Die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung stellt die Energiebranche vor Herausforderungen. Da die Vertragsbeziehungen hier typischer Weise langfristiger Natur und nicht deckungsgleich mit dem Absenkungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 sind, gibt es gleich drei denkbare Umsetzungsvarianten, die nach Gesetz und Erlass des Bundesfinanzministeriums zulässig sind. Die IT-Sparte der rhenag Rheinische Energie AG hat die umsatzsteuerlichen Vorgaben kurzfristig in […]
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