Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen, Windkraftanlagen oder PV-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung erhielten bis zum 30. Juni 2019– unter gewissen Bedingungen – für den in räumlicher Nähe genutzten Strom eine Stromsteuerbefreiung. Bisher wurde diese Stromsteuerbefreiung ohne förmlichen Antrag gewährt. Das hat sich zum 01. Juli 2019 geändert. Seit Anfang Juli ist eine förmliche Erlaubnis notwendig. […]
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