Wie umgehen mit anonymen Hinweisen und Whistleblowing? Seit Dezember regelt das ein neues Gesetz. Was das für die Unternehmen bedeutet, zeigt ein Webinar der IHK Heilbronn-Franken auf.

Am 16. Dezember vergangenen Jahres wurde das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben nach Verkündung durch den Bundesrat drei Monate Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember dieses Jahres.

Die IHK Heilbronn-Franken bietet am 8. Februar von 10 bis 12 Uhr das kostenfreie Webinar „Whistleblowing: Der richtige Umgang mit der neuen Gesetzeslage" an.

Die Themen:

  • Überblick der Anforderungen des neuen HinSchG
  • Herausforderungen im Mittelstand
  • Lösungsansätze für die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis

In dem Webinar werden unter anderem diese Fragen beantwortet:

  • Wie soll eine Meldestelle aufgebaut werden, die für Hinweisgeber attraktiv ist und die die Anforderungen des HinSchG (Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Datensicherheit, Prozessmanagement etc.) erfüllt?
  • Sind Unternehmen nun zur Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen verpflichtet oder nicht?
  • Wie ist das Verhältnis von interner und externer Meldestelle?
  • Was muss das Unternehmen in Sachen Datenschutz und Mitbestimmung beachten?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung auf
www.ihk.de/heilbronn-franken

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