Die 29 Mitglieder des Bezirkstags Pfalz treffen sich am Freitag, 26. Juni, um 10 Uhr im Saalbau in Neustadt an der Weinstraße. Nach einem kurzen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt berichtet Bezirkstagsvorsitzender Theo Wieder über die vergangenen Wochen und die Maßnahmen, die innerhalb des Bezirksverbands Pfalz im Umgang mit der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Sodann beschäftigt sich das pfälzische Parlament mit den Zuweisungen, die der Bezirksverband Pfalz vom Land Rheinland-Pfalz für die Wahrnehmung von Angelegenheiten erhält, die in den übrigen Landesteilen vom Land erfüllt werden. Hierunter fallen die Aufgaben des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation (PIH) in Frankenthal, der Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer, des Hofguts Neumühle bei Münchweiler an der Alsenz sowie in Teilen der Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern (MHK). Seit Jahren beklagte der Bezirkstag Pfalz eine unzureichende Finanzierung dieser Einrichtungen durch die pauschalierte Landeszuweisung.

Darüber hinaus gibt Wieder einen Ausblick auf die Entwicklung der Haushalte 2020 und 2021, außerdem stehen die Wahl von Gremienmitgliedern sowie die Jahresabschlüsse 2019 der LUFA und des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie auf der Tagesordnung. Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen einen Fotowettbewerb zum deutschen Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen und den Einbezug der Erfahrungen aus der Corona-Krise, beispielsweise im Zuge eines Ausbaus digitaler Angebote der Einrichtungen im Bezirksverband Pfalz. Die Einwohner der Pfalz können wieder Fragen an ihr gewähltes Parlament stellen; diese sollen vorab schriftlich an den Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder (postalisch an Bezirksverband Pfalz, Bismarckstraße 17, 67655 Kaiserslautern, per Fax an 0631 3647-153 oder per E-Mail an btv@bv-pfalz.de) gerichtet werden. Informationen über den Bezirksverband Pfalz sind im Internet unter www.bv-pfalz.de abrufbar. Aufgrund der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung, die zudem beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraums einen Nasen-Mund-Schutz tragen müssen.

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