• RHEINPFALZ berichtet über Totalschaden
  • EQA und EQB wegen Brandgefahr im Rückruf
  • Stoll & Sauer hat drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten

Ein Mercedes-Elektroauto ist am 16. August 2026 auf einem Bauhaus-Parkplatz in Speyer während des Ladens in Vollbrand geraten. Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom selben Tag musste die Feuerwehr die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen; Fahrzeug und Ladesäule erlitten Totalschaden. Das Internet-Forum Mercedes-Fans berichtet, es habe sich um einen EQA gehandelt.

Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen, Probleme mit Hochvoltbatterien und Rückrufschreiben ernst zu nehmen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check. Die Kanzlei führt bereits zahlreiche Verfahren und hat gegen Mercedes drei erstinstanzliche Urteile zugunsten von Verbrauchern erstritten.

Der Fall ist besonders brisant, weil EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückgerufen werden. Ein zunächst vorgesehenes Software-Update konnte das Risiko nicht vollständig beseitigen. Inzwischen sollen bei betroffenen Fahrzeugen die Hochvoltbatterien ausgetauscht werden. Bereits im November 2025 war in Österreich ein Mercedes EQA in Brand geraten, obwohl laut Medienberichten das Software-Update durchgeführt worden war. Der SWR berichtete darüber am 3. März 2026.

Mercedes brennt beim Laden in Speyer

Nach Angaben der RHEINPFALZ geriet das Fahrzeug am Sonntagmorgen gegen 7 Uhr auf dem Bauhaus-Parkplatz in der Iggelheimer Straße während des Ladevorgangs in Vollbrand. Weil die Temperatur der Hochvoltbatterie nach dem Löschen erneut anstieg, musste die Feuerwehr zusätzliche Kühltechnik einsetzen. Der Einsatz dauerte rund fünfeinhalb Stunden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die RHEINPFALZ nennt Mercedes ausdrücklich als Hersteller.
  • Mercedes-Fans berichtet von einem Mercedes EQA.
  • Fahrzeug und Ladesäule erlitten Totalschaden.
  • Die Hochvoltbatterie musste über längere Zeit gekühlt werden.
  • Verletzt wurde niemand.
  • Die Brandursache ist bislang ungeklärt.

Bislang ist nicht festgestellt, dass der bekannte Batteriefehler bei EQA und EQB den Brand in Speyer verursacht hat. Ebenso ist nicht bekannt, ob das konkrete Fahrzeug von einem Rückruf betroffen war.

Mercedes EQA und EQB: Rückruf wegen Brandgefahr

Bei bestimmten Mercedes EQA und EQB besteht seit längerem ein Sicherheitsproblem an der Hochvoltbatterie. Bereits 2025 startete ein Rückruf, bei dem zunächst ein Software-Update vorgesehen war.

Der aktuelle Rückruf wird unter der KBA-Referenznummer 16136R geführt. Betroffen sind EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024. Ein möglicher interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie kann zu einem Fahrzeugbrand führen. Als Abhilfe ist inzwischen der Austausch der Hochvoltbatterie vorgesehen.

Bis dahin gelten für betroffene Fahrzeuge Einschränkungen:

  • Die Batterie soll nicht über 80 Prozent geladen werden.
  • Fahrzeuge sollen bis zum Austausch im Freien abgestellt werden.
  • Der Batterietausch soll durchgeführt werden, sobald Ersatz verfügbar ist.

Nach Angaben des ADAC sind weltweit mehr als 51.000 Fahrzeuge betroffen, davon mehrere Tausend in Deutschland.

Mercedes EQA brannte bereits in Österreich

Der SWR berichtete am 3. März 2026 unter Berufung auf Informationen der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA über zwei Fahrzeugbrände in Europa. Die betroffenen Fahrzeuge sollen das von Mercedes vorgesehene Software-Update bereits erhalten haben.

Einer der Fälle betraf einen Mercedes EQA, der im November 2025 auf dem Gelände eines Discounters in Österreich in Brand geriet. Mercedes erklärte dem SWR, Untersuchungen hätten ergeben, dass das Software-Update das Brandrisiko in seltenen Einzelfällen nicht vollständig beseitigen könne.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer sollten Verbraucher diese Entwicklung ernst nehmen. Wenn nach einer ersten Rückrufmaßnahme weiterhin ein Brandrisiko bestehen kann und schließlich die gesamte Hochvoltbatterie ausgetauscht werden muss, ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes

Dr. Stoll & Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren wegen der Hochvoltbatterie-Probleme bei Mercedes. Inzwischen hat die Kanzlei drei aktuelle erstinstanzliche Urteile zugunsten von Verbrauchern erstritten:

  • LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26
  • LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26
  • LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Eine höchstrichterliche Klärung speziell zur Batterieproblematik bei EQA und EQB liegt bislang nicht vor.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigen die Urteile jedoch, dass Verbraucher Sicherheitsprobleme und erhebliche Nutzungseinschränkungen nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen.

Was betroffene Verbraucher jetzt beachten sollten

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Haltern betroffener Fahrzeuge:

  • Rückrufstatus des eigenen Fahrzeugs prüfen.
  • Lade- und Parkvorgaben des Herstellers einhalten.
  • Rückrufschreiben und Werkstattunterlagen aufbewahren.
  • Warnmeldungen, Ladeprobleme und Nutzungseinschränkungen dokumentieren.
  • Software-Updates und Batterietausch schriftlich bestätigen lassen.

Gerade bei möglichen Kurzschlüssen und Brandgefahr geht es nicht nur um Reichweite oder Ladegeschwindigkeit, sondern um die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs.

Hochvoltbatterie-Probleme betreffen auch andere Hersteller

Mercedes ist kein Einzelfall. Auch andere Hersteller mussten Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride wegen möglicher Kurzschlüsse, Überhitzung oder Brandgefahr zurückrufen.

  • Volkswagen und Cupra: Betroffen sind unter anderem ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born.
  • Hyundai: Rückrufe betreffen unter anderem Kona Elektro und Ioniq EV.
  • Ford: Beim Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Probleme mit Batteriezellen und möglicher Brandgefahr. Dr. Stoll & Sauer führt bereits Verfahren.
  • Porsche: Beim Taycan kam es zu Rückrufen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie. Auch hier führt Dr. Stoll & Sauer Verfahren.

Weitere Rückrufe wegen möglicher Probleme mit Hochvoltbatterien betreffen unter anderem Jaguar, Renault und Nissan.

Für Verbraucher ist die Hochvoltbatterie ein zentraler Punkt: Sie gehört zu den technisch und wirtschaftlich wichtigsten Bauteilen eines Elektrofahrzeugs. Sicherheitsprobleme können deshalb erhebliche Auswirkungen auf Nutzung und Wert des Autos haben.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Je nach Einzelfall können bei erheblichen Problemen mit der Hochvoltbatterie Ansprüche gegen Verkäufer oder Hersteller bestehen. In Betracht kommen unter anderem:

  • Nachbesserung
  • Minderung
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz

Entscheidend sind unter anderem Kaufdatum, Fahrzeugmodell, konkreter Mangel und bereits durchgeführte Nachbesserungsmaßnahmen.

Betroffene Halter von Mercedes EQA und EQB sowie Besitzer anderer Elektrofahrzeuge mit Problemen an der Hochvoltbatterie können ihren Fall kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Die Kanzlei vertritt bundesweit Verbraucher in komplexen Verfahren gegen große Unternehmen und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Auto- und Verbraucherrecht.
Die Kanzleiinhaber Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben im Diesel-Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Rechtsgeschichte geschrieben. Für rund 260.000 Verbraucher wurde ein Vergleich über insgesamt 830 Millionen Euro erzielt. Auch an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und Meta ist die Kanzlei maßgeblich beteiligt.

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