Ein klassischer Mietsachschaden ist, wenn dem Mieter eine Parfümflasche in das Waschbecken fällt und es springt. Wer gemietete Gebäudebestandteile des Vermieters beschädigt, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel für den verursachten Schaden. Normalerweise sind Mietsachschäden über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert, erklärt die uniVersa. Allerdings sind dort Glasschäden, für die der Mieter selbst vorsorgen kann, […]
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