In den vergangenen zwei Jahren konnten Fitness- und Gesundheitsanlagen aufgrund von Schließungen (2021) und behördlichen Auflagen (2022) im traditionell wichtigen Frühjahr gar nicht oder nur beschränkt ihre Dienstleistungen anbieten. Die Betriebe litten besonders durch die ausbleibenden Neuanmeldungen. Zu groß waren für viele Kunden die Einschränkungen (3G, 2G, 2G plus, Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc.) und die Befürchtung […]
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