Die DSGVO hat auch ihr Gutes: Die Verwaltung der uk-Domains sah sich jetzt gezwungen, die Regelung abzuschaffen, daß für die Registrierung von uk-Domains ein lokaler Kontakt benötigt wird. Jeder kann jetzt uk-Domains registrieren.

Die Nutzer konnten vor 2014 nur uk-Domains auf dem Third Level registrieren. Beispiel: com-domains.org.uk.

Die Domainfamilie aus Großbritannien bekam 2014 ein neues Familienmitglied: Man führte uk-Domains auf dem Second Level ein. Beispiel: Business.uk.

Das Motto der Kampagne von NOMINET lautet: "Je kürzer-desto schärfer." Die uk-Domains auf dem Second Level sind kürzer- und daher merkfähiger. Die Merkfähigkeit ist ein entscheidender Faktor bei dem Marketing einer Webseite.

Inhaber von .co.uk-Domains können bis 2019 lang das Recht geltend machen, bevorzugt die kürzere Schwesterdomains unter .uk zu registrieren. Wenn sie von diesem Recht nicht Gebrauch machen, kann ab 2019 jeder diese Domains unter .uk registrieren.Für Domaininhaber von Namen unter offiziellen Subdomains wie .org.uk, me.uk, ltd.uk, plc.uk etc. gilt dieses Vorrecht nur, wenn niemand den gleichen Namen unter co.uk registriert hat. Das Vorrecht ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so daß es im Fall der Veräußerung der Domain auf den Käufer mitübergeht.

Hans-Peter Oswald von Domainregistry.de erläutert: "Es ist für Unternehmen ratsam, wenn möglich, sich den eigenen Namen, wichtige Marken etc. unter alle englischen Domains zu sichern – mindestens unter den co.uk-domains, org.uk-domains als auch unter den uk-domains. Es kann eine brisante Situation entstehen, wenn ein Mitwettbewerber beispielsweise mit dem gleichen Namen unter .uk Konkurrenz macht."

Falls der gewünschte Namen schon vergeben ist, wird eine andere Dienstleistung interessant: Die Fa. Secura kann nicht nur co.uk-Domains, sondern auch uk-Domains im Moment der Löschung catchen.

Marc Müller

http://www.domainregistry.de/…
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