In Deutschland leben etwa 16 Mio. Hörbehinderte davon unterhalten sich etwa 200.000 Menschen in Deutscher Gebärdensprache. Für eine barrierefreie Kommunikation werden oft Gebärdensprachdolmetscher, sowohl im beruflichen, wie im privaten Umfeld benötigt.

Marion Rexin, eine der bekanntesten Gebärdensprachdolmetscherinnen in Bayern, hält Vorträge und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema, wer wann und warum die Dolmetscherkosten finanziert. „Wichtig ist, immer vor dem Dolmetschereinsatz die Kosten zu klären und den Antrag zu stellen“, empfiehlt Rexin.

Im Interview erfahren die Leser, wo und wer einen Gebärdensprachdolmetscher bestellen kann, dessen Kostenträger je nach Einsatzbereich ganz unterschiedlich sein können. So werden die Kosten z.B. für einen Hausarzt- oder Facharztbesuch von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt nicht bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), wo die Gebärdensprachdolmetscherkosten nicht erstattet werden. Basierend auf einem Gerichtsurteil muss beim stationären Aufenthalt die Klinik die Dolmetscher bezahlen.

Es gibt auch Stornogebühren, da für die Dolmetscher auf jeden Fall irgendwelche Kosten (Fahrt-kosten, Einnahmeverlust usw.) entstehen. In einigen Fällen werden diese Gebühren vom Kos-tenträger übernommen aber gesetzlich ist hier noch einiges ungeklärt.

Das vollständige Interview, das Judit Nothdurft geführt hat, ist auf dem Portal für Hörbehinderte www.deafservice.de als Experteninterview zu lesen.

Über Judit Nothdurft Consulting

Die Firma Judit Nothdurft Consulting (www.jnc-business.de) berät seit 2007 ihre Kunden zu Themen Barrierefreiheit, Inklusion und unterstützt sie bei Marketing-, und Presseaktivitäten. Neben der konsultativen Tätigkeit unterrichtet Judit Nothdurft den Umgang und die Kommunikation mit Schwerhörigen und Gehörlosen in Firmen, Bildungsinstituten und an Universitäten.

Sie ist Initiatorin und Betreiberin des Serviceportals für Hörbehinderte / Gehörlose www.deafservice.de

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