Der BWVL begrüßt die Verabschiedung des ersten Mobilitätspakets im Europäischen Parlament. Nach langwierigen Verhandlungen schafft die EU mit dem nun gefundenen Kompromiss einen einheitlichen Rechtsrahmen für fairere Wettbewerbsbedingungen, effizientere Sozialvorschriften und klarer definierte Marktzugangsregelungen.

Insbesondere die neuen Bestimmungen zur Entsendung von Fahrern, den Lenk- und Ruhezeiten sowie den Kabotagevorschriften betrachtet der BWVL grundsätzlich positiv. „Die Einigung schafft eine konstruktive Grundlage für den Abbau bürokratischer Hürden, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und einen faireren Wettbewerb im Allgemeinen“ so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger.

Veränderte Vorschriften sind jedoch nur so gut wie ihre tatsächliche Anwendung. Hierzu bedarf es effiziente Kontrollmechanismen. „Der Erfolg dieser hart erarbeiteten europäischen Einigung dürfe bei der Umsetzung nicht ihr Potential verspielen“ so Olligschläger weiter.

Enttäuscht zeigt sich der BWVL dagegen von der obligatorischen Rückkehrpflicht des Fahrzeugs alle acht Wochen in den Niederlassungsstaat. Die Transport- und Logistikwirtschaft zeigt großen Einsatz für die Erreichung der europäischen Klimaschutzziele. Sollte es zu Leerfahrten über Hunderte Kilometer kommen, wäre dies nicht nur wirtschaftlich unrentabel, sondern widerspräche auch den europäischen Zielen, die CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr signifikant zu reduzieren.

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