Für kleine Photovoltaikanlagen, heißt bis 10 kWp, wurde die Einkommenssteuerpflicht abgeschafft. Diese Abschaffung betrifft nur die Ertragssteuer und nicht die Umsatzsteuer. Wichtig ist außerdem, dass dies auch nur für „zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen)" gilt. Betroffen sind Anlagen die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen […]
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