e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2026/01/eigenheimerakademie-kostenlos-fr-mitglieder-neues-preismodell-fr-nichtmitglieder-ab-15-januar-2026/" data-wpel-link="internal">EigenheimerAkademie: Kostenlos für Mitglieder – neues Preismodell für Nichtmitglieder ab 15. Januar 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<title>Parlamentarisches Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland: Austausch zu Wohnraumpolitik, Baukultur und Zukunft des Einfamilienhausbestands</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2025/11/parlamentarisches-frhstck-des-eigenheimerverbandes-deutschland-austausch-zu-wohnraumpolitik-baukultur-und-zukunft-des-einfamilienhausbestands/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2025 15:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[??berliner]]></category>
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		<category><![CDATA[ing]]></category>
		<category><![CDATA[investoren]]></category>
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		<category><![CDATA[kuhn]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[Poschmann]]></category>
		<category><![CDATA[universität]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Parlamentarischen Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden im Berliner Hopfingerbräu zusammen. Verbandspräsident Wolfgang Kuhn begrüßte die Gäste und stellte die wesentlichen Aufgaben des Verbandes vor, darunter die Interessenvertretung von rund 100.000 Mitgliedern sowie die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, nachhaltigen Bauens und lebendiger Nachbarschaften. Ein zentrales Thema [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Beim Parlamentarischen Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V. kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden im Berliner Hopfingerbräu zusammen. Verbandspräsident Wolfgang Kuhn begrüßte die Gäste und stellte die wesentlichen Aufgaben des Verbandes vor, darunter die Interessenvertretung von rund 100.000 Mitgliedern sowie die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, nachhaltigen Bauens und lebendiger Nachbarschaften.</p>
<p>Ein zentrales Thema der Veranstaltung waren Wege zur Beschleunigung des Baugeschehens in Deutschland. Sabine Poschmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sprach in ihrem Grußwort über den „Bauturbo“, Anreize für Investoren, die Verschlankung des Baugesetzbuches sowie neue Wohnformen wie „Jung kauft Alt“. Sie betonte die Bedeutung zinsgünstiger Darlehen und eines bezahlbaren barrierefreien Wohnens.</p>
<p>Dr.-Ing. Jan Engelke von der Technischen Universität München stellte Ansätze zur Transformation des Einfamilienhausbestands vor – darunter Potenziale der Holzbauweise und Konzepte zur Aktivierung ungenutzter Wohnraumreserven. Dabei hob er besonders die Bedeutung des sozialen und räumlichen Zusammenwirkens der Bewohnerinnen und Bewohner hervor.</p>
<p>In der anschließenden offenen Diskussion zeigten die Teilnehmenden großes Interesse an aktuellen wohnungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Themen wie nachhaltige Stadtentwicklung, Wohnraummobilisierung und Baukultur wurden engagiert erörtert.</p>
<p>Präsident Wolfgang Kuhn dankte allen Gästen für den konstruktiven Austausch und unterstrich die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Politik, Verbänden und Wissenschaft. Mit diesem positiven Fazit ging das Parlamentarische Frühstück zu Ende.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.</div>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern e. V. ist mit rund 300 eigenst&auml;ndig organisierten Ortsverb&auml;nden in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten und z&auml;hlt mehr als 70.000 Mitglieder. Als starke Interessenvertretung f&uuml;r Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum unterst&uuml;tzt der Verband seine Mitglieder in allen Fragen rund um Haus, Wohnung, Grundst&uuml;ck und Garten. Das Beratungsangebot reicht von Themen wie Erb- und Nachbarschaftsrecht bis hin zu Bau- und Grundst&uuml;cksfragen. Dar&uuml;ber hinaus bringt sich der Verband als kompetenter Ansprechpartner und Experte aktiv in die &ouml;ffentliche Diskussion zu Wohn- und Bauthemen ein. Die Leistungen f&uuml;r die Mitglieder beinhalten unter anderem eine monatliche Zeitschrift, eine Seminarplattform und weitreichende Serviceangebote. www.eigenheimerverband.de</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Eigenheimerverband Bayern e.V.<br />
Schlei&szlig;heimer Str. 205 a<br />
80809 M&uuml;nchen<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Susan Kastner<br />
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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		<title>Bundesbauministerium schwenkt endlich auf Realpolitik ein!</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2025/11/bundesbauministerium-schwenkt-endlich-auf-realpolitik-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2025 11:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[digitalisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. begrüßt die jüngsten Äußerungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die eine zusätzliche Abgabe für Mieterinnen und Mieter mit steigenden Einkommen in Sozialwohnungen vorgeschlagen hat. Frau Verena Hubertz verwies dabei auf bestehende Modelle, etwa in Hessen, wo es eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe gibt. Diese sieht Zuschläge vor, wenn das Einkommen die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2025/11/bundesbauministerium-schwenkt-endlich-auf-realpolitik-ein/" data-wpel-link="internal">Bundesbauministerium schwenkt endlich auf Realpolitik ein!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Eigenheimerverband Deutschland e.V. begrüßt die jüngsten Äußerungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die eine zusätzliche Abgabe für Mieterinnen und Mieter mit steigenden Einkommen in Sozialwohnungen vorgeschlagen hat. Frau Verena Hubertz verwies dabei auf bestehende Modelle, etwa in Hessen, wo es eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe gibt. Diese sieht Zuschläge vor, wenn das Einkommen die festgelegte Bedürftigkeitsgrenze überschreitet.</p>
<p><b>Drei Säulen des Wohnungswesens in Schieflage</b></p>
<p>Das Wohnungswesen in Deutschland befindet sich in allen drei seiner Säulen in einer Schieflage. Die Mehrheit der Bevölkerung sorgt sich zunehmend, die stetig steigenden Mieten noch bezahlen zu können. Die Bildung von Wohneigentum – einst ein wichtiger Weg aus der Mietspirale – ist für viele inzwischen zu einer Illusion geworden.</p>
<p>Während die frühere Bundesbauministerin Klara Geywitz insbesondere die dritte Säule, das Wohneigentum, kritisierte und dabei ältere, alleinstehende Hausbesitzerinnen als vermeintliche „Wohnraumbesetzerinnen“ darstellte, übersah sie häufig, dass diese Witwen meist von geringen Renten leben und sich eine Mietwohnung auf dem freien Markt kaum leisten könnten. Erstmals seit langer Zeit wird nun mit dem Vorstoß von Frau Hubertz ein zentrales Problem der ersten Säule, des sozial geförderten Mietwohnungsmarktes, offen angesprochen.</p>
<p><b>Soziale Gerechtigkeit und Verantwortung</b></p>
<p>Es ist sehr zu begrüßen, wenn Menschen aus einer sozial schwachen Lage heraus durch eigene Leistung sozialen Aufstieg erreichen. Problematisch wird es jedoch, wenn diese weiterhin dauerhaft in gefördertem Wohnraum leben, obwohl sie längst nicht mehr bedürftig sind – und damit dringend benötigten Wohnraum blockieren.</p>
<p>Der Systemfehler liegt darin, dass zwar bei der Vergabe von Sozialwohnungen eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt, danach aber keine regelmäßige Kontrolle mehr stattfindet. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Bundesregierung diesen Missstand erneut aufgreift.</p>
<p><b>Verwaltung, Digitalisierung und gerechte Verteilung</b></p>
<p>Zwar wurden Fehlbelegungsabgaben in der Vergangenheit mehrfach eingeführt und wegen hohen Verwaltungsaufwands wieder abgeschafft.<br />
Doch heute stehen den Verwaltungen digitale Werkzeuge und KI-Anwendungen zur Verfügung, die eine effizientere Kontrolle ermöglichen.<br />
Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie über andere fiskalische Instrumente eine gerechtere Verteilung des knappen sozialen Wohnraums erreicht werden kann.</p>
<p><b>Ein Plädoyer für Fairness</b></p>
<p>Für Eigenheimbesitzer und all jene, die es gerne werden möchten, ist es schwer nachvollziehbar, dass der Staat beim Wohneigentum zahlreiche Abschöpfungsinstrumente einsetzt – etwa Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer oder Notarkosten – und damit dazu beiträgt, dass Deutschland im EU-Vergleich die niedrigste Eigenheimquote aufweist.</p>
<p>Auch Mieterinnen und Mieter, die auf dem freien Wohnungsmarkt teure Mieten zahlen müssen, haben wenig Verständnis dafür, wenn staatlich subventionierter Wohnraum dauerhaft fehlbelegt ist.</p>
<p><b>Fazit</b></p>
<p>Es wäre daher ein wichtiger und überfälliger Schritt, dieses Thema im Rahmen der aktuellen Wohnungskrise erneut aufzugreifen und Lösungen zu finden, die soziale Gerechtigkeit, Effizienz und Fairness im Wohnungswesen wiederherstellen.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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		<title>BGH-Urteil: Vermieter haften bei Eisglätte – wie eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern schützt</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2025/11/bgh-urteil-vermieter-haften-bei-eisgltte-wie-eine-mitgliedschaft-im-eigenheimerverband-bayern-schtzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Eigenheimerverband Bayern]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2025 09:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
		<category><![CDATA[eigentümergemeinschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 entschieden, dass vermietende Wohnungseigentümer bei einem Sturz ihres Mieters aufgrund von Eisglätte auf einem zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg grundsätzlich haften, selbst wenn die Gemeinschaft den Winterdienst an einen Dritten übertragen hat. Im konkreten Fall forderte ein Mieter von seinem Vermieter unter anderem Schmerzensgeld, nachdem [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 entschieden, dass vermietende Wohnungseigentümer bei einem Sturz ihres Mieters aufgrund von Eisglätte auf einem zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg grundsätzlich haften, selbst wenn die Gemeinschaft den Winterdienst an einen Dritten übertragen hat. Im konkreten Fall forderte ein Mieter von seinem Vermieter unter anderem Schmerzensgeld, nachdem er auf einem nicht ausreichend von Glatteis befreiten zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg gestürzt war; Wettervorhersagen hatten zuvor Glatteis angekündigt. Der BGH befand, dass die Zugehörigkeit des beklagten Vermieters zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft grds. nichts an dessen mietvertraglichen Pflicht ändere, die auf dem Grundstück der vermieteten Wohnung befindlichen Wege zu räumen und zu streuen. Insbesondere war im Streitfalle im Ergebnis keine anderweitige mietvertragliche Regelung getroffen worden, wodurch der Mieterin die Räum- und Streupflicht oblegen hätte (BGH, Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 250/23).</p>
<p><b>Haftpflichtversicherung als unverzichtbarer Schutz für Vermieter</b></p>
<p>Dieses Urteil zeigt deutlich, wie wichtig eine <b>zusätzliche Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung</b> für Vermieter ist. Denn bereits kleine Versäumnisse, etwa beim Winterdienst, können schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Die Haftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden – im schlimmsten Fall kann ein einzelner Unfall existenzbedrohend werden.</p>
<p>Mit einer <b>Mitgliedschaft beim Eigenheimerverband Bayern</b> sind Vermieter auf der sicheren Seite:</p>
<p>In der Mitgliedschaft ist <b>eine umfassende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung</b> enthalten, die genau solche Risiken abdeckt. Darüber hinaus profitieren Mitglieder von kostenfreien Seminaren in der EigenheimerAkademie, kostenloser Rechtsberatung, aktuellen Informationen rund um Eigentum und Vermietung, Gartenfachberatung und vielem mehr.</p>
<p><b>Rundum-Schutz und starke Gemeinschaft</b></p>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern unterstützt Eigentümer und Vermieter seit Jahrzehnten in allen Fragen des privaten Haus- und Wohnungseigentums – von Bau- und Nachbarschaftsrecht über Energie- und Umweltfragen bis hin zu Versicherungs- und Steueraspekten.</p>
<p>Mitglieder profitieren von der Kombination aus <b>rechtlicher Sicherheit, fachlicher Beratung und einer leistungsstarken Haftpflichtversicherung</b>, die optimal auf die Bedürfnisse von Immobilieneigentümern zugeschnitten ist.</p>
<p>Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den enthaltenen Leistungen finden Interessierte unter: <a href="http://www.eigenheimerverband.de" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.eigenheimerverband.de</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.</div>
<p>Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 320 Ortsverb&auml;nden zusammen, die &uuml;ber alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenst&auml;ndig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 72.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes z&auml;hlt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband &ouml;ffentlich als Experte f&uuml;r Wohn-, Grundst&uuml;cks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgem&auml;&szlig;en Aufgaben geh&ouml;rt des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Eigenheimerverband Bayern e.V.<br />
Schlei&szlig;heimer Str. 205 a<br />
80809 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 4520690-0<br />
Telefax: +49 (89) 4520690-99<br />
<a href="http://www.eigenheimerverband.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.eigenheimerverband.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Beatrice Wächter<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin<br />
Telefon: +49 (89) 452 06 90 16<br />
E-Mail: &#119;&#097;&#101;&#099;&#104;&#116;&#101;&#114;&#064;&#101;&#105;&#103;&#101;&#110;&#104;&#101;&#105;&#109;&#101;&#114;&#118;&#101;&#114;&#098;&#097;&#110;&#100;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/eigenheimerverband-bayern-ev/bgh-urteil-vermieter-haften-bei-eisgltte-wie-eine-mitgliedschaft-im-eigenheimerverband-bayern-schtzt/boxid/1041854" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung dem Eigenheimerverband Bayern e.V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/eigenheimerverband-bayern-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories dem Eigenheimerverband Bayern e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---8/1041854.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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