Aktuelle Entwicklungen in sozialen Medien rufen erneut Besorgnis bei medizinischen Fachkräften und in den Apotheken hervor. Ein besorgniserregender Trend, die sogenannte "Paracetamol-Challenge", motiviert insbesondere junge Menschen dazu, eine exzessive Menge des Schmerzmittels Paracetamol einzunehmen, um innerhalb der Community Anerkennung zu gewinnen. Diese Praxis birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, die potenziell irreparable Leberschäden verursachen und tödlich enden können.

"Dass diese Mutprobe bestenfalls im Krankenhaus, schlimmstenfalls auf dem Friedhof enden kann, ist vielen Menschen offenbar nicht bewusst", kritisiert Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, den Hype. "Die unkontrollierte und hochdosierte Einnahme von Paracetamol führt zu akuten Leberschädigungen, die im schlimmsten Fall zu Organversagen und zum Tod führen können. Bereits in der Vergangenheit sind Menschen an den Folgen einer Paracetamol-Intoxikation verstorben. Daher ist es dringend erforderlich, dass Eltern, Großeltern und Lehrkräfte mit Jugendlichen über diese potenziell lebensbedrohlichen Konsequenzen sprechen."

Die Verbreitung gesundheitsgefährdender Aktionen auf Social-Media-Plattformen wie TikTok ist ein zunehmendes Problem. Das wurde auch auf der Sitzung des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit der Apothekerkammer Nordrhein in der vergangenen Woche erörtert. "Solche Inhalte sollten unverzüglich gelöscht werden. Algorithmen müssen derart programmiert sein, dass lebensgefährliche Herausforderungen gar nicht erst viral gehen. Leider ist dies derzeit nicht der Fall", kommentiert AKNR-Vizepräsidentin Kathrin Luboldt, die die Diskussion im Gremium der Selbstverwaltung moderiert hat.

Neben einer verstärkten Medienkompetenz bedarf es aus Sicht der Apothekerinnen und Apotheker auch einer verbesserten Gesundheitskompetenz. "Arzneimittel sind hochwirksame Substanzen, die einer sorgfältigen Anwendung und fachlichen Beratung bedürfen. Apothekerinnen und Apotheker spielen dabei eine essenzielle Rolle in der Aufklärung", betonen Luboldt und Dr. Hoffmann. "Diese Fehlentwicklung zeigt klar und deutlich, dass nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel – falsch angewendet – lebensgefährlich sein können. Vielmehr sind auch diese sogenannten OTC-Medikamente, die also ohne Verschreibung freiverkäuflich sind, eine besondere Ware. Vor Gerichten argumentieren wir immer wieder in genau diese Richtung. Letztlich muss klar sein, dass Arzneimittel in die Apotheke vor Ort gehören, denn nur dort ist die dringend nötige Patientensicherheit gewährleistet."

Über Apothekerkammer Nordrhein

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 11.900 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 8388-119
http://www.aknr.de

Ansprechpartner:
Jens Krömer
Pressesprecher
Telefon: 0211 8388-119
E-Mail: j.kroemer@aknr.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel