Ein weiterer Schritt zurück zur Normalität: Ab 15. Juni werden zahlreiche Reisewarnungen aufgehoben; Reisen ins EU-Ausland und einige weitere Länder sind dann wieder möglich. Dennoch gelten in zahlreichen Ländern weiter Beschränkungen oder Quarantänemaßnahmen. Der KRAFTFAHRER-
SCHUTZ e.V. (KS) erläutert, was Auslands- und Inlandsreisende beachten müssen.

Nach dem strengen Lockdown der vergangenen Monate lockert die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Eine der größten Lockerungen,
die von vielen sehnsüchtig erwartet wird, betrifft den Reiseverkehr. So wurde am 3. Juni 2020 entschieden, dass die Reisewarnung für die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinte Königreich ab dem 15. Juni 2020 aufgehoben wird. So gelten dann stattdessen für die EU-Länder, Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein individuelle Warnhinweise. Konkret heißt dies, dass die Länder selbst über mögliche Einreiseverbote und andere Einschränkungen entscheiden.

Für Spanien gelten gesonderte Bestimmungen: Erste Touristen dürfen ab 15. Juni nach Mallorca und auf andere Baleareninseln reisen, ab 1. Juli sollen die Grenzen nach Spanien wieder vollständig geöffnet werden. Personen, die nach Großbritannien einreisen, müssen in eine 14-tägige Quarantäne. Für Norwegen gilt voraussichtlich auch nach dem 15. Juni eine Einreisesperre (Stand: 6. Juni 2020 nach Informationen des Auswärtigen Amtes). Für mehr als 160 Nicht-EU-Länder hat die Bundesregierung die Reisewarnung bis 31. August verlängert.

Besondere Vorkehrungen für Auslandsreisen
„Doch auch wer ab dem 15. Juni einen Urlaub im europäischen Ausland plant, muss sich der Tatsache bewusst sein, dass einiges anders sein wird als vor der Corona-Pandemie“, geben die Experten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) zu bedenken. So sollte man sich vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Reiselandes in Deutschland über aktuell gültige Bestimmungen und Einschränkungen informieren. Auch das Auswärtige Amt liefert auf seiner Website aktuelle Informationen zu den einzelnen Ländern. In diesem Zusammenhang müssen zudem die Bestimmungen von eventuellen Durchgangsländern beachtet werden. Nach wie vor sind auch der internationale Luft-, Bus- und Bahnreiseverkehr aufgrund der Corona-Bestimmungen in unterschiedlichem Maße beeinträchtigt.

Zudem ist es ratsam, den Reisekrankenversicherungsschutz zu überprüfen und eventuell um die Möglichkeit einer Rückholung zu erweitern. Darüber hinaus sollte man für den Fall der Fälle auf einen verlängerten Auslandsaufenthalt – beispielsweise bei Quarantäne – vorbereitet sein und entsprechend vorsorgen, etwa was finanzielle Belange und Medikamente betrifft. Last but not least empfiehlt das Auswärtige Amt deutschen Staatsangehörigen, sich unabhängig vom Reiseland und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste zur „Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland“ (Elefand) des Auswärtigen Amtes einzutragen. „In jedem Fall gilt es die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen und auch weiterhin Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten“, so die KS Experten.

Reisen innerhalb Deutschlands
Auch wer innerhalb des Bundesgebiets verreisen möchte, muss einiges beachten. Denn hier gelten die oftmals unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer – und zwar sowohl für Urlaube oder die Besuche bei Freunden als auch für die Nutzung von Zweitwohnungen, Dauercamperplätzen sowie Stellplätzen für Wohnmobile. Zudem sind Lockerungsschritte auch von den regionalen Entwicklungen der Infektionszahlen abhängig, können sich also kurzfristig ändern. Auch Auflagen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen sowie Restaurants und Cafés können je nach Bundesland variieren. Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer finden sich auf der Website der Bundesregierung unter dem Menüpunkt „Coronavirus in Deutschland“. „Doch unabhängig davon, in welches Bundesland man fährt oder ob man ins Ausland reist: Lokal geltende Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen gilt es weiter zu befolgen“, resümieren die Experten des KS.

 

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 650.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel