Es ist kaum zu glauben. Der Eurojackpot steht diese Woche bei seinem maximalen Betrag von 90 Millionen Euro. Vor der Ziehung am Freitag (25. Mai) hier die wichtigsten Informationen zum Mega-Jackpot:

·         Der Eurojackpot steht nun zum fünften Mal seit Start der Lotterie 2012 bei seinem maximalen Betrag von 90 Millionen Euro. Im Mai 2015 ging der Rekord-Gewinn nach Tschechien. Im Oktober 2016 erhielt ein Baden-Württemberger ebenfalls diese unglaubliche Summe. Beim dritten Mal – Anfang 2017 – teilten sich gleich fünf Spielteilnehmer den Jackpotbetrag. Jeweils 18 Millionen Euro gingen nach Hessen, Berlin, Niedersachsen, Dänemark und die Niederlande. Den bislang jüngsten 90-Millionen-Mega-Jackpot gab es im Februar 2018. Eine Tippgemeinschaft aus Finnland erhielt die gesamte Gewinnsumme aus dem 90 Millionen Jackpot.

·         Bemerkenswert: Bei inzwischen 323 Ziehungen der Lotterie, seit Start im März 2012, gab es bisher 49 Treffer in der obersten Gewinnklasse. Steht am kommenden Freitag ein Jubiläum an und gibt es womöglich den 50. Treffer im obersten Gewinnrang?

·         Eurojackpot ist eine Lotterie der Millionäre. 138 Gewinner, die Millionensummen einstrichen, hat sie bisher über alle teilnehmenden europäischen Länder hinweg glücklich gemacht. 72 davon leben in Deutschland. Besonders beeindruckend: Von den 138 Millionären konnten 56 Millionäre Gewinne im achtstelligen Bereich ihr Eigen nennen. Exakt zehn Millionäre konnten sogar mehr als 50 Millionen Euro abräumen.

·         Der letzte deutsche Millionär konnte im März 2018 begrüßt werden. Zwei Arbeitskollegen aus Berlin freuten sich über den Rekord-Gewinn von 42,7 Millionen Euro. Niemals zuvor hatte es in der Bundeshauptstadt einen höheren Lotteriegewinn gegeben.

·         Bei der jüngsten Ziehung der Lotterie Eurojackpot am vergangenen Freitag – 18. Mai – wurden fast 30 Millionen Spielreihen in Europa getippt. Dennoch reichte es nur zu vier Treffern in der Gewinnklasse 2 (Spanien, Niederlande und 2x Finnland), sowie sieben weiteren Gewinnern im dritten Gewinnrang.

·         An der Lotterie Eurojackpot nehmen inzwischen 18 europäische Länder teil. Zum Start im März 2012 waren es mit Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Niederlande und Slowenien nur sieben Länder. Zuletzt kam im Oktober 2017 Polen hinzu. Die weiteren Länder sind Spanien, Island, Norwegen, Schweden, Kroatien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Ungarn und die Slowakei.

·         Eine Zwangsausschüttung, bei der der Jackpot nach einer bestimmten Anzahl von Ziehungen ausgeschüttet wird, gibt es beim Eurojackpot nicht. Bei LOTTO 6aus49 wird der Jackpot zum Beispiel mit der 13. Ziehung über die zweite Gewinnklasse ausgeschüttet. Der 90-Millionen-Jackpot dagegen bleibt so lange stehen, bis einer oder mehrere Tipper ihn treffen.

·         Die Kosten für eine Spielreihe liegen bei 2 Euro pro Reihe sowie einer Spielscheingebühr, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein kann. Die zu tippende Spielformel lautet 5aus50 sowie zwei Eurozahlen aus einem zweiten Tippfeld 2aus10. Wer einen Spielschein nicht selbst ausfüllen will, kann sehr einfach im Internet unter www.eurojackpot.de, wie auch in den Annahmestellen per Quicktipp teilnehmen. Dann werden die Zahlen für die kommende Ziehung per Zufallsprinzip vom Rechner ermittelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Weseler Straße 108-112
48151 Münster
Telefon: +49 (251) 7006-1341
Telefax: +49 (251) 7006-1399
http://www.westlotto.de

Ansprechpartner:
Axel Weber
Leiter Kommunikation/Public Affairs
Telefon: +49 (251) 7006-1341
Fax: +49 (251) 7006-1399
E-Mail: axel.weber@westlotto.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.