Die Deutsche Dystonie-Gesellschaft (DDG) schreibt bekanntlich im Rhythmus von zwei Jahren den mit 5.000 Euro dotierten Oppenheim-Preis aus. Der Preis dient der Förderung der klinischen Forschung wie auch der Grundlagenforschung im Gebiet der dystonen Erkrankungen.
Mit ihm sollen vor allem jüngere Forscher unter 40 Jahren aus dem deutschsprachigen Bereich für Arbeiten zur Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik und Therapie der Dystonien und zur psychosozialen Situation von Dystonie-Betroffenen ausgezeichnet werden.
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch drei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der DDG. Die abschließende Entscheidung über die Preisverleihung trifft der Vorstand der DDG auf der Basis der Gutachtervorschläge.
Die Preisverleihung erfolgt in der Regel auf der jeweiligen Jahrestagung der DDG – also im jetzigen Fall im August 2026. Bewerbungen sind in 3-facher Ausfertigung bis zum 31. Januar des entsprechenden Jahres an die Deutsche Dystonie Gesellschaft zu richten.
Die genauen Bewerbungskriterien finden Sie auf der Website der DDG (www.dystonie.de).
Der Vorstand der DDG
Deutsche Dystonie Gesellschaft e. V.
Gewerbering 3
86504 Merching
Telefon: +49 (8233) 2139805
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http://www.dystonie.de/
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E-Mail: ingrid.hartmann@dystonie.de
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