Seit dem 1. Quartal 2025 ist die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren des IQTIG für alle ärztlichen und psychologischen Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Das Verfahren soll dazu dienen, die Transparenz und Verbesserung der Behandlungsqualität zu fördern. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Abrechnung über die KVNO oder die KVWL. Nach einer beendeten Behandlung müssen Psychotherapeuten zwei von […]
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