Vereinseigene Schwimmbäder, Eisbahnen und Co. müssen nicht wegen gestiegener Energiekosten schließen. Die Antragsfrist für den Energiehärtefallfonds zur Förderung energieintensiver Sportstätten läuft bis 20. Oktober 2023. 

Die Folgen der Energiekrise und den damit einhergegangenen Energiepreissteigerungen sind für die bayerischen Sportvereine bis heute spürbar. Insbesondere energieintensive Spezialsportflächen wie u.a. Kunsteisbahnen und Schwimmbäder sind von der existenzbedrohenden Kostenexplosion betroffen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat im Rahmen des Energiehärtefallfonds die Förderung energieintensiver Sportstätten ins Leben gerufen. Die Förderung kann ab sofort bis 20. Oktober 2023 beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Sportvereine, die die für 2023 verdoppelte Vereinspauschale beantragt hatten und deren Energiekosten, trotz der Auszahlung des Energiepreiszuschusses in Höhe von maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, um mehr als 10.000 Euro überschritten haben. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Sportstätten trotz der Mehrbelastungen bei den energiebedingten Ausgaben im Jahr 2023 offengehalten werden und zur Nutzung für die Vereinsmitglieder bereitstehen. Daneben muss die finanzielle Mehrbelastung auf die Energiekrise zurückzuführen sein.

Sport in Bayern findet das ganze Jahr statt

„Der BLSV setzt sich dafür ein, dass die bayerischen Vereine ihren Sport ganzjährig und in vollem Umfang anbieten können. Das gilt auch für energieintensive Sportstätten wie Eisflächen oder Schwimmbäder. Deswegen freuen wir uns, dass der bayerische Landtag entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt hat und der Bayerische Sportminister, Joachim Herrmann, die Sportvereine durch eine zusätzliche Härtefallhilfe konkret finanziell unterstützt. So kann der Betrieb dieser Sportstätten für unsere Vereine und ihre Sportlerinnen und Sportler aufrechterhalten werden“, freut sich BLSV-Präsident Jörg Ammon.

Antragsfrist bis 20. Oktober 2023

Die Anträge zur Förderung für energieintensive Sportstätten können ausschließlich in der Frist zwischen dem 21. September und 20. Oktober 2023 (Ausschlussfrist) bei den örtlich zuständigen Regierungen gestellt werden. Die vollständigen Richtlinien zur Förderung von energieintensiven Sportstätten sind auf der Website des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einsehbar. Der Förderantrag wird innerhalb der nächsten Tage zur Verfügung gestellt.

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