Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in Sachen Photovoltaik überarbeitet. Bislang galt, dass Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m vom Nachbardach einhalten müssen, wenn die Photoovltaikmodule nicht als "nicht brennbar" klassifiziert sind. Dies trifft in der Regel auf alle herkömmlichen Glas-Folien Module zu, welche als "schwer brennbar" eingestuft werden. Ein Abstand von 0,5 m durften […]
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