Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht ist am gestrigen 07.06.2026 abgelaufen. In der Bundespolitik wird die Kritik an der Richtlinie lauter – die zuständige Bundesfamilienministerin Karin Prien hat nun den erheblich höheren Bürokratieaufwand benannt und angekündigt, sich um Nachverhandlungen auf EU-Ebene bemühen zu wollen.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit – als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil aber vor den erheblichen bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen, die mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie einhergehen. In einem Positionspapier fordert der Verband insbesondere, dass bewährte Prinzipien – insbesondere die Tarifautonomie und die Angemessenheitsvermutung – erhalten bleiben und dass die Regulierung bürokratiearm und praxistauglich umgesetzt wird.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Richtlinie schießt in ihrer aktuellen Form weit über das Ziel hinaus – sie weitet Auskunftsansprüche und Berichtspflichten nicht nur unverhältnismäßig aus, sondern bedroht auch Tarifautonomie und Wettbewerbsfähigkeit. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund die Bestrebungen der Bundesregie-rung sich für Nachbesserungen einzusetzen, auch wenn diese reichlich spät kommen. Jetzt ist schnelles, konsolidiertes Handeln auf EU-Ebene erforderlich, gerade um in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten den politischen Willen zu einem wirksamen Bürokratieabbau mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.“

Aktuell gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen, darunter individuelle Auskunftsansprüche und Berichtspflichten. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie weitet diese Vorgaben jedoch erheblich aus, verschärft Sanktionen und Klagemöglichkeiten und führt zu zusätzlichem Organisations- und Dokumentati-onsaufwand sowie einer Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. Besonders kritisch bewertet Südwesttextil die Auswirkungen auf die Tarifautonomie: Tarifverträge gewährleisten bereits heute ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung bei der Entgeltfindung. Durch den Wegfall bestehender Privilegierungen für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen sowie die vorgesehene Überprüfung tariflicher Bewertungssysteme greift die Richtlinie in den verfassungsrechtlich geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien ein. Darüber hinaus erhöhen neue Kriterien zur Bewertung gleichwertiger Arbeit und die Ausweitung von Vergleichsgruppen auf konzern- und unternehmensübergreifende sowie hypothetische Vergleichsfälle die Komplexität und schaffen zusätzliche Rechtsunsicherheit. Auch die verpflichtende Gehaltstransparenz im Bewerbungsverfahren schränkt die Flexibilität von Arbeitgebern ein und kann den Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen. Südwesttextil fordert daher eine nationale Umsetzung, die Tarifautonomie und bewährte tarifliche Bewertungssysteme behält sowie praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Unternehmen sicherstellt.

Das vollständige Positionspapier mit allen Forderungen finden Sie hier.

Über den Südwesttextil e.V.

⁄Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.

⁄ Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.

⁄ Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.

⁄ Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.

Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

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