Der Gesetzgeber will die Bevölkerung vor Corona schützen. Ab dem 25. Januar 2021 sollen daher mehr Menschen von zu Hause arbeiten. Grundlage dafür ist die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ aus dem Bundesarbeitsministerium. Die Rechtsverordnung soll zunächst bis 15. März 2021 gelten. Bürotätigkeit wenn möglich von zu Hause Kern der Verordnung: Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten im Fall von […]
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