Das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ regelt seit September 2016 einerseits den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSYS) für Stromverbraucher und Stromerzeuger als auch die dazu gehörende Datenkommunikation. Eigentlich sollte der Rollout bereits zum Jahreswechsel 2016/2017 beginnen – aber immer noch gibt es keine ausreichende Anzahl an zertifizierten Smart Meter Gateways zur Datenkommunikation und zertifizierte Smart Meter als digitale Zähler.

Unabhängig von der zeitlichen Verzögerung wird die Umstellung auf Smart-Meter sehr lange dauern. Erst im Jahre 2032 soll diese in Deutschland abgeschlossen sein. In Norwegen wird der Wechsel zu den intelligenten Mess- und Zählsysteme bereits im Jahre 2019 realisiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird in Deutschland noch nicht einmal die automatisierte, sternenförmige Datenkommunikation zur Verfügung stehen. Damit wird frühestens ab dem Jahre 2021 gerechnet.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Die Vorteile eines Messsystems mit Smartmetern gegenüber den heute verfügbaren leistungsregistrierenden Zählern scheinen insbesondere hinsichtlich der Kosten vorhanden. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf einen Einbau intelligenter Messsysteme bei Realisierung eines neuen Projektes aus? Welche Zähler können zusätzlich zu den Stromzählern auf das Gateway aufgeschaltet werden und wie verhält es sich bei Mieterstromkonzepten mit Zählpunkten, die nicht durch die BHKW- oder PV-Anlage mitversorgt werden?
Viele Fragestellungen offenbaren sich hinter den Regelungen, die im Messstellenbetriebsgesetz vorgegeben wurden.
Im letzten Jahr wurde mit Herrn Dr. Michael Weise als Referenten ein sehr erfolgreiches Intensivseminar zum Messstellenbetriebsgesetz realisiert. Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz am 10./11. April 2018 wird Herr Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) einen längeren Vortrag über die „Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes“ halten und dabei möglichst viele Fragestellungen aus der BHKW-Branche zum Messstellenbetriebsgesetz klären.
Weitere Informationen zum BHKW-Jahreskongress erhalten Interessierte unter http://www.bhkw2018.de.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Im Jahre 2018 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) publiziert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
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