Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung bei Arzneimitteln sorgt vielerorts für Verunsicherung. Dabei verstoßen bestimmte Boni auf rezeptpflichtige Medikamente nicht nur gegen die weiterhin im GKV-Bereich geltende Preisbindung, sondern auch gegen das heilmittelwerberechtliche Zugabeverbot. Das Heilmittelwerberecht und das Sozialgesetzbuch sprechen insofern eine deutliche Sprache. "Ausländische Versender werten die Entscheidung aus Karlsruhe als Freibrief für […]
continue reading