Vertreter*innen der 29 katholischen Räte in Deutschland unterstützen mit überwältigender Mehrheit die Einrichtung eines Synodalen Rates. Damit bestätigen sie einen entsprechenden Beschluss, den die Synodalversammlung im September gefasst hatte. In Passau erklärten die Delegierten jetzt bei ihrer jährlichen Rätetagung, dass „weitere Schritte zur Bildung des Synodalen Ausschusses und Rates sowie Synodale Räte in den einzelnen Bistümern“ angestrebt werden sollten. Ziel sei „die gelebte Kultur gemeinsamen Beratens und Entscheidens“.

In ihrer Erklärung, die von Diözesanräten aus Ostdeutschland angestoßen wurde, heißt es: „Einige Bistümer sind bereits auf dem Weg zur Einführung Synodaler Räte oder haben solche Strukturen bereits seit Jahren. Wir ermutigen alle, diesen Weg zu einer synodalen Kirche zu gehen.“ Ein Bischof könne „Kraft seiner Autorität einen solchen Rat für seine Diözese einrichten“.

Die Erklärung nimmt Bezug auf das vatikanische Schreiben vom 20. Januar 2023, zu dem sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, am 23. Januar erklärt hatte. Dem Vorwurf aus Rom, solche Räte würden die Autorität der Bischöfe infrage stellen, habe nicht nur Bischof Bätzing widersprochen. In der Erklärung heißt es: „Wir sind gern mit unseren Bischöfen auf dem Weg zu einer synodalen Kirche.“

Die Delegierten beschäftigten sich auf ihrer Jahrestagung ausführlich mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Diözesen. Gastreferenten waren die Rechtsanwälte Dr. Ulrich Wastl und Dr. Martin Pusch von der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl, deren Gutachtertätigkeit für die Erzdiözesen Köln und München sie in der bundesweiten Debatte zur kirchlichen Aufarbeitung bekannt gemacht hatten. Kai Christian Moritz vom Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz und Peter Grimm, Vorsitzender der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der Bistümer, waren ebenfalls Gastreferenten der Rätetagung.

Wolfgang Klose, Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), berichtete aus dem Arbeitskreis „Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland“, den das ZdK im Frühjahr 2021 ins Leben gerufen hatte. Ausdrücklich begrüßte er, dass Betroffene ab März Widerspruch gegen die Leistungshöhe einlegen können, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ihnen zuspricht. Für katholische Verbände und Institutionen forderte er künftig mehr Unterstützung „in der Aufarbeitung von Missbrauch“.  

Zur Konferenz der Räte trafen in Passau Delegierte der 27 deutschen Diözesen, des Katholikenrats des Militärbischofsamtes sowie des Bundespastoralrats der katholischen Gläubigen anderer Muttersprachen und Riten zusammen. In den diözesanen Räten sitzen gewählte Mitglieder. Jeder dieser Räte entsendet drei Vertreter*innen in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).  

Passauer Erklärung: „Gemeinsam auf dem Weg zu einer synodalen Kirche“

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