Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein: Mieten können im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden ohne eine Kündigung zu erwarten

Die Corona-Pandemie führt überall zu erheblichen Problemen und Zukunftsängsten. Die Bundesregierung und der Bundestag haben allerdings gezeigt, dass sie sich auch der Ängste und Probleme der Mieterinnen und Mieter bewusst sind und innerhalb kürzester Zeit eine rechtliche Klärung auf den Weg gebracht. Danach kann einem Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 trotz Fälligkeit der […]

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Stehend duschen in der Badewanne

Für viele Mieterinnen und Mieter ist es ein Luxus, wenn eine Badewanne vorhanden ist. Allerdings ist zu bedenken, dass, wer in der Badewanne stehend duscht, sich möglicherweise vertragswidrig verhält. Das musste jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte. Das Landgericht Köln (1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht […]

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In der Corona-Krise wendet sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. an die Landesregierung und die Vermieter

Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und viele Menschen schauen ängstlich in die Zukunft. Aufgrund der herausragenden Arbeit und Einsatzbereitschaft vieler Berufsgruppen ist aktuell ein Großteil der Daseinsvorsage weitestgehend gewährleistet. Mit zunehmender Ausbreitung des Virus stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch die eventuell aus Einkommensverlusten resultierende Zahlungsunfähigkeit […]

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Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig Holstein

Der Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein am 14.03.2020 in Lübeck fand nicht wie geplant statt. Aufgrund des grassierenden Coronavirus entschied der Landesverbands-Vorstand, dass der öffentliche Teil abzusagen sei und die geladenen Gäste nicht teilnehmen dürften. Insofern erfolgte nur die Durchführung des internen Teils mit ca. 33 Delegierten. Jochen Kiersch, der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, […]

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Ausnahmen von der Nachtruhe

In Mehrfamilienhäusern tritt häufiger das Problem auf, dass die Nachbarn doch einmal etwas lauter sind. Allerdings müssen Nachbarn auch nach 22 Uhr in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Es gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die so genannte „Nachtruhe“, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel: […]

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