Verkaufsfördernde Maßnahmen für rezeptpflichtige Arzneimittel können verboten werden, wenn es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt. Insoweit folgte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute der Ansicht der Apothekerkammer Nordrhein – und stärkte aus Sicht der Kammer den Verbraucherschutz. "Medikamente sind eine besondere Ware. Falsch oder im Übermaß angewendet, können sie gefährlich werden. Das haben […]
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