Wer einen Dritten schuldhaft schädigt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schadenersatz verpflichtet. Das kann beispielsweise sein, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben und sich ein anderes Kind beim Spielen schwer verletzt hat. Aber auch, wenn gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen wurde und das Trampolin nicht ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert war oder nicht regelmäßig geprüft […]
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