Zehn Gramm fehlten in einem halben Brot, das ein Kunde im September 2025 bei einem Bäckermeister in Pfaffenhofen an der Ilm kaufte. Bei der anschließenden Prüfung stellte das zuständige Eichamt fest, dass der Verkauf ohne konformitätsbewertete Präzisionswaage nicht den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung entsprach (Deutsche Handwerks Zeitung, 2026). Folge: Der Betrieb musste rund 15.000 Euro in […]
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