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	<title>Firma IALANA Deutschland, Autor bei News-Blast</title>
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	<title>Firma IALANA Deutschland, Autor bei News-Blast</title>
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		<title>Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 06:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten. In diesem Jahr, in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2023/12/der-ruf-nach-atomwaffen-fuer-die-eu-widerspricht-dem-voelkerrecht/" data-wpel-link="internal">Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am 10. Dezember 1948 wurde die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Allgemeine Erklärung der Menschenrechte</a> durch die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Generalversammlung_der_Vereinten_Nationen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Generalversammlung der Vereinten Nationen</a> verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Menschenrechtssituation</a> weltweit kritisch zu betrachten.</p>
<p>In diesem Jahr, in dem sich die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Allgemeine Erklärung der Menschenrechte</a> zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet wurden unter Missachtung des Humanitären Völkerrechts, unter Missachtung des ihnen garantierten Internationalen Menschenrechtes auf Leben.</p>
<p>Es besteht im Hinblick auf die beiden Kriege, die aktuell in der Ukraine und im Gaza-Streifen geführt werden, die berechtigte Sorge, dass diese Konflikte sich nicht nur ausweiten, sondern im schlimmsten Falle sogar in den Einsatz von Atomwaffen münden könnten. Diese Sorge gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits dessen Androhung eine Verletzung sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch des Menschenrechtes auf Leben bedeutet. Diese Feststellung wurde allen Staaten, die Atomwaffen besitzen oder danach streben, mit einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1996 ins Stammbuch geschrieben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat daran in zahlreichen Resolutionen immer wieder erinnert.</p>
<p>Das Recht auf Leben (Right to Life) ist verankert in Art. 6 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) der lautet: „<i>Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden</i>.“ Der Schutzbereich dieses Artikels deckt sich mit dem Ziel des Humanitären Völkerrechts, das Leben der an der Kriegsführung nicht unmittelbar beteiligten Zivilbevölkerung zu schonen.</p>
<p>Die Tragweite des Right to Life-Schutzbereichs wird präzisiert und ausgelegt durch ein von den <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Vereinten Nationen</a> eingesetztes <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Vertragsorgan" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Kontrollorgan</a>, welches die Umsetzung und Einhaltung des UN-Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten überwacht: den UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR).</p>
<p>Das CCPR hat in einer Allgemeinen Bemerkungzum Recht auf Leben <i>(</i>General Comment Nr. 36 vom 30. Oktober 2018) nicht nur die Feststellungen des IGH bekräftigt, sondern darüber hinaus für alle Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verbindlich festgestellt,</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Atomwaffen – wie aller anderen Massenvernichtungswaffen &#8211; zu stoppen,</li>
<li>dass sie es unterlassen müssen, solche Waffen zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen,</li>
<li>dass sie alle bestehenden Lagerbestände vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung treffen müssen,</li>
<li>sowie unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen müssen,</li>
<li>und Opfern, deren Recht auf Leben durch die Erprobung oder den Gebrauch von Atomwaffen beeinträchtigt wurde, angemessene Wiedergutmachung leisten müssen.</li>
</ul>
<p>Vor dem dargestellten Hintergrund sind die in jüngster Zeit von zwei prominenten Persönlichkeiten (H. Münkler und J. Fischer) verlautbarten Empfehlungen, die Europäische Union möge sich zu Zwecken der Abschreckung mit Atomwaffen ausrüsten, schlichtweg empörend; denn sie zielen auf eine eklatante Verletzung von Völkerrecht ab. Die Mitgliedstaaten der EU sind in mehrfacherweise an die Gebote und Verbote des Humanitären Völkerrechts und der im Zivilpakt verankerten Menschenrechte gebunden: Sie sind alle dem UN-Zivilpakt beigetreten, und sie haben sich zusätzlich im EU-Vertrag verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren und insbesondere die Menschenrechte zu wahren und zu schützen (Art.2, Art.3 Abs.5, Art.6 Abs.1 bis 3 und Art.21 Abs.1 EU-Vertrag unter Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).</p>
<p>Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, durch den Atomwaffensperrvertrag (NVV) untersagt, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder sonstwie zu erwerben (Art.2 NVV). Und Frankreich &#8211; der einzigen Atommacht innerhalb der EU &#8211; ist es durch den NVV verboten, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an einen Nichtkernwaffenstaat unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben (Art.1 NVV). Diese im NVV vereinbarten Verbote sind daher für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bedeutung des NVV wird in allen Erklärungen der EU-Organe &#8211; des Parlamentes, des Rates und der Kommission &#8211; immer wieder hervorgehoben, und zwar einschließlich der Verpflichtung aller Staaten, „<i>in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle</i>“ (Art.6 NVV). Wir verweisen beispielhaft auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung des 10. NVV-Prüfungskonferenz und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2021 zu den Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen.</p>
<p>Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hat in einem Kommentar vom 08.12.2023 dem Ruf nach Atomwaffen für die EU widersprochen und hat sich dabei auf politische Argumente beschränkt: “<i>Die EU braucht keine Atombombe. Für die Sicherheit sind andere Schritte nötig.“</i> (<a href="https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html</a>) Wir halten es für dringend geboten, zusätzlich auch die völkerrechtlichen Aspekte einzubeziehen, welche der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten nicht nur eine weitere Stärkung des NVV, sondern darüber hinaus einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag nahelegen.</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2023/12/der-ruf-nach-atomwaffen-fuer-die-eu-widerspricht-dem-voelkerrecht/" data-wpel-link="internal">Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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		<title>Stellungnahme der IALANA zur Lieferung von Streumunition an die Ukraine</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2023/07/stellungnahme-der-ialana-zur-lieferung-von-streumunition-an-die-ukraine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 05:24:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2023/07/stellungnahme-der-ialana-zur-lieferung-von-streumunition-an-die-ukraine/" data-wpel-link="internal">Stellungnahme der IALANA zur Lieferung von Streumunition an die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch ein großes Risiko, wenn russisches Militär weiteres ukrainisches Staatsgebiet erobere und ukrainische Zivilisten unterwerfe. Zur Verteidigung brauche die Ukraine dringend weitere Artilleriemunition. Biden selbst betonte, der Schritt sei mit dem US-Kongress und den Verbündeten abgesprochen.</p>
<p>Streumunition ist durch das am 1. 8. 2010 in Kraft getretene Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von zahlreichen Staaten völkerrechtlich geächtet. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat inzwischen 111 Mitgliedsstaaten. Weitere 13 haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die hauptsächlichen Erzeuger- und Verwender-Nationen USA, Russland, China und Israel gehören dem Vertragswerk nicht an. Die Ukraine zählt ebenfalls zu der Gruppe der Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Weil eine einheitliche Staatenpraxis und auch die übereinstimmende Rechtsüberzeugung der Staaten fehlen, ist derzeit ausgeschlossen, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben zum Völkergewohnheitsrecht und damit für alle Staaten verbindlich geworden ist. Die Lieferung der Streumunition durch die USA in die Ukraine verstößt daher nicht gegen das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition.</p>
<p>Trotzdem bleibt der Einsatz von Streumunition weiterhin sehr problematisch. In dem Gutachten vom 8. 7. 1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) unter Ziffer 95 festgestellt, dass nach den Prinzipien und Regeln des für den bewaffneten Konflikt verbindlichen humanitären Völkerrechts Methoden und Mittel der Kriegsführung verboten sind, die jede Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ausschließen. Unter Ziffer 78 beschreibt der IGH dieses Prinzip als eins der „kardinalen Prinzipien“ des humanitären Völkerrechts, wonach Staaten „niemals Waffen einsetzen dürfen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können.“ Das ist aber bei der Streumunition der Fall, weil sie einerseits beim Einsatz streut – also nicht präzise eingesetzt werden kann – und andererseits ein Teil der Submunition nicht explodiert, und somit zu Landminen wird, die nach Ende der Kampfhandlungen jahrelang eine erhebliche Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Diese Eigenschaften von Streumunition machen deren Einsatz in der Regel unverhältnismäßig.</p>
<p>Wenn die Bundesregierung – wie die Erklärung von US-Präsident Biden vermuten lässt – der Lieferung der Streumunition ausdrücklich zugestimmt hat, hätte Deutschland als Mitgliedsstaat gegen seine Staatenverpflichtung aus dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition verstoßen. Denn mit Art. 1 Abs. 1c des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen. In der Zustimmung könnte nicht nur eine verbotene Unterstützung der USA, sondern auch die innerstaatlich strafbare Förderung der Lieferung nach §§ 18a, 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) liegen.</p>
<p>Schwerwiegender ist, wenn der Transport der Streumunition aus den USA über deutsches Staatsgebiet erfolgt. Das ist höchstwahrscheinlich der Fall, weil es sowohl beim Seetransport als auch auf dem Luftweg der kürzeste Weg wäre. In diesen Fällen könnten die USA die Streumunition nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung transportieren. Für ihre Transport-Flugzeuge benötigte sie Überfluggenehmigungen Deutschlands, für Zwischenlandungen auf US-Stützpunkten in Deutschland Lande- und Starterlaubnis. Diese Erlaubnis darf die Bundesregierung nicht erteilen, weil Deutschland sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition verstoßen würde. Werden die Genehmigungen erteilt, sind die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, weil nach §§ 18a, 20a KWKG die Durchführung der Streumunition durch das Bundesgebiet strafrechtlich verboten ist.</p>
<p>Die Verbote nach dem humanitären Völkerrecht, nach dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition und nach §§ 18a, 20a KWKG verlieren ihre rechtliche Verbindlichkeit nicht durch den Verteidigungsstatus der Ukraine als völkerrechtwidrig angegriffener Staat. Der IGH hat in seinem Gutachten festgestellt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden“. Verteidigen dürfen sich Staaten nur mit Waffen, welche die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts erfüllen (Ziff. 42). Die Verteidigung mit unterschiedslos auch gegen Zivilisten wirkende Waffen ist wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit dem humanitären Völkerrecht rechtswidrig. Somit verstoßen sowohl das angreifende Russland als auch die sich verteidigende Ukraine durch den Einsatz von Streumunition gegen das Völkerrecht.</p>
<p>Deutschland ist durch Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition verpflichtet, die Normen, die darin niedergelegt sind, zu fördern und sich nach besten Kräften zu bemühen, „Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichtet ist, den USA bei der Lieferung und der Ukraine beim Einsatz von Streumunition „in den Arm zu fallen“</p></div>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2023/07/stellungnahme-der-ialana-zur-lieferung-von-streumunition-an-die-ukraine/" data-wpel-link="internal">Stellungnahme der IALANA zur Lieferung von Streumunition an die Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Stationierung von Atomwaffen in Belarus: Nukleare Teilhabe verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag und das Menschenrecht auf Leben</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2023/03/stationierung-von-atomwaffen-in-belarus-nukleare-teilhabe-verstoesst-gegen-den-atomwaffensperrvertrag-und-das-menschenrecht-auf-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Mar 2023 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In seiner Ankündigung einer künftigen gemeinsamen Nutzung russischer Atomwaffen mit Weißrussland hat der russische Präsident Vladimir Putin versucht, politische Kritik und juristische Bedenken seitens anderer Staaten im Voraus abzuwehren. Er behauptete, dass eine solche gemeinsame Nutzung möglich sei, &#34;ohne in irgendeiner Weise unsere Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu verletzen“. Diese Erklärung ist jedoch ein untauglicher [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2023/03/stationierung-von-atomwaffen-in-belarus-nukleare-teilhabe-verstoesst-gegen-den-atomwaffensperrvertrag-und-das-menschenrecht-auf-leben/" data-wpel-link="internal">Stationierung von Atomwaffen in Belarus: Nukleare Teilhabe verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag und das Menschenrecht auf Leben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In seiner Ankündigung einer künftigen gemeinsamen Nutzung russischer Atomwaffen mit Weißrussland hat der russische Präsident Vladimir Putin versucht, politische Kritik und juristische Bedenken seitens anderer Staaten im Voraus abzuwehren. Er behauptete, dass eine solche gemeinsame Nutzung möglich sei, &quot;<i>ohne in irgendeiner Weise unsere Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu verletzen“.</i> Diese Erklärung ist jedoch ein untauglicher Versuch, die in mehrfacher Hinsicht bestehenden völkerrechtlichen Schranken beiseite zu schieben.</p>
<p>Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen („Atomwaffensperrvertrag“) verpflichtet die atomwaffenbesitzenden Vertragsstaaten, &quot;Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Ferner verpflichtet er die Kernwaffenstaaten, keinen Nichtkernwaffenstaat zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen […] zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen“. Der Vertrag erlegt den Nichtkernwaffenstaaten die entsprechende Verpflichtung auf, nicht der Empfänger einer solchen Weitergabe oder Unterstützung zu sein.</p>
<p>Gegen diese Verpflichtungen werden Russland und Belarus durch die geplante gemeinsame Nukleare Teilhabe verstoßen, denn sie bedeutet eine mittelbare Weitergabe der in Belarus stationierten taktischen Atomwaffen. Die belarussischen Streitkräfte sollen bereits im April für den Einsatz dieser Waffen trainiert werden, und sie würden im Falle des Einsatzes auch die unmittelbare Verfügungsgewalt über sie erhalten. Das ist – worauf Präsident Putin zutreffend hingewiesen hat – exakt auch der Zweck der von den USA und Deutschland (sowie Italien, Belgien, der Türkei und der Niederlande) praktizierten Nuklearen Teilhabe, die von uns seit langem als völkerrechtswidrig kritisiert wird (ausführlich unter Widerlegung der von der Bundesregierung vorgebrachten Rechtfertigungsargumente in der <a href="https://www.ialana.de/images/pdf/101022_Nukleare_Teilhabe-Endfassung-Druck_lv.pdf" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Publikation „Nukleare Teilhabe“</a>).</p>
<p>Jeder Einsatz von Atomwaffen und schon dessen Androhung sind sowohl nach humanitärem Völkerrecht, als auch nach dem Internationalen Menschenrecht auf Leben (Artikel 6 des UN-Zivilpaktes) verboten (Hinweis auf das Gutachten des IGH vom 8.7.1996 und auf den General Comment Nr. 36 des UN-Menschenrechts-ausschusses vom 30.10.2018). Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Einsätze und Androhungen im Rahmen der Nuklearen Teilhabe, sowie bereits auf die der Vorbereitung dienenden Stationierungen und Einsatzübungen.</p>
<p>IALANA appelliert deshalb nachdrücklich</p>
<p>&#8211; an die Regierungen der Russischen Föderation und Belarus, ihre Pläne und Vorbereitungen für eine Nukleare Teilhabe aufzugeben,</p>
<p>&#8211; an die Regierungen der USA und Deutschlands, sowie Italiens, Belgiens, der Türkei und der Niederlande, ihre Nukleare Teilhabe unverzüglich zu beenden,</p>
<p>&#8211; an die Regierungen aller Atomwaffenstaaten, endlich „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (Verpflichtung aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages).</p></div>
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		<title>Ächtung von Atomwaffen ist Einsatz für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2021/07/aechtung-von-atomwaffen-ist-einsatz-fuer-menschenrechte-und-den-schutz-der-umwelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2021 06:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das epochale Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit von Atomwaffen ist nach 25 Jahren aktueller denn je, sagen Otto Jäckel und Amela Skiljan von IALANA Deutschland aus Anlass des 25. Jahrestags der Veröffentlichung des Gutachtens am 08. Juli 1996. Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2021/07/aechtung-von-atomwaffen-ist-einsatz-fuer-menschenrechte-und-den-schutz-der-umwelt/" data-wpel-link="internal">Ächtung von Atomwaffen ist Einsatz für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das epochale Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit von Atomwaffen ist nach 25 Jahren aktueller denn je, sagen Otto Jäckel und Amela Skiljan von IALANA Deutschland aus Anlass des 25. Jahrestags der Veröffentlichung des Gutachtens am 08. Juli 1996.<br />
Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlich anzuwendenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dies ist die zentrale Erkenntnis des wichtigsten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.</p>
<p><b>Eine Initiative der Zivilgesellschaft</b></p>
<p>Zur Erstattung des Gutachtens beauftragt worden war der IGH durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine zivilgesellschaftliche Kampagne, initiiert von IALANA, IPPNW und dem von Bertha von Suttner gegründeten Internationalen Friedensbüro IPB, der sich weltweit über 2.000 Initiativen angeschlossen hatten und die dem Gericht im Friedenspalast von Den Haag über eine Million Unterschriften übergab.</p>
<p><b>Atomwaffenfreie Zonen und UN-Resolutionen</b></p>
<p>Das Gericht hatte sich bei seiner Untersuchung zunächst mit den bestehenden internationalen Verträgen und UN-Resolutionen beschäftigt, die sich mit Atomwaffen befassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass noch keine vertraglichen oder gewohnheitsrechtlichen Regeln bestünden, nach denen der Einsatz von Atomwaffen in jedem Fall erlaubt oder verboten sei. Ein Verbotsvertrag wie für biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen bestand zu dieser Zeit noch nicht. Wegen der regionalen Begrenztheit der Verträge von Tlatelolco, Rarotonga, Bangkok und Kairo über die Errichtung von atomwaffenfreien Zonen in Südamerika, im Südpazifik, in Südasien und in Afrika sowie wegen der Gegenstimmen gegen die Vielzahl von Resolutionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit denen die Atomwaffenmächte zur Abrüstung aufgefordert worden sind, könne noch nicht von einer allgemeinen Rechtsansicht (opinio juris) gesprochen werden, wonach Atomwaffen per se rechtswidrig seien.</p>
<p><b>Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der militärischen Mittel</b></p>
<p>Das Gericht hatte sich sodann den im bewaffneten Konflikt einzuhaltenden Regeln der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts zugewandt und folgendes festgestellt. Das Recht auf Notwehr in Art. 51 UN-Charta, wonach jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich der Sache angenommen hat, unterliege bestimmten Einschränkungen, die sich aus den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ergeben. Es gibt eine besondere gewohnheitsrechtliche Regel, wonach nur Maßnahmen gerechtfertigt sind, die zu dem bewaffneten Angriff im Verhältnis stehen und notwendig sind, um ihm zu begegnen (Ziffer 41 des Gutachtens).</p>
<p><b>Die Regeln des humanitären Völkerrechts</b></p>
<p>Darüber hinaus muss nach Ansicht des IGH jede der Verteidigung dienende Gewaltanwendung zugleich die für bewaffnete Konflikte verbindlichen Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Dazu zählen insbesondere das „Haager Recht“ über die Gesetze des Landkriegs, das die Mittel und Methoden beschränkt, den Feind in einem internationalen bewaffneten Konflikt zu schädigen, das „Genfer Recht“, das die Kriegsopfer schützt und darauf abzielt, das Leben kriegsunfähiger Angehöriger der Streitkräfte und unbeteiligter Personen zu schützen und schließlich das Recht, mit dem die Anwendung bestimmter Waffen wie erstickende Gase, Dumdum-Geschosse, die sich im Körper aufpilzen, biologische und chemische Waffen und Anti-Personen-Landminen verboten werden. Im Ergebnis gelangte er zu der Feststellung, dass Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, weil deren Waffenwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheidet, sie durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen und zu Schäden an der Umwelt und den Lebensgrundlagen der Menschen für zukünftige Generationen führen.</p>
<p><b>Das Neutralitätsgebot</b></p>
<p>Zudem verstoßen Atomwaffen gegen das Neutralitätsgebot, wonach das Territorium neutraler Mächte unantastbar ist, wie es schon in Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die Rechte und Pflichten  neutraler Mächte und Personen im Falle der Landkriegführung von 1907 hieß. Der Gerichtshof stellte klar, dass dieses Neutralitätsprinzip sich auch auf Schäden bezieht, die durch den Waffeneinsatz in einem kriegführenden Land  verursacht werden.</p>
<p><b>Eine fiktive Zusatzfrage der Atommächte, die der IGH unbeantwortet ließ</b></p>
<p>Die Nuklearmächte berufen sich stets darauf, dass der IGH im Tenor seines Gutachten auch erklärt hat, er könne angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre. Aus dem Kreis der Atomwaffenstaaten war argumentiert worden, dass der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation jedenfalls dann erlaubt sein müsse, wenn es sich bei den eingesetzten Atomwaffen um „saubere“ Atomwaffen mit niedriger Sprengkraft handele. Die Aussage des Gerichts hierzu war der Tatsache geschuldet, dass nach der Feststellung des IGH keiner der Staaten, die für die Rechtmäßigkeit der Anwendung von Atomwaffen eintreten, in dem Verfahren näher ausgeführt hatte, welche die genauen Bedingungen eines solchen ausnahmsweise zulässigen Einsatzes sein sollten und welche Eigenschaften angeblich „saubere“ Atomwaffen haben könnten.</p>
<p><b>Keine offene Hintertür für Nuklearmächte</b></p>
<p>Wie der seinerzeitige Präsident des IGH, Mohammed Bedjaoui, in einer Besprechung des Gutachtens erklärte, bekundete der Gerichtshof mit dieser Passage lediglich seine fehlende Information über die von den Atomwaffenstaaten behauptete mögliche Entwicklung von „sauberen“ Atomwaffen. Nach seiner Überzeugung sei gerade die bei der Explosion von Atomwaffen freigesetzte radioaktive Strahlung die typische Eigenschaft von Atomwaffen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße. „Saubere“ Atomwaffen, die keine radioaktive Strahlung verursachten, seien eben keine Atomwaffen mehr. Entscheidend bleibt somit, dass der IGH in den Gründen seines Gutachtens wiederholt betont hat, Notwehr sei nur mit Waffen erlaubt, deren Anwendung den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts nicht widersprechen; der IGH hat erklärt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta durch das humanitäre Völkerrecht eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden.“ Damit ist Notwehr mit Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtlich verboten, weil diese nach dem gegenwärtigen Stand der Waffentechnik nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden, vor allem durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen, die Umwelt und die Grundlagen zukünftigen Lebens zerstören und neutrale Staaten grenzüberschreitend in Mitleidenschaft ziehen. Zudem kann durch die ausdrückliche Erklärung des IGH, dass er über den Einsatz von Atomwaffen in einem bestimmten Szenario unter bislang unbekannten Bedingungen keine Entscheidung treffe, nicht der Schluss gezogen werden, er habe diese Frage in dem Sinne beantwortet, der Einsatz in diesem Szenario sei völkerrechtlich zulässig. Eine Frage offen zu lassen heißt eben gerade nicht, sie zu bejahen.</p>
<p><b>Die doppelte Pflicht, in gutem Glauben zu verhandeln und mit dem Ergebnis der vollständigen atomaren Abrüstung abzuschließen</b></p>
<p>Einstimmig vertrat der Gerichtshof schließlich die Rechtsauffassung, aus Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags und aus den Regeln des humanitären Völkerrechts ergebe sich die Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.</p>
<p><b>Der Atomwaffenverbotsvertrag, die Bundesregierung und die „nukleare Teilhabe“</b></p>
<p>Die Tatsache, dass die Atommächte sich beharrlich weigern, ihrer Pflicht zur Verhandlung über eine vollständige nukleare Abrüstung nachzukommen, führte erneut die Zivilgesellschaft auf den Plan. Die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen ICAN initiierte erfolgreich die Verhandlungen über den Abschluss eines Atomwaffenverbotsvertrags unter der Ägide der Vereinten Nationen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Die noch im Amt befindliche Bundesregierung folgte dem Aufruf der US-Regierung an alle NATO-Staaten, sich nicht daran zu beteiligen. In dem Jahresabrüstungsbericht 2020 von Außenminister Maas vom 04. Mai 2021 lesen wir dazu auf Seite 22: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist mit Deutschlands bündnispolitischen Verpflichtungen und insbesondere mit der nuklearen Teilhabe in der NATO unvereinbar“.</p>
<p>Dabei ist bezeichnend, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die Regeln des humanitären Völkerrechts in richtiger Weise präzise benennt, wenn es z.B. um das VN-Waffenübereinkommen geht, das das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen zum Gegenstand hat, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (S. 40), bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen diese Regeln jedoch völlig ignoriert.</p>
<p>Damit geht einher, dass die Bundesregierung sich mit den Jagdfliegern der Bundesluftwaffe auch im kommenden Herbst wieder an der Atomkriegsübung „Steadfast Noon“ beteiligen will.</p>
<p>Diese Haltung der Bundesregierung befindet sich im offenen Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Eine Auseinandersetzung der Bundesregierung mit dem humanitären Völkerrecht in der höchstrichterlichen Interpretation durch den IGH findet nicht statt. Wenn ihre Vertreter darauf angesprochen werden, flüchten sie sich im Zweifel mit dem Argument, Atomwaffen seinen ja nur „politische Waffen“, die niemand anwenden wolle, aus der Diskussion. Eine öffentliche Debatte  hierzu ist überfällig. Initiator dieser Debatte wird wiederum die Zivilgesellschaft sein müssen, so Otto Jäckel und Amela Skilian abschließend.</p></div>
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		<title>Am 5.12.2020 über 80 Aktionen für Abrüsten in Deutschland</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2020/12/am-5-12-2020-ueber-80-aktionen-fuer-abruesten-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2020 14:49:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>„Auf- und Hochrüstung ist keine Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verschärft die Gefahr neuer Kriege und verschwendet wertvolle Ressourcen, die für eine friedliche Weltordnung dringend gebraucht werden – für den Klimaschutz, die Bekämpfung der Fluchtursachen, die Entwicklungszusammenarbeit und die Verwirklichung der Menschenrechte. Die doppelte Gefahr eines Selbstmords der menschlichen Zivilisation ist denkbar [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-blast.com/2020/12/am-5-12-2020-ueber-80-aktionen-fuer-abruesten-in-deutschland/" data-wpel-link="internal">Am 5.12.2020 über 80 Aktionen für Abrüsten in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-blast.com" data-wpel-link="internal">News-Blast</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">„Auf- und Hochrüstung ist keine Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verschärft die Gefahr neuer Kriege und verschwendet wertvolle Ressourcen, die für eine friedliche Weltordnung dringend gebraucht werden – für den Klimaschutz, die Bekämpfung der Fluchtursachen, die Entwicklungszusammenarbeit und die Verwirklichung der Menschenrechte. Die doppelte Gefahr eines Selbstmords der menschlichen Zivilisation ist denkbar geworden, durch die Hochrüstung genauso wie durch die ungelösten sozialen und ökologischen Krisen“, heißt es im Frankfurter Appell, dr auf einer Aktionskonferenz im Oktober 2020 im Frankfurter Gewerkschaftshaus verabschiedet wurde.</p>
<p>Mit diesem Appell rufen Friedensinitiativen und Organisationen zum bundesweiten Aktionstag  für „Abrüstung und neue Entspannungspolitik“ am 5. Dezember 2020 in vielen Städten im Land auf.</p>
<p>Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, der bei der Aktion in Berlin als Redner dabei sein wird, erklärt: „Wir müssen die Spirale der Hochrüstung brechen. Der DGB protestiert gegen den globalen Rüstungswahn und gegen das Zwei-Prozent-Ziel der NATO. Aufrüstung und Waffengewalt lösen keine Probleme. Wir brauchen stattdessen Investitionen in eine ökologisch verträgliche und sozial gerechte Zukunft.“</p>
<p>„Nukleare Aufrüstung mit neuen Bombern mitten in der Corona-Pandemie ist skandalös. Un­sere Gesellschaft braucht viel mehr Investitionen in ein handlungsfähiges Gesundheitswe­sen, in soziale Dienstleistungen und in soziale Sicherungssysteme, die wirklich alle vor Armut schützen“, unterstreicht der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und ruft zum Mitmachen auf.</p>
<p>Bis heute wurden der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ über 80 Aktionen in allen Teilen der Bundesrepublik gemeldet (<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/-4Jr_EYBl4I/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.friedenskooperative.de%2Fsondernewsletter-abruesten" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.friedenskooperative.de/sondernewsletter-abruesten</a>) Die örtlichen Initiativen haben sich angesichts der Corona-Pandemie darauf verständigt keine überregionalen Aktionen zu planen, sondern vor Ort für eine Umkehr zu einer Friedenspolitik statt immer weiterer Aufrüstung, die in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll, aktiv zu werden..</p>
<p><b>Im Arbeitsausschuss der Initiative „abrüsten statt aufrüsten“ arbeiten mit: Peter Brandt</b> (Neue Ent­span­nungs­politik Jetzt!) | <b>Reiner Braun</b> (Inter­na­tional Peace Bureau) | <b>Barbara Dieckmann</b> (Prä­si­den­tin der Welt­hunger­hilfe a.D.) | <b>Thomas Fischer</b> (DGB) | <b>Philipp Ingenleuf</b> (Netz­werk Friedens­ko­ope­ra­tive) | <b>Christoph von Lieven</b> (Green­peace) | <b>Michael Müller</b> (Natur­freunde, Staats­sekre­tär a. D.) | <b>Willi van Ooyen</b> (Bundes­aus­schuss Friedens­rat­schlag) | <b>Miriam Rapior</b> (BUND­jugend, Fri­days for Fu­tu­res) | <b>Clara Wengert</b> (Deut­scher Bundes­jugend­ring) | <b>Uwe Wötzel</b> (ver.di) | <b>Thomas Würdinger</b> (IG Metall) | <b>Olaf Zimmermann</b> (Deut­scher Kul­tur­rat).</p>
<p>Während der Aktionstage ist das Büro der Friedens- und Zukunftswerkstatt im Frankfurter Gewerkschaftshaus in der (<b>Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: 069 24249950 </b>besetzt und steht für weitere Informationen zur Verfügung.</div>
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		<title>IALANA Stellungnahme zu den Plänen weite Teile des besetzten palästinensischen Westjordanlands zu annektieren</title>
		<link>https://www.news-blast.com/2020/06/ialana-stellungnahme-zu-den-plaenen-weite-teile-des-besetzten-palaestinensischen-westjordanlands-zu-annektieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma IALANA Deutschland]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2020 06:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>IALANA fordert klare Stellungnahme und politische Schritte der Bundesregierung gegen die Pläne der israelischen Regierung, weite Teile des besetzten palästinensischen Westjordanlands zu annektieren Die neugebildete Koalitionsregierung unter Benjamin Netanjahu und Benjamin Gantz hält an den schon vorher von Netanjahu verkündeten Plänen fest, alle 128 Siedlungen und das Jordantal, den fruchtbarsten Teil Palästinas, zu annektieren. Das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>IALANA fordert klare Stellungnahme und politische Schritte der Bundesregierung gegen die Pläne der israelischen Regierung, weite Teile des besetzten palästinensischen Westjordanlands zu annektieren</b></p>
<p>Die neugebildete Koalitionsregierung unter Benjamin Netanjahu und Benjamin Gantz hält an den schon vorher von Netanjahu verkündeten Plänen fest, alle 128 Siedlungen und das Jordantal, den fruchtbarsten Teil Palästinas, zu annektieren. Das Wahlergebnis zeigt, dass diese Annexionspläne von dem größten Teil der nichtarabischen Bevölkerung Israels geteilt werden. Voraussetzung für diesen radikalen Schritt war die Zustimmung der USA, die US-Außenminister Pompeo am 25. April gegeben hat. Andere Regierungen sind offenbar nicht konsultiert worden, vor allem nicht die betroffenen Palästinenser.</p>
<p>Jede Annexion fremden Territoriums ist ein schwerer Verstoß gegen internationales Recht und daher illegal. Die Vereinten Nationen haben nie die Annexion Jerusalems und der Golan-Höhen anerkannt, der Internationale Gerichtshof hat die Annexion in seinem Gutachten zur Mauer von 2004 ausdrücklich als rechtswidrig und nichtig bezeichnet. Daran ändert auch nichts, dass US-Präsident Trump die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik bestreitet und die syrischen Golan-Höhen und Ostjerusalem als integralen Teil Israels anerkennt. Beides ist nach internationalem Recht irrelevant und selbst ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht. Dies gilt auch für den sog. Nah-Ost-Plan der Trump-Administration, der auf der weitgehenden Enteignung und Annexion palästinensischen Territoriums aufbaut. Er zerstört damit endgültig die Zwei-Staaten-Lösung, die entsprechend zahlloser UNO-Resolutionen immer noch die Grundlage der internationalen Palästinapolitik bildet. Das Ziel eines palästinensischen Staates neben Israel, das seit der UNO-Resolution 181 aus dem Jahr 1947 immer noch gültig ist, wird aufgegeben und eine von den Palästinensern geplante Hauptstadt Ost-Jerusalem illusorisch. Für einen Staat Palästina mit eigenen Grenzen bleibt kein Territorium übrig. Die Reste Palästinas werden ohne eigene Selbstbestimmung und Souveränität faktisch der israelischen Willkür ausgeliefert – eine neue Art von Kolonie.</p>
<p>Ein Prozess der Zerstörung, Enteignung und Kolonisierung hat sich durch die Jahrzehnte vor allen Augen in den besetzten Gebieten vollzogen, ohne dass die internationale Gemeinschaft dagegen erkennbaren Widerstand geleistet hätte. Insbesondere die deutsche Bundesregierung hat nicht nur weitgehend geschwiegen, sondern im Rahmen der EU aktiv Initiativen verhindert, die Israel zum Stopp der Siedlungs- und Aufhebung der Besatzungspolitik bewegen sollten. Ihre gelegentliche und vorsichtige „Kritik“ konnten die israelischen Regierungen eher als Unterstützung denn als Ablehnung ihrer Politik auffassen. Zudem hat die Bundesrepublik Palästina die Anerkennung als Staat in der UNO verweigert, obwohl es über alle Merkmale eines Staates verfügt und von über 2/3 der Mitgliedstaaten in der UNO anerkannt wird. Sie hat sogar im jüngsten Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag , in dem es um die Klage gegen Israel wegen schwerer Kriegsverbrechen im Krieg gegen Gaza 2014 und Menschenrechtsverstößen in den besetzten Gebieten geht, versucht, das Verfahren zu verhindern. Allerdings vergeblich, da die Generalanklägerin Fatou Bensouda die Rechtssprechungskompetenz des Gerichtshofs über Palästina ausführlich begründet und anerkannt hat.</p>
<p>Die Situation ist dramatisch. Netanjahu will unbedingt die Annexion bis zu den nächsten Wahlen in den USA unter der Präsidentschaft von Trump durchführen und hat den 1. Juli als Termin festgesetzt. Es bleibt wenig Zeit, in der die internationale Gemeinschaft ihr ständiges Bekenntnis zum Internationalen Recht durch wirksame Maßnahmen unter Beweis stellen kann. Die Staaten können nicht den Widerspruch begründen, Russland wegen des Anschlusses der Krim mit Sanktionen zu belegen, Israel aber bei der Zerstörung der staatlichen Existenz eines Volkes durch die Annexion ihres Territoriums gewähren zu lassen. Insbesondere die Bundesregierung muss ihre Verantwortung, die sie immer nicht nur gegenüber Israel sondern auch gegenüber den Palästinensern betont hat, wahrnehmen und ihre legitimen Rechte schützen.</p>
<p>Sie kann sich dabei auf internationale Kritik stützen, die sogar aus Israel selbst kommt. 56 ehemalige Knesset-Abgeordnete haben die Annexion als einen „tödlichen Schlag für eine Friedensmöglichkeit und die Schaffung eines Apartheid-Staates“ abgelehnt. 300 ehemalige Generäle und Offiziere der israelischen Armee und Chefs des Mossad haben ebenfalls die Pläne der Regierung scharf kritisiert. In Großbritannien haben sich 127 ehemalige und gegenwärtige Parlamentarier aller Parteien an die britische Regierung gewandt und  Premier Minister Johnson aufgefordert, die Illegalität der Annexionen zu rügen und „ernsthafte Konsequenzen inklusive Sanktionen“ anzukündigen.</p>
<p>Die Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Armement (IALANA) schließt sich dieser Kritik an und fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Recht nachzukommen und alles zu unternehmen, dass Israel von seinen Annexionsplänen Abstand nimmt. Insbesondere sollte sie auf die Aussetzung des EU-Israel Assoziierungsabkommens dringen, solange Israel nicht die in Art. Zwei des Abkommens geforderte Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts garantiert. Dazu gehört, jegliche Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den illegalen israelischen Siedlungen zu untersagen und sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit israelischen Unternehmen in den besetzten Gebieten unterhalten werden. Desgleichen sollte jeder Waffenhandel untersagt und die militärische Kooperation mit Israel gestoppt werden. Die Bundesregierung sollte sich für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen in Gaza und dem besetzten Westjordanland einsetzen, statt zu versuchen, das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verhindern. Dazu fordern wir, dass die Bundesregierung endlich den Staat Palästina völkerrechtlich anerkennt. Die Bundesregierung darf sich nicht mehr hinter der verbrecherischen Geschichte der Nazi-Herrschaft verstecken und aus falsch verstandener Verantwortung zum Komplizen einer offen völkerrechtswidrigen Politik machen. Sie muss gegen die Annexion Stellung beziehen und ein Ende der seit Jahrzehnte dauernden illegalen Besatzung fordern.</p></div>
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