Medienaufsicht in Deutschland steht für den Schutz der Meinungsfreiheit in den Medien – analog wie digital. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Diese Freiheit ist unbedingter Gegenstand unserer demokratischen Grundordnung und viel zu häufig von Angriffen bedroht.

Hassrede ist ein Beispiel dafür, sie schränkt die Freiheit von Medien und Zivilgesellschaft sowie einen offenen Diskurs massiv ein. Daher setzen sich die Medienanstalten bereits seit Jahren aktiv im Kampf gegen strafrechtlich relevante Hasskommentare im Netz ein. Kooperationen zwischen den verschiedenen Medienanstalten sowie den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und regionalen Medienhäusern sind dabei Ausgangslage für zahlreiche Initiativen im gesamten Bundesgebiet. Ob „Verfolgen statt nur Löschen“, „Resignation ist keine Option“, „Keine Macht dem Hass“ oder die Hamburger „Offensive gegen Hass im Netz“ (OHNe Hass) – gemeinsames Ziel der Projekte ist es, auch im Internet keine rechtsfreien Räume zuzulassen und Hasskriminalität mit den Mitteln des Rechtsstaats zu begegnen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) nutzt verschiedene Wege, um gegen Online-Hassrede vorzugehen. Kann sie den Urheber eines Kommentares ermitteln, geht sie medienrechtlich gegen diesen vor. Sie verfügt außerdem über einen bevorzugten Meldestatus bei YouTube, Facebook, Instagram und TikTok, wodurch von ihr gemeldete Inhalte priorisiert überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurden so mehr als 300 Hasskommentare entfernt, die gegen Jugendmedienschutzbestimmungen und überwiegend auch gegen das Strafgesetzbuch verstießen.

Die MA HSH setzt sich auch für die strafrechtliche Verfolgung von Hassrede ein. Sie wirkte beratend beim Start der Initiative „Offensiv gegen Hass im Netz – konsequent anzeigen, effektiv verfolgen“ (OHNe Hass) der Hamburger Justizbehörde mit und zeigt über diese auch selbst Inhalte bei der Staatsanwaltschaft an.

Und auch im Rahmen von Veranstaltungen bezieht die MA HSH Position gegen Online-Hassrede. Am 26. August 2021 gehen wir in der Online-Veranstaltung „Gegen Online-Hass“ der Frage nach, wie digitale Hassrede die Gesellschaft verändert. Anschließend geben Referent:innen aus Justiz und Beratungsstellen Einblicke in die Schwierigkeiten, die in der Praxis beim Löschen von problematischen oder strafbaren Inhalten und dem Verfolgen von Straftaten bestehen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Wer wissen möchte, wie Nutzer:innen von Online-Diensten Hassrede im Internet melden können, findet eine Schritt-für Schritt-Anleitung auf ma-hsh.de. Nutzen Sie auch gerne das MA HSH-Beschwerdeformular um zu melden, wann und wo Ihnen im Internet problematische Inhalte aufgefallen sind. Dort stehen wir auch für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Weiterführende Links zu den Aktivitäten anderer Landesmedienanstalten:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MA HSH Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Telefon: +49 (40) 369005-0
Telefax: +49 (40) 369005-55
http://www.ma-hsh.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel