20 Jahre nach der Liberalisierung der Postmärkte genießt der ehemalige Staatskonzern Deutsche Post AG Privilegien, die einen sich selbst tragenden Wettbewerb auf den Postmärkten erschweren, so der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach, PhD. Beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) zum Thema „Ist das Postgesetz noch zeitgemäß?“ sprach er in seiner Keynote über die dringende Notwendigkeit der Wettbewerbsstärkung auf den Postmärkten. Eine Novellierung des Postgesetzes sei dabei unumgänglich. Seine wesentlichen Forderungen im Einzelnen:

–         Die Marktmacht der Deutschen Post AG insbesondere auf den Brief- und Paketmärkten wird weiterhin durch Privilegien gestärkt. Zur Herstellung eines chancengleichen und funktionierenden Wettbewerbs müssen in erster Linie die Privilegien der Deutschen Post AG abgebaut werden.

–         Bislang profitiert nur die Deutsche Post AG von der Mehrwertsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen und hat dadurch Kostenvorteile gegenüber ihren Konkurrenten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte langfristig die Mehrwertsteuerbefreiung europaweit abgeschafft werden.

–         Der Bund sollte seine Anteile an der Deutschen Post AG in Höhe von 20,9 Prozent veräußern, da er den Regulierungsrahmen nur ohne Interessenkonflikt gestalten kann. Die Anteilseignerschaft verschafft der Deutschen Post AG auch weitere Wettbewerbsvorteile, weil sie dadurch ein besseres Rating und einen besseren Zugang zu Finanzmitteln erhält.

–         Die Bundesregierung sollte allen Postdienstleistern, die sich zum Angebot von grenzüberschreitenden Postdienstleistungen bereit erklären, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Weltpostverein ermöglichen. Beim grenzüberschreitenden Postverkehr innerhalb Europas profitiert die Deutsche Post AG als einziges deutsches Mitglied der International Post Corporation von den exklusiven Vereinbarungen mit ausländischen Postgesellschaften.

–         Die Befugnisse der Bundesnetzagentur müssen signifikant erweitert werden. Problematisch ist unter anderem, dass sie momentan missbräuchliches Verhalten bzw. Verstöße gegen das Postgesetz nicht mit Bußgeldern sanktionieren, sondern lediglich abmahnen kann. Auch sollte die Bundesnetzagentur weiter reichende Auskunftsrechte, vergleichbar mit den entsprechenden Befugnissen des Bundeskartellamtes, erhalten. Derartige Auskunftsrechte würden Ermittlungen in Missbrauchsverfahren erheblich erleichtern.

Fazit: Es ist auch nach 20 Jahren noch einiges zu tun, damit endlich ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten entstehen kann.

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