Radiohörerinnen und –hörer haben Grund zur Vorfreude. Zum Weihnachtsfest beschert ihnen die EU-weite Digitalradiopflicht einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz: Ab 21. Dezember müssen alle Radios, die den Programm- bzw. Sendernamen anzeigen können, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Rundfunkangebote ermöglichen. Das von Bund und Ländern beschlossene Gesetz unterscheidet dabei zwischen Autoradios in Neuwagen (§ 48 Abs. 4 TKG) und allen anderen handelsüblichen Radiogeräten (§ 48 Abs. 5 TKG).

Wegen der fortschreitenden Digitalisierung des Hörfunks in Europa ist es wichtig, dass Radios DAB+ und/oder IP empfangen können. Die neue Regelung setzt dies für Deutschland um.

Webseite zur EU-weiten Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP) ab 21. Dezember

Die zentrale Branchen- und Informationsplattform dabplus.de unterstützt die Umstellung mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen und informiert die Verbraucher unter www.dabplus.de/tkg:

  • Ein Countdown auf der Startseite zeigt die verbleibende Zeit bis die Neuregelung in Kraft tritt
  • Die Sonderseite dabplus.de/tkg erweitert das Angebot um FAQs zur Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP). Verbraucher, aber auch der Handel und die Hersteller, erhalten hier wesentliche Informationen zur Umstellung des Geräteangebots ab Dezember
  • Speziell für professionelle Marktteilnehmer hält der B2B-Bereich unter dabplus.de/downloads ein Informationsblatt zur Einführung der Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP) vor. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Downloads zur DAB+ Vermarktung für Hersteller und Handel sowie DAB+ Radiospots für Programmanbieter
  • Mit Newslettern und Kampagnen in Social-Media-Kanälen wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die bevorstehende Gesetzesänderung informiert

Radios in Neuwagen

Radios in Neuwagen müssen ab Werk den Empfang von digital-terrestrisch ausgestrahlten Hörfunkprogrammen, also DAB+, ermöglichen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Radio Serien- oder Sonderausstattung ist, für alle fabrikneuen Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M. Dazu zählen neben PKW auch Wohnmobile, Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Busse.

Das Gesetz für Radios in Neuwagen ist die Umsetzung einer europäischen Verordnung. Sie gilt innerhalb der EU.

Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP) auch für andere handelsübliche Geräte

Mit dem Gesetz für alle anderen handelsüblichen Radiogeräte (§ 48 Abs. 5 TKG) haben Bund und Länder die Pflicht zum digitalen Empfang nahezu auf den gesamten Radiogerätemarkt ausgeweitet. Kann ein Empfänger den Sendernamen anzeigen, fällt es unter die Digitalradiopflicht (DAB+ oder IP). Im Unterschied zu den DAB+ Radios in Neuwagen lässt der deutsche Gesetzgeber Herstellern bezüglich des digitalen Empfangs die Wahl: Sie müssen entweder über Internetradio oder über DAB+ verfügen, oder beides.

Über DAB+: Digitalradio DAB+ ist der überall frei empfangbare Radiostandard von heute, der die analoge Frequenzknappheit beendet. DAB+ folgt auf UKW und verbindet den klassischen Radioempfang ohne Internetkosten mit der Vielfalt digitaler Programmangebote. Alle öffentlich-rechtlichen und immer mehr private Radiosender strahlen Programme über DAB+ aus, wobei die Zahl der Angebote, die nur über DAB+ verfügbar ist, ständig wächst. Nach Beschluss von Bund und Ländern wird das Geräteangebot ab dem 21.12.2020 auf Digitalradio umgestellt. Das gilt für Neufahrzeuge und handelsübliche Radios. Das Gesetz kann Verbraucher vor falschen Kaufentscheidungen schützen und die Marktdurchdringung mit DAB+ Geräten fördern. Alle DAB+ Radios haben UKW inklusive.

Über den Digitalradio Deutschland e.V.

Das Digitalradio Büro Deutschland mit Sitz in Berlin ist eine Gemeinschaftsinitiative des Vereins Digitalradio Deutschland, also ARD, Deutschlandradio, privaten Radioveranstaltern, Geräteherstellern und Netzbetreibern, die sich zum Ziel gesetzt haben, Digitalradio DAB+ in Deutschland zu etablieren. Das Digitalradio Büro informiert die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und die Einführung von DAB+ in Deutschland. Der Zugang zum Digitalradio Deutschland e.V. steht allen Marktteilnehmern offen, die sich für DAB+ engagieren. Weitere Informationen zu DAB+ unter dabplus.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Digitalradio Deutschland e.V.
Hans-Rosenthal-Platz
10825 Berlin
Telefon: +49 (30) 85036841
http://dabplus.de

Ansprechpartner:
Carsten Zorger
Digitalradio Büro Deutschland
Telefon: +49 (30) 8503-6841
E-Mail: presse@dabplus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel