Die am 6. November verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sorgt für mehr Übersicht: Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen für Elektro-Altgeräte bundesweit mit dem in der Novelle vorgegebenen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet werden. Damit erkennen Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick, wo sie ihre alten Geräte korrekt abgeben können – einfach, eindeutig und […]
continue reading