Das Landgericht Tübingen hat entschieden.

Negativzinsen auf Tages- und Festgeld sind unzulässig!

Das Landgericht Tübingen gab der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.

Die Verbraucherzentrale verlangte von der Volksbank Reutlingen, auch zukünftig auf negative Zinsen für Spareinlagen zu verzichten.

Das Landgericht Tübingen begründete seine (noch nicht) rechtskräftige Entscheidung, dass eine Bank, schon gar nicht im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus einem Sparvertrag keinen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen dürfte.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL:M., vertritt Bankkunden bundesweit in Bankrechstangelegenheiten gegenüber Sparkassen, Volks- und Raiffeisen-/Spardabanken sowie Privatbanken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MPH Legal Services
Remstalstraße 21
70374 Stuttgart-Bad Cannstatt
Telefon: +49 (711) 91288762
Telefax: +49 (711) 93595545
http://www.mph-legal.de

Ansprechpartner:
Dr. Martin Heinzelmann
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (711) 91288762
Fax: +49 (711) 93595545
E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.