Am 20. Januar 2021 veröffentlichte das Bundesministerium neue Maßnahmen um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu gewährleisten. In der SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung gilt – zunächst bis 15. März 2021 befristet – die Verpflichtung, Heimarbeitsplätze anzubieten. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten ins Homeoffice ausgelagert werden können. Zwingende Gründe, die gegen Heimarbeit […]
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