Angesichts immer wieder in die Öffentlichkeit dringender Nachrichten über rechtsradikale und -extreme Gesinnung im öffentlichen Dienst fordert der hessische dbb Landesbundvorsitzende Heini Schmitt einen konsequenten Umgang. „Selbstverständlich verfolgen wir die Berichte aufmerksam. Auch wir sagen, für rechtsextreme Gesinnungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz, ohne Wenn und Aber. Dies gilt nicht erst seit wenigen Wochen, sondern schon immer.“

Generell sieht er Extremismus kritisch: „Es ist für keine Art von extremen Gesinnungen Platz im öffentlichen Dienst, auch nicht für linke oder islamistische. Deshalb stehen wir dafür, dass man dies mit aller Konsequenz unterbindet.“

Das darf auch nicht dazu führen, dass aus auftauchenden Fallbeispielen ein Generalverdacht konstruiert wird oder rechtsstaatliche Prinzipien bei den Ermittlungen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst außer Acht gelassen werden. „Es ist auch nicht hinnehmbar, dass bspw. arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Sanktionen wegen ganz anderer Fehlverhalten nun drastischer ausfallen, nur weil Behördenleiter in vorauseilendem Gehorsam ihre Behörde nach außen als besonders beispielhaft dastehen lassen wollen.“

„Für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, wie für alle Menschen in unserer Gesellschaft auch, zunächst die Unschuldsvermutung“, mahnt Schmitt.

„Selbstverständlich ist das Einfordern der Verfassungstreue bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes ein Erfordernis“, sagt Schmitt. „Das hat aber schon immer gegolten, es darf nicht aus Anlass gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen saisonal unterschiedlich geschehen.“

Sehr kritisch sähe Schmitt aber eine mögliche Rückkehr des AfD-Spitzenpolitikers Björn Höcke in den Schuldienst. Höcke ist verbeamteter Lehrer im hessischen Staatsdienst. Wegen seiner politischen Tätigkeit ruht dieses Beamtenverhältnis zurzeit. „Ich sehe keine Möglichkeit, wie eine Rückkehr mit den bestehenden beamtenrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren sein könnte“, sagte Schmitt.

Unter anderem die Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte berichtet, dass das Verwaltungsgericht Meinigen in einem Eilverfahren entschieden hatte, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden dürfe. Die Antragsteller haben dem Gericht zufolge "in ausreichendem Umfang glaubhaft" gemacht, "dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist", sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/afd-bjoern-hoecke-faschist-verwaltungsgericht-meinigen ).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählt insgesamt 12.700 Menschen in Deutschland zur gewaltbereiten rechtsextremen Szene.

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