Das Energiesammelgesetz hat Ende 2018 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinsichtlich der Regelungen zur Messung und Schätzung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen näher spezifiziert. Insbesondere wird nun die mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung von Strommengen geregelt. Hierfür wurden neue Paragraphen wie § 61b in das EEG eingefügt, die vereinfacht ausgedrückt, eine Art „Amnestieregelung“ erhalten. Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen […]
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