Irrtum 14: „Die Erbschaftssteuer frisst das ganze Erbe auf.“ Das ist in den meisten Fällen nicht richtig. Es gelten gerade bei engen Verwandten hohe Freibeträge. So gilt für Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil, für Enkel gelten 200.000 Euro. Ehegatten steht zudem ein Versorgungsfreibetrag von pauschal 256.000 Euro zu. […]
continue reading