Mit dem sogenannten Ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) hat die Bundesärztekammer ein Instrument entwickelt, das künftig bundesweit als Maßstab für die Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern dienen soll. Nach einer Pilotphase in zehn Kliniken ist nun im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die flächendeckende Erprobung angelaufen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) spricht sich […]
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