Die kürzlich bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Volkswagen-Chef Matthias Müller, VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation geben geschädigten Aktionären weiteren Rückenwind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung. Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im Sommer 2016 die damaligen Vorstände der Porsche Automobil Holding […]
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