Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in ihren neuen „Verbindlichen Entscheidungen“ geregelt, dass das Wunsch- und Wahlrecht von Reha-Patient:innen zuerst ausgeübt wird und die Belegungssteuerung erst bei Nicht-Ausübung erfolgt. Die Regelung trat zum 1. Juli 2023 in Kraft. Der VPKA begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Neuregelung der DRV soll dafür sorgen, dass dem ohnehin gesetzlich verbrieften […]
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