Die äußerst schwierige Situation der Corona-Krise stellt Bürger, Unternehmen und Politik vor große Herausforderungen. Leistungsfähige Telekommunikationsnetze sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen jetzt miteinander kommunizieren, mobil arbeiten und sich informieren können. Die in den Verbänden ANGA, Bitkom, BREKO, BUGLAS und VATM organisierten Telekommunikationsnetzbetreiber arbeiten mit Hochdruck daran, die Leistungsfähigkeit ihrer Netze und Dienste unter den gegebenen Umständen sicherzustellen. Dabei ist der Zugang zu Telekommunikationsanlagen von großer Bedeutung.  

Angesichts zunehmender Beschränkungen der Bewegungsfreiheit als Folge der COVID-19-Pandemie fordern die unterzeichnenden Verbände daher den Bund und die Länder auf, den Zugang von Servicetechnikern zu Anlagen der Sprach- und Datenkommunikation sowie der Fernseh- und Radioübertragung sicherzustellen. Dabei werden selbstverständlich die notwendigen und gebotenen Schutzmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes von Kundinnen und Kunden sowie aller weiteren Personen, aber auch sich selbst eingehalten.

„Die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Verwaltung, die Tätigkeit von Sicherheitsbehörden, die Verhinderung von Versorgungsengpässen, die wirtschaftliche Tätigkeit der Industrie und vieler Unternehmen, ebenso wie das mobile Arbeiten und die private Kommunikation hängen von einem einwandfreien Funktionieren der Telekommunikationsnetze ab. Unsere Unternehmen und ihre Dienstleister benötigen eine einfache und bundesweit einheitliche Sondergenehmigung, die ihnen auch im Fall noch weiterreichender Einschränkungen gestattet, für die Sicherstellung des Netzbetriebs zu sorgen“, betonen die Präsidenten der Verbände Thomas Braun (ANGA), Achim Berg (Bitkom), Norbert Westfal (BREKO), Theo Weirich (BUGLAS) und Martin Witt (VATM).  

Die Verbände haben heute den Verantwortlichen in Bund und Ländern einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dazu die Präsidenten der unterzeichnenden Verbände: „Wir gehen davon aus, dass Krisenstab, Länder und Kommunen zeitnah die erforderlichen Grundlagen für entsprechende Ausnahmerechte schaffen.“

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