Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH

Gemäß den regulatorischen Anforderungen für das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland hat jede Bank mindestens 2 Geschäftsleiter zu beschäftigen, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. Als OYAK ANKER Bank GmbH halten wir uns an diese Anforderung. Nachdem einer von unseren Geschäftsleitern unerwartet ausgeschieden ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Kreditwesengesetzes KWG die Herausgabe […]

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