Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung sieht vor, dass alle industriellen oder gewerblichen Anwender von Diisocyanaten mit einer Monomerkonzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent vor dem 24. August 2023 eine Schulung absolvieren müssen. Die Uhr tickt. Längst wissen aber noch nicht alle Betroffenen in der PU-Industrie, wie sie vorgehen sollen. Wer betroffen ist, welche […]
continue reading